Quelle - Garantie - Ratenzahlung kürzen?

5. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
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Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)
Quelle - Garantie - Ratenzahlung kürzen?

Hallo,

mich würde interesssieren, ob in folgendem Fall eine Kürzung der Ratenzahlung zulässig ist:

Ein Kunde kauft bei Quelle Privileg Geräte (z.B. Waschmaschine und Kühlschrank) zu einem Zeitpunkt als die Insolvenz von Quelle abgewendet schien (Zeitpunkt als die Kataloge aufgrund der Finanzspritze gedruckt werden konnten). Diese Geräte wurden mit 4 Jahre Garantie beworben - der Preis war dafür auch wesentlich höher als bei anderen Geräten ohne diese langjährige Garantie. Die lange Garantie ist ein Kaufargument. Auf den Rechnungen sei auch jeweils vermerkt "Sie haben vier Jahre Garantie." Quelle geht kurz danach doch in Insolvenz. Die Quelle Hotline sagt dem Kunden, dass Quelle nicht der Hersteller der Privileg Geräte sei - dieses sei Privileg - in der Presse ist jedoch zu lesen Quelle sei der Hersteller und die Hersteller-Garantie würde wegfallen. Schon das ist widersprüchlich. Dann kommt noch das Angebot zur Garantieübernahme durch die Karstadt Quelle Versicherung. Diese beträgt ca. 140 Euro - der Kunde schliesst ab.

Der Kunde kürzt die nächste Rate um diesen Betrag - nachdem er Quelle und den Insolvenzverwalter per Email informiert hat. Darauf erhält er keine Antwort. Die restlichen Raten zahlt er normal weiter. Er erhält nun eine Mahnung über den offenen Betrag von 140 Euro (von Quelle selbst - nicht etwa von einer Bank, welche die Forderungen aufgekauft hat) mit 4,95 Euro Mahngebühren.

- War die Kürzung der Rate um den Betrag von 140 Euro rechtlich zulässig?
- Ist die Mahnung zulässig?

Der Kunde hat bisher keine Versicherungspolicen erhalten - er ruft bei der Versicherung an und erhält die Information, dass die Anträge nicht eingegangen seien. Seltsam! - es ist nicht zum Abschluss gekommen! Nun hat der Kunde jedoch gesehen, dass Profectis (die Servicewerkstatt) die Reparatur der Privileg im Garantiefall Geräte für maximal 150 Euro übernimmt. Gezahlt wird erst, wenn ein Garantiefall eintritt.

Wie verhält es sich jetzt?
Ist die Kürzung der Rate weiterhin gerechtfertigt?

Danke.

Idelfix125





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-- Editiert am 05.02.2010 11:49

-- Editiert am 05.02.2010 11:50

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8 Antworten
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#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Nicht ganz leicht zu verstehen, was Sie meinen.

Wofür sind denn die Raten? Abzahlung des Kredites für die Waschmaschine?
Waren die 140 Euro in einer zusätzlichen Versicherung angelegt, die jetzt als gefährdet betrachtet wird?

Sollten die Raten tatsächlich Kreditraten sein, so ist darüber ein völlig eigenständiger Vertrag geschlossen worden, an den Sie sich halten müssen. Eigenmächtige Kürzungen aufgrund anderweitiger Forderungen sind nicht zulässig. So etwas müsste man zunächst per Mahnverfahren einfordern bzw. letztendlich gerichtlich bewirken.

Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich Sie überhaupt richtig verstanden habe.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Zahlreiche Händler, darunter auch Versandhäuser, bieten kostenpflichtige Garantieverlängerungen an. Gemäß EU-Recht ist der Händler Ansprechpartner im Garantiefall. Geht der Händler zwischenzeitlich in Konkurs, so haftet er nicht mehr. Die erkaufte Garantieverlängerung ist wertlos.
Im geschilderten Fall würde ich davon abraten, nachträglich im Rahmen eines Ratenkreditvertrages Gelder für eine Garantieverlängerung zu bezahlen, es sei denn, Sie haben es schriftlich, daß ein anderes Unernehmen die Leistungen ohne Wenn und Aber übernimmt.


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#3
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke für Ihre Antworten. Ich denke ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Deshalb werde meine Frage nochmals genauer zusammenfassen:

Die Privileg-Geräte wurden per Ratenkauf bei Quelle erworben. Beide Geräte haben jeweils 4 Jahren Garantie, es gibt keine zusätzliche Garantieverlängerung
sondern die Garantie war im Kaufpreis inbegriffen. Wichtig ist vielleicht, dass nur die hochpreisigen Privileg Geräte diese 4 jährige Garantie hatten und dieses durchaus ein Kaufargument war. D.h. der Kunde hat für diese Garantie bezahlt.

Der Insolvenzverwalter hat die Privileg Kunden nach Bekanntwerden der Insolvenz angeschrieben und diesen eine Garantieübernahme-Versicherung durch die KarstadtQuelleVersicherung angeboten. Für beide Privileg Geräte kostet diese Versicherung etwa 140 Euro.

Meine Frage ist, ob es gerechtfertigt ist, dass man diese 140 Euro von den noch offenen Raten (welche an Quelle zu zahlen sind) einbehält? Falls nein, möchte ich verstehen, warum man die komplette Kaufsumme an Quelle bezahlen muss, obwohl der Kaufvertrag seitens Quelle nicht mehr eingehalten werden kann (Garantiewegfall) und dem Käufer ein zusätzlicher finanzieller Schaden durch Abschluss der Garantie-Übernahme Versicherung entsteht.

