Ebay – Post vom Anwalt und Rückzahlungsforderung trotz Klärung durch Kundenservice

14. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klathu
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ebay – Post vom Anwalt und Rückzahlungsforderung trotz Klärung durch Kundenservice

Hallo, ich habe kürzlich für einen Artikel auf Ebay ersteigert (von privat), dieser wurde auch geliefert. Allerdings war er defekt und ich habe den Verkäufer entsprechend angeschrieben. Nachdem der Verkäufer erst nach Tagen und später dann gar nicht mehr reagiert hat, habe ich den Ebay Kundenservice eingeschaltet - woraufhin der Verkäufer trotz fehlender Haftungs- und Rücknahmeausschlussklausel in der Artikelbeschreibung die Rücknahme verweigert hat.

Der Ebay Kundenservice bestätigte mir jedoch, entsprechend der Fotos vom Artikel, dass der Defekt schon vor der Lieferung bestanden haben muss. Der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden und mir wurde der volle Kaufbetrag durch Ebay erstattet. …damit war die Sache erledigt, „dachte" ich.

Nun kam aber per Post ein Einschreiben vom Anwalt des Verkäufers. Darin wird behauptet, ich hätte den Defekt verursacht und es wird die Zahlung des Kaufpreises von 62,-€ von mir gefordert, inklusive einer Fristsetzung. Und dass, "obwohl" eine erneute Rückfrage beim Ebay Kundenservice ergeben hat, dass nicht nur mir, sondern auch dem Verkäufer der volle Kaufpreis aus Kulanz erstattet wurde.
Wie reagiert man in so einem Fall richtig? Das Schreiben vom Anwalt ignorieren / innerhalb der Frist antworten und wenn ja, auf welchem Weg? Ich habe leider keine Ahnung.

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5 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Klathu):
Der Fall wurde zu meinen Gunsten entschieden

Das der Kundenservice da mangels Befugnis weder was "entscheiden" noch "klären" kann, ist ja nun nichts neues ...



Zitat (von Klathu):
Ich habe leider keine Ahnung.

Entweder man zahlt oder man beauftragt ebenfalls einen Rechtsanwalt mit der Beantwortung von
Zitat (von Klathu):
Wie reagiert man in so einem Fall richtig?


Lezteres geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Klathu):
Darin wird behauptet, ich hätte den Defekt verursacht und es wird die Zahlung des Kaufpreises von 62,-€ von mir gefordert, inklusive einer Fristsetzung.

Dass ebay nichts zu melden hat, da keine Vertragspartei wurde ja schon gesagt.

Fraglich, inwieweit der Verkäufer in den Genuss der Mängelhaftung kommt. Ich meine, dass auch private Verkäufer diese nicht per se ausschließen können. Damit obliegt es dem Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel nicht beim Verkauf vorlag.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von go629388-48):
Fraglich, inwieweit der Verkäufer in den Genuss der Mängelhaftung kommt.

Gar nicht, denn der Genuss steht laut Gesetz regelmäßig dem Käufer zu.



Zitat (von go629388-48):
Ich meine, dass auch private Verkäufer diese nicht per se ausschließen können.

Da meint man falsch.
Sie müssen es nur richtig machen.



Zitat (von go629388-48):
Damit obliegt es dem Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel nicht beim Verkauf vorlag.

Und das ist schlicht Unfug.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.09.2024 19:27:28
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von Klathu):
fehlender Haftungs- und Rücknahmeausschlussklausel in der Artikelbeschreibung

Zitat (von Harry van Sell):
Sie müssen es nur richtig machen.
Hat er offenbar nicht.
Zitat (von Harry van Sell):
Und das ist schlicht Unfug.
Demnach: Weil?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von go629388-48):
Demnach: Weil?

Keine Rechtsgrundlage.


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