Vor nicht 6 Monaten kaufte ich im Saturn Kopfhörer für den iPod, Wert 39,95 Euro. Schon nach 2 Monaten fielen sie zum ersten Mal auseinander, ich brachte sie zurück und Saturn schickte sie bei Sony ein. Nach etwa zwei Wochen erhielt ich die Hörer repariert zurück. Wieder 2 Monate später das gleiche Problem. Ich brachte sie wieder zu Saturn, die die Hörer zu Sony einschickten. Jetzt erhielt ich folgenden Brief von Saturn: Reparaturkostenangebot in Höhe von 72,69 Euro. Wenn ich keine Reparatur möchte, geben sie mir das Gerät für 5,- Euro Aufwandentschädigung zurück bzw. entsorgen es für 5,- Euro Entschädigung.
Bin ich jetzt machtlos oder was kann ich tun?
Saturn rückt Kopfhörer nicht mehr raus
Die werden doch sicher mündlich oder schriftlich einen Grund für diese Handlungsweise genannt haben - oder? Hast Du darauf hingewiesen, dass der Kopfhörer aus Gewährleistungspflichten zu reparieren ist - Kassenbon vorgelegt? Wurde er von Dir beschädigt, so dass Gewährleistung bzw. evtl. Garantie flach fällt?
Hallo,
Saturn hat sich eine Kopie des Kassenbeleges gemacht und dann die Kopfhörer an den Hersteller Apple geschickt mit der Fehlerbeschreibung: Kopfhörer auseinander gefallen.
Der Reparaturbericht der Werkstatt lautet: Kopfhörer physikalisch beschädigt (Kabel gerissen/gebrochen, Ohrmuschel gerissen). Keine Garantieübernahme durch den Hersteller, Austausch des defekten Kopfhörers kostenpflichtig möglich.
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Das ist natürlich schlecht. Obwohl es nicht explizit behauptet wird, ist zwischen den Zeilen zu lesen, das man davon ausgeht, dass mit dem Kopfhörer unachtsam umgegangen wurde (sich darauf gesetzt wurde oder was auch immer).
Deshalb wird eine Reparatur aus Gewährleistung bzw.aus Garantie heraus verweigert.
Dass die Reparatur bedeutend teurer sein soll, als ein neues Teil, scheint niemand zu interessieren, ist aber auch zweitrangig.
Die Frage ist, was man noch tun kann?
Als Außenstehender kann man natürlich nicht beurteilen, was mit dem Kopfhörer passiert ist. Aber die Schäden sind schon außergewöhnlich, wenn man den Kopfhörer normal gebraucht hat.
Es ist nicht abzusehen, dass Saturn in irgendeiner Form seine Meinung ändert, dennoch kann man es zumindest versuchen.
Der Schaden ist innerhalb der ersten 6 Monate aufgetreten, es besteht eine Vermutung zugunsten des Verbrauchers, dass der Mangel schon bei Übergabe da war. Grundlage ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht oder auch Sachmängelhaftung. Da der Kopfhörer schon einmal ausgetauscht wurde (Ersatzlieferung), begann da eine neue Frist von 6 bzw. 24 Monaten bezüglich dieses Mangels.
Wenn eine Ersatzlieferung missglückt ist, ist das Ende der Fahnenstange erreicht.
http://archiv.chip.de/artikel/Ihr-Recht-als-Kaeufer-4_archiv_17145931.html?tid1=33105&tid2=
Folge: Rücktritt vom Kaufvertrag nach §346 BGB
- Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, evtl. Abschlag durch Nutzungsgebühr.
Wenn Saturn dies verweigert, wirst Du Deine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchsetzen müssen.
Danke. Ich habe jetzt erstmal eine Mail