Kleidungsstück Verkauf eBay Kleinanzeigen

30. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kleidungsstück Verkauf eBay Kleinanzeigen

Hallo,

Ich habe über eBay Kleinanzeigen ein Kleidungsstück verkauft. Der Käufer hat es direkt zum angegeben Preis gekauft und keine weiteren Fragen gestellt. Meines Wissens nach habe ich das Kleidungsstück in einwandfreiem Zustand verkauft. Nun kamen im Nachhinein Fotos von Mängeln, die ich angeblich verschwiegen habe (es lösen sich Fäden an zwei Stellen, Naht geht auf). Der Käufer möchte einen Nachlass. Ich sehe dies allerdings nicht ein, da ich weder beim Fotografieren noch beim einpacken etwas gesehen habe (ich habe das Teil selbst ewig nicht angehabt, daher verkauft). Was ist hier nun zu tun?
Falls ich mich nicht darauf einlasse, wird mit Anwalt gedroht.

-- Editiert von Exy123 am 30.08.2019 09:04


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17 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37155 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von Exy123):
ein Kleidungsstück verkauft.
Als getragen/gebraucht eingestellt?
Zitat (von Exy123):
Meines Wissens nach habe ich das Kleidungsstück in einwandfreiem Zustand verkauft.
Hast du das in den Anzeigentext geschrieben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo!

Nein, das mit dem einwandfreien Zustand stand nicht im Text. Der war nur sehr knapp, ich hatte die Größe geschrieben, die Marke und dass es wenige Male getragen wurde. War also auf jeden Fall als gebraucht angegeben.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37155 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von Exy123):
Was ist hier nun zu tun?
Nichts. Der Artikel wurde als gebraucht angeboten und verkauft.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von Exy123):
Was ist hier nun zu tun?
Kommunikation mit Käufer einstellen. Seine Klamotte - sein Problem.

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware an das Postunternehmen vorlag, müssten Sie als Verkäufer nachbessern.
Ich lese nichts vom Ausschluss der Sachmängelhaftung. Sollte ein solcher vereinbart worden sein, müsste der Käufer ebenfalls nachweisen, dass sie Kenntnis von den Mängeln hatten und diese arglistig verschwiegen worden.

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#6
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie würde der Nachweis aussehen? Wie gesagt, ich kann es natürlich nicht zu 100% ausschließen, aber mir selbst ist nichts aufgefallen und auch bei der nachträglichen Durchsicht der Fotos, die ich für die Anzeige nutzte ist für mich nichts zu erkennen gewesen.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 330x hilfreich)

Zitat (von Exy123):
Wie würde der Nachweis aussehen?
Da sind der Phantasie wenige Grenzen gesetzt. Ein Nachweis ist das, was Sie (und im Zweifelsfall ein Gericht) zu der Zweifelsfreien Überzeugung bringt, dass ...

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37155 Beiträge, 6240x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wenn der Käufer nachweist,
.
Zitat (von Exy123):
Wie würde der Nachweis aussehen?
Das soll nicht deine Sorge sein. Lass den Käufer machen. Der Nachweis gelingt ihm doch nicht.

Nichts mehr mit dem Käufer kommunizieren. Dein Name ist Hase, du weißt von nichts.

nur interessehalber: Wie war der Preis und wie viel Nachlass wollte er?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!

Der Preis waren 34 Euro (inkl. Versand von 1,90). Die Höhe des Nachlasses hat der Käufer nicht angegeben.

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#10
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Im Übrigen sagt der Käufer, dass der Ehepartner beim Auspacken dabei war und bezeugen könne, dass das Kleidungsstück fehlerhaft gewesen sei.
Es wurde außerdem 439 BGB als Grundlage genannt (Anspruch auf Nacherfüllung Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung)

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#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von Exy123):
Im Übrigen sagt der Käufer, dass der Ehepartner beim Auspacken dabei war und bezeugen könne, dass das Kleidungsstück fehlerhaft gewesen sei.
Zitat (von NaibaF123):
Wenn der Käufer nachweist, dass der Mangel bereits bei Übergabe der Ware an das Postunternehmen vorlag, müssten Sie als Verkäufer nachbessern.
Das beweist nicht, dass das Kleidungsstück fehlerhaft war, als du es dem Versandunternehmen übergeben hast..

Zitat (von Exy123):
Es wurde außerdem 439 BGB als Grundlage genannt (Anspruch auf Nacherfüllung Schadensersatz, Rücktritt oder Minderung)
Trifft nicht zu, da der Nachweis nicht erbracht wurde.

Zitat (von Anami):
Nichts mehr mit dem Käufer kommunizieren.
Bester Tipp ever

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#12
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8930 Beiträge, 1899x hilfreich)

Sagen kann man viel, auch das mit dem Zeigen. Und es ist doch interessant wie gut sich die Käufer mit Paragrafen auskennen oder? Es wird wohl immer mehr zum Sport, die Fliege in der Suppe zu suchen...

Wie lange hat der Käufer das gute Stück eigentlich?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#13
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich habe es vor über eine Woche als Warensendung geschickt, nach einer Woche kam dann die Mail, es wäre angekommen aber die Nähte würden aufgehen. Das Argument für den Preisnachlass war auch, dass man es nun zu einer Schneiderin bringen müsse. Was meiner Meinung nach völlig übertrieben ist. Wenn ich das selbst vorher festgestellt hätte, dann hätte ich es sicher selbst mit Nadel und Faden hinbekommen und begabt bin ich da nicht ;)

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#14
 Von 
Exy123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Und ja, mich hat es auch stutzig gemacht, dass direkt vom Mann als Zeugen und dem BGB gesprochen wurde. Und dann nachdem ich mich nicht auf Knien entschuldigt habe und keinen Preisnachlass angeboten habe (weil es mich ehrlich gesagt sehr geärgert hat, dass mir direkt unterstellt wurde, ich hätte davon gewusst und es absichtlich verschwiegen) wurde direkt mit dem Anwalt gedroht.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von Exy123):
dass direkt vom Mann als Zeugen und dem BGB gesprochen wurde

Zitat (von Exy123):
wurde direkt mit dem Anwalt gedroht.

Reine Taktik um Druck auf zu bauen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8930 Beiträge, 1899x hilfreich)

Die beiden reiten sich ja selber immer weiter rein....

Reklamation nach einer Woche - komisch
Zur Schneiderin bringen - dann bitte aber Rechnung verlangen :-)

Abwarten und Tee trinken und erst reagieren wenn etwas von einem Anwalt kommt

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
wenn etwas von einem Anwalt kommt
darf bezweifelt werden. ist aber nicht auszuschließen

Signatur:

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