Auch würde mich interessieren, ob man bei einem Ratenkauf wirklich den Ratenvertrag und den Kaufvertrag getrennt sehen muss. Ist das nicht ein Verbundgeschäft? Wenn der eine Vertrag nicht erfüllt wird - ist der andere dann nicht zumindest teilweise hinfällig?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Die Frage ist durchaus interessant.

Die 4jährige Garantie gilt nicht mehr, sobald Quelle vollständig abgewickelt ist. Eventuelle Garantieansprüche sind gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend zu machen und damit eigentlichnicht durchsetzbar.

Der Insolvenzverwalter bot eine eigenständige Garantie-Versicherung über die von der Pleite nicht betroffenen Karstadt Quelle Versicherung an.
Damit wäre eine Absicherung über die Garantie wieder gegeben gewesen.

Nun wurden dem Kunden bisher keine Versicherungspolicen ausgehändigt und die Versicherung sagt dass die Anträge nicht eingegangen seien.

Hier sollte unbedingt beim Insolvenzverwalter (per Einschreiben, mit Fristsetzung) nach der Ursache gefragt werden.
Eine Information per E-Mail ist generell nicht ratsam, das es hier keinen Beweis des Zugangs gibt.



Hat der Kunde die Zahlung der 140 EUR für die Versicherung schon geleistet?



quote:
Meine Frage ist, ob es gerechtfertigt ist, dass man diese 140 Euro von den noch offenen Raten (welche an Quelle zu zahlen sind) einbehält?

Nein, das wäre nicht gerechtfertigt, den es ist offensichtlich noch kein Garantiefall eingetreten der einen Aufrechnungsanspruch begründen könnte.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

>Nein, das wäre nicht gerechtfertigt, den es ist offensichtlich noch kein Garantiefall >eingetreten der einen Aufrechnungsanspruch begründen könnte.

Genau das ist der Punkt, den ich nicht verstehe. Muss tatsächlich erst ein Garantiefall eintreten, um ein Aufrechnungsanspruch begründen zu können? Nehmen wir an, der Kunde hätte die Raten nach 12 Monaten abbezahlt, eines der Geräte geht danach innerhalb der 4 Jahre kaputt - er hätte dann überhaupt keine realistische Möglichkeit mehr etwas aufzurechnen.

Reicht nicht allein schon die Tatsache aus, dass die vierjährige Garantie weggefallen ist, um die Raten zu kürzen? Diese Garantie hat ja alleine schon einen "Wert" und lässt sich mit Geld beziffern (140 Euro Kosten für die Garantieübernahme-Versicherung oder 150 Euro für die Profectis Reparatur). Nach meinem Rechtsverständnis wäre es legitim die offenen Raten um genau diesen Betrag zu kürzen.


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-- Editiert am 06.02.2010 00:53

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Solange es keinen Garantiefall gibt, ist ein Recht auf zurückhaltung von Zahlungen nicht vorgesehen. Einfach weil es keinen Grund gibt.

quote:
er hätte dann überhaupt keine realistische Möglichkeit mehr etwas aufzurechnen.

Dies ist einfach Pech.
Genau wie für den Kunden der alles in einer Summe bezahlte ...


quote:
oder 150 Euro für die Profectis Reparatur

Nur eine Profectis Reparatur? Oder 2 oder 3 oder 10?



Wurde die Zahlung der 140 EUR für die Zusatz-Versicherung schon geleistet?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#7
 Von 
guest-12324.04.2019 14:39:24
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 18x hilfreich)

>Wurde die Zahlung der 140 EUR für die Zusatz-Versicherung schon geleistet?

Nein, da die Versicherung die beiden Anträge scheinbar nicht erhalten hat, hat diese auch kein Geld abgebucht. Dieses hätte im Januar geschehen müssen. Der Kunde hat zwar Kopien der eingereichten Anträge - aber diese zählen wohl nicht als Beweis, dass diese auch tatsächlich abgeschickt wurden (die Anträge wurden in einem Freiumschlag versandt). Das Problem ist, dass das Angebot zur Garantieübernahme nur bis 31.12.09 galt. Bis dahin musste der Antrag eingereicht werden. Die Rate wurde bereits Ende Dezember gekürzt. Sieht so aus, als müsste der Kunde den geminderten Betrag schnellmöglichsti inklusive Mahngebühr überweisen.



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-- Editiert am 06.02.2010 01:53

-- Editiert am 06.02.2010 01:56

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

In diesem Falle würde ich auch dazu tendieren zu überweisen.



quote:
Der Kunde hat zwar Kopien der eingereichten Anträge - aber diese zählen wohl nicht als Beweis, dass diese auch tatsächlich abgeschickt wurden (die Anträge wurden in einem Freiumschlag versandt).

Nein, vor allen benötigt man in diesem Falle nicht den Nachweis des Absendens, sondern den des Zugangs.

Eventuell nochmals bei der Versicherung nochmals nach dem Stand der BEarbeitung nachfragen (schriftlich) und die Kopien der Vertragskopien beifügen.
Eventuell findet sich der Antrag noch bei der Versicherung?



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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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