Möbel vom Vormieter übernommen

21. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
msn549703-12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel vom Vormieter übernommen

Hallo zusammen,

wir beziehen demnächst eine neue Wohnung. Bedingung der Vormieter war, dass wir diverse Möbel, darunter eine komplette Einbauküche mit diversen Elektrogeräten zwingend ablösen müssen. Die Möbel haben auf den ersten Blick einen guten Zustand gehabt (ca. 1,5 Jahre alt).Die Besichtigung der Wohnung war anfang Mai, nach der wir zugestimmt haben, die Möbel für den Preis von 3500€ zu kaufen(per Vertrag) . Freitag war die Wohnungsübergabe und wir konnten die Wohnung und die Möbel genauer in Augenschein nehmen. Die Wohnung wurde nicht gereinigt übergeben, im Bad waren überall starke Kalkablagerungen und Dreck.
Die Schlafzimmermöbel sind mit Kratzern und Dellen übersäht, vor allem der Kleiderschrank hat sehr gelitten und wurde auch nicht richtig aufgebaut. Der Bezug der Matratze weißt einen hässlichen Fleck auf, der vorher für uns nicht ersichtlich war.
Am schlimmsten sieht es in der Küche aus. Die Stühle sind niemals gereinigt worden, der Küchentisch weist mehrere Macken im Lack auf. Die Oberflächen der Küche waren stark verschmiert und insgesamt nur mäßig gepflegt. Das Holz des Schranks neben der Spüle hat bereits einiges an Wasser aufgenommen und ist aufgequollen. Die Spüle ist stark verfärbt und zerkratzt, der Wasserhahn nicht richtig befestigt und an einigen Stellen ist der Lack abgesplittert.
Die Spülmaschine wurde anscheinend noch nie gereinigt, der Abfluss stand vor Dreck und Kalk. Auch an der Tür und Schrank sind unschöne Spuren zu finden. Das Cerankochfeld ist verkratzt, wovon ein paar Kratzer sehr tief sind. Die Scheibe des Backofens war komplett voll mit eingebrantem Öl, genauso im inneren.
Desweiteren gab es Verschmutzungen im Kühlschrank.
Wir konnten leider erst nach der Übergabe alles genau dokumentieren, da die Vormieterin auch recht schnell das Weite gesucht hat (Umzug nach Litauen). Wir sind davon ausgegangen, dass wir gebrauchte, aber noch nicht so alte und gepflegte Möbel und Geräte übernehmen. Bisher hat die Vormieterin von uns eine Zahlung von 2000€ erhalten. Nach der Übergabe und dem Zustand der Wohnung und Sachen sind wir nicht bereit, die volle Summe zu bezahlen. Der allgemeine Zustand der Wohnung, dass wir die Matratze nicht verwenden können, der Geschirrspüler das Geschirr eher dreckig als sauber macht und auch die Zeit, die wir aufgewendet haben, um alles wieder halbwegs sauber zu bekommen, sehen wir als Grund, die volle Summe nicht zu bezahlen.
Bevor wir das der Vormieterin mitteilen, möchten wir uns natürlich absichern. Wie ist hier die rechtliche Lage?

Vielen Dank für das Lesen meines doch recht langen Textes und einen schönen Sonntag.

LG

Mario




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von msn549703-12):
Bedingung der Vormieter war, dass wir diverse Möbel, darunter eine komplette Einbauküche mit diversen Elektrogeräten zwingend ablösen müssen.

Das bitte mal genauer ausführen. Wie genau lief das ab?



Zitat (von msn549703-12):
Wir sind davon ausgegangen, dass wir gebrauchte, aber noch nicht so alte und gepflegte Möbel und Geräte übernehmen.

Nicht erfüllte Hoffnungen sind nicht einklagbar.
Die meisten der Mängel sind sichtbare Mängel, eine Besichtigung fand statt, kauft man trotz dieser offensichtlichen Mängel dennoch gelten diese als "mitgekauft".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9324 Beiträge, 3013x hilfreich)

Zitat (von msn549703-12):
Bedingung der Vormieter war, dass wir diverse Möbel, darunter eine komplette Einbauküche mit diversen Elektrogeräten zwingend ablösen müssen.


Wieso kann euch eine Vormieterin Bedingungen stllen, wo doch der Mietvertrag zwischen euch und dem Vermieter zu Stand kommt?


Zitat (von msn549703-12):
Die Möbel haben auf den ersten Blick einen guten Zustand gehabt
Wenn man etwas kauft, dazu noch für immerhin 3500 € riskiert man nicht nur einen ersten Blick sondren begutachtet die Sache ausführlich.

