Hallo,
ich bin bei der Teledoof mit dem Taris Call und Surf Comfort. Dort steht daß ich einen Internet Anschluß von 16.000 habe. Aber ich habe eigentlich - laut derer eigenen Aussage - nur 2000.
Was kann ich jetzt tun?? Denn bei uns im Ort gibt es einen neuen Anbieter. Der hat auch neue Leitungen gelegt, und jetzt hätten wir die Möglichkeit entweder 25.000 oder 50.000 zu bekommen.
Haben wir jetzt die Möglichkeit früher aus dem Vertrag
aus der Telekom rauszukommen?? Der Vetrag geht bis nächstes Jahr noch Juni.
Aber ich zahle ja für eine Leistung die ich überhaupt nicht bekomme. Habe auch nachgefragt ob die Telekom dies auch anbietet. Aber das tun sie nicht.
Und es steht auch extra drin das wir 16.000 bekommen, und nicht "bis zu 16.000".
Also kann mir da jemand helfen??
danke
lg
docfraiser
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habe 2000er leitung zahle aber für 16.000
Es gibt keinen Internetanbieter, der tatsächlich 16 000 anbietet.
In jedem Vertrag und jedem Angebot steht "bis zu".
Bei einer 2000er Leitung kann man evtl. in einen preiswerteren Tarif umsteigen, aber nicht ganz kündigen.
Das neue DSL ist eine andere Technik, dazu braucht man keine neuen Leitungen.
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Das "bis zu" ist natürlich kein Grund, die plakativ beworbene Leistung nur zu Bruchteilen zu erbringen.
Das AG Fürth sieht die deutlich verlangsamte DSL-Geschwindigkeit als Grund zur eine fristlose Kündigung, sowie die Rückerstattung der gezahlten Einrichtungsgebühr:
AG Fürth (Az.: 340 C 3088/08
)
Man muss sich als Internetanbieter schon im Ansatz vertraglich auf die vertraglichen Leistungen festlegen und nicht irgendwelche Zahlen in den Raum stellen, die man vielleich erbringen könnte, wenn man denn Lust und Möglichkeiten hat oder ansonsten eben nicht...
-- Editiert am 09.08.2011 16:42
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Wer allerdings diese Leistung monatelang ohne nachweisliche Reklamation akzeptiert, wird zwar die Rechnungshöhe mit Recht reklamieren- für eine außerordentliche+fristlose Kündigung wird es dann schwer.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
quote:<hr size=1 noshade>as AG Fürth sieht die deutlich verlangsamte DSL-Geschwindigkeit als Grund zur eine fristlose Kündigung, sowie die Rückerstattung der gezahlten Einrichtungsgebühr:
AG Fürth (Az.: 340 C 3088/08 ) <hr size=1 noshade>
Der Anbieter hat 2 Geschwindigkeiten im Angebot: 3000 und 16000.
Der Kunde buchte eine 16000er und bekam nur 2000.
Also sollte er die Rechnung reklamieren mit dem Ziel nur eine 3000er zu zahlen.
Zusätzlich könnte man versuchen unter Verweis auf das Urteil entsprechend zu kündigen.
Wie aussichtsreich dies nahc so langer Zeit ist, vermag ich nicht zu sagen.
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