Habe am 8. Mai einen defekten AMD Prozessor (Wert ca. 120 Euro) an den Händler geschickt. In der Originalpappschachtel in einem DinA4 Umschlag als normaler Brief. Auf der Außenseite habe ich einen ausgefüllten Servicebegleitschein angebracht. Als ich nach 5 Wochen immer noch nichts gehört habe, schickte ich eine mail mit Nachfrage, wo der Ersatz bleibt. Als antwort kam folgende Mail: "Wir haben bis heute keine CPU von Ihnen zurück bekommen. Bitte Nachforschung bei Ihrem Versender einleiten, ob überhaupt bei uns angekommen." Ich habe jetzt bei der Post einen Nachforschungsauftrag beantragt. Absender war deutlich auf dem Brief angebracht, bei Nichtzustellung wäre der Prozessor also zu mir zurück gekommen. Kann man gegen solche Händler etwas unternehmen ? Muß man wirklich alle Garantierücksendungen per Einschreiben/Rückschein abwicklen. Darf ich öffentlich (in diversen Coumputerforen) vor diesem Händler warnen ? Anwort würde mich freuen, (mir geht es weniger um das Geld, aber so dreist mit seinen Kunden umzugehen, das ärgert mich schon sehr)
Garantierücksendung - Händler bestreitet nach 5 Wochen Eintreffen der Ware !
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Sehr geehrter Herr Gasper,
das hört sich leider nicht gut an. Für die Rücksendung des Prozessors sind Sie beweispflichtig. Auch wenn mittlerweile über 99 % der Postsendungen Ihren Empfänger erreichen, ist die fehlende Rücksendung kein anerkanntes Beweismittel
Auch mit Äüßerungen über den Händler wäre ich äußerst vorsichtig. Solange Sie Ihre Vermutungen/Wertungen nicht beweisen können, ist der Betroffene bei Bekanntwerden berechtigt Sie auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
Rechtsanwalt
Hallo,
wer Ware im Wert von 120 Euro in einem einfachen Brief verschickt und dann nach unklarem Verbleib in den Raum stellt, vor dem Empfänger "warnen" zu wollen bewegt sich jenseits der Grenze des hinnehmbaren!
Zumindest Einschreiben wäre doch auch von den Kosten OK gewesen (und bei berechtigter Mängelrüge hätten wohl die notwendigen Versandkosten vom Händler eingefordert werden können).
Ein Nachforschungsantrag kann m.W. für
einfache Briefe und Päckchen nicht gestellt werden.
Gruß,
Wolfgang
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