Wenn ich so Deinen Text lese, fällt mir nichts auf, was bei ordentlichr Durchsicht nicht auch schon beim ersten mal - also vor der Vertragsunterzeichnung - hätte auffallen können. Es handelt sich ja durchgehend um offensichtliche Mängel.

Wie Harry schon anmerkte, habt ihr die Möbl so wie sie sind, also mit allen offensichtlichen Mängeln gekauft.
Dass euch dieser Kauf jetzt reut ist verständlich, allerdings ist ein Rechtsanspruch auf unabgesprochene Minderung der Kaufsumme nicht ersichtlich.

Berry

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#3
 Von 
msn549703-12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Das bitte mal genauer ausführen. Wie genau lief das ab?


Das stand bereits so in der Anzeige. Da die Vormieterin beruflich zurück nach Litauen muss und ein Transport der Möbel zu teuer gewesen wäre. Außerdem sprach die Vormieterin dem Vermieter eine Empfehlung aus, wer der Nachmieter werden soll. Wegen Corona waren wir natürlich froh, eine Wohnung zu finden, die schon möbliert ist und wir nur noch einzuziehen brauchen.



Zitat (von Harry van Sell):
Nicht erfüllte Hoffnungen sind nicht einklagbar.
Die meisten der Mängel sind sichtbare Mängel, eine Besichtigung fand statt, kauft man trotz dieser offensichtlichen Mängel dennoch gelten diese als "mitgekauft".


Ein paar der Mängel waren offensichtlich, das stimmt. Allerdings waren nicht alle Mängel bei der Besichtigung vorhanden, die Vormieterin hat noch etwa 1,5 Monate in der Wohnung verbracht. Bei der Besichtigung konnten wir natürlich nicht in jede kleine Ecke schauen, stellenweise waren die Mängel auch durch Sachen verdeckt, wie z.B. Kleidung im Kleiderschrank. Durch die ganze Verschmutzung und den Aufwand haben für uns die Sachen an Wert verloren. Außerdem ist nicht klar, ob die Spülmaschine jemals wieder richtig sauber wird/ordnungsgemäß funktioniert.

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von msn549703-12):
Bei der Besichtigung konnten wir natürlich nicht in jede kleine Ecke schauen
Persönliches Pech. Gekauft wie gesehen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von msn549703-12):
Das stand bereits so in der Anzeige.

Was genau? Das man nur Mieter wird, wenn man die Möbel kauft?



Zitat (von msn549703-12):
Außerdem sprach die Vormieterin dem Vermieter eine Empfehlung aus, wer der Nachmieter werden soll.

Das könnte dann tatsächlich zur Nichtigkeit des Vertrages führen.



Zitat (von msn549703-12):
Wegen Corona waren wir natürlich froh, eine Wohnung zu finden, die schon möbliert ist und wir nur noch einzuziehen brauchen.

Verstehe ich nicht, sind eure Möbel in Quarantäne?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
msn549703-12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau? Das man nur Mieter wird, wenn man die Möbel kauft?

Genau, dass die Wohnungsbewerbung nur dann an den Vermieter weitergereicht wird, wenn man die Möbel übernimmt. Die Vormieterin hat sich um den ganzen Prozess gekümmert. Wer die Möbel nicht kaufen wollte, der hatte keine Chance, dass die Bewerbung beim Vermieter landet. Deswegen auch das Thema mit der Empfehlung.

Zum Thema Möbel/Corona: wir haben etwas besondere Umstände und deshalb keine eigenen Möbel, die wir in einen neuen Haushalt hätten einbringen können. Mit den derzeitigen Verzögerungen durch Corona wären wir in der neuen Wohnung somit ohne Möbel gewesen.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37023 Beiträge, 6228x hilfreich)

Vor kurzem gab es hier eine ähnliche Frage:
https://www.123recht.de/forum/kaufrecht/Vormieterin-verkauft-Kueche-ca-4-mal-so-teuer-wie-eigens-gekauft-Wucher-__f573522.html
Da konnte auch aus persönlichen Gründen nicht gründlich besichtigt werden. Das sollte auch herhalten für alles mögliche, was man von der Vormieterin nun fordert.
Keiner weiß, wie es ausgeht... Du dagegen forderst ja nichts ...
-------------------------------------------------

Zitat (von msn549703-12):
Die Möbel haben auf den ersten Blick einen guten Zustand gehabt (ca. 1,5 Jahre alt).Die Besichtigung der Wohnung war anfang Mai
Du möchtest jetzt behaupten, innerhalb 6 Wochen habe die Vormieterin die Möbel derart heruntergewirtschaftet?
Seltsam erscheinen mir die vielen *ähnlichen Mängel*... wie im o.a. Problemfall.
Zitat (von msn549703-12):
Wir sind davon ausgegangen, dass wir gebrauchte, aber noch nicht so alte und gepflegte Möbel und Geräte übernehmen
Grundsätzlich hattest du die Möglichkeit, die Wohnung und die zu erwerbenden Teile zu prüfen. Sicher hattest du auch die Möglichkeit, noch vor Unterschrift etwas zu handeln...
Ich sehe da nicht viel bis nix... gekauft wie gesehen. Das ist die rechtliche Lage.
Mietvertrag mit dem Vermieter wahrscheinlich o.k. ? Kein Wort von Ablöse und Bedingung?

Mit viel Glück verlangt die Vormieterin den Rest nicht und ist froh, den Krempel für 2.000,- vertickt zu haben.
Wann soll denn der Rest gezahlt werden?

Dass ihr aber wegen Corona nun selbst gar keine Möbel habt---- bitte nicht noch solche Geschichten auf den Tisch. Ist auf jeden Fall nichts mit *Kaufrecht*.

Ich lese jetzt: EBKüche, E-Geräte, Tisch, Stühle, Schlafzimmermöbel, Bett komplett.

Meine Empfehlung:
Sauber machen, reparieren, tauschen----> Schnäppchen in Corona-Zeiten...incl. möblierter Wohnung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
msn549703-12
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Du möchtest jetzt behaupten, innerhalb 6 Wochen habe die Vormieterin die Möbel derart heruntergewirtschaftet?

Das behaupte ich bei den meisten Sachen nicht. Beim Backofen und der Spülmaschine halte ich das durchaus für möglich. Leider kann ich keine Bilder zeigen, die würden das ganze besser rüberbringen.

Zitat (von Anami):
Wann soll denn der Rest gezahlt werden

Das wurde nicht fix terminiert. Lediglich, dass insgesamt 3500 Euro bezahlt werden müssen, mit einer Anzahlung in Höhe von 2000 Euro.

Zitat (von Anami):
Ich lese jetzt: EBKüche, E-Geräte, Tisch, Stühle, Schlafzimmermöbel, Bett komplett.

Die Matratze müssen wir aus hygienischen Gründen entsorgen, da ein großer Urinfleck auf dem Bezug vorhanden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37023 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von msn549703-12):
Leider kann ich keine Bilder zeigen, die würden das ganze besser rüberbringen.
Wozu soll das herhalten? Ist doch überhaupt nicht relevant.
Wenn Backofen und Spülmaschine verdreckt sind und das innerhalb der letzten 6 Wochen passiert sein sollte, dann kann man das höchstwahrscheinlich durch eine entspr. intensive Reinigung recht schnell beseitigen.

Bitte beachte: Du hast gebrauchte Möbel per Vertrag als Ablöse von der Vormieterin gekauft. Sie hat alles so stehen-und liegengelassen. Du hast garantiert im Vertrag nicht vereinbart, dass eine Reinigung und mangelfreie Übergabe aller Kaufgegenstände stattfinden muss.
Zitat (von msn549703-12):
Das wurde nicht fix terminiert.
Toller Vertrag. Na gut. Dann kannst du warten, wann und ob die Litauerin sich meldet und dich fragt, wann du den Rest zahlst.

Tja, dann entsorgst du halt die Matratze---und ersetzt sie durch eine neue. Was soll das Gemecker?
Ich würde nieeeemals eine gebrauchte Matratze kaufen/übernehmen oder gar dafür noch über einen Preis nachdenken.
Nicht nur aus hygienischen Gründen sollte man nie gebrauchte Matratzen *kaufen*.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Tja, dann entsorgst du halt die Matratze---und ersetzt sie durch eine neue. Was soll das Gemecker?

Ganz einfach, das ist der einzige Punkt wo man tatsächlich getäuscht wurde und einigermaßen erfolgreich Ersatz beanspruchen könnte.



Zitat (von Anami):
Ich würde nieeeemals eine gebrauchte Matratze kaufen/übernehmen oder gar dafür noch über einen Preis nachdenken.

Ich auch, aber da hat jeder seine eigene Meinung zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von msn549703-12):
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Eure Möbel, euer Problem. Ihr schuldet der der Verkäuferin noch 1500€...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37023 Beiträge, 6228x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
das ist der einzige Punkt wo man tatsächlich getäuscht wurde
Tatsächlich? Was hat der Fragesteller denn bezüglich Matratze gekauft? Was steht dazu im Vertrag?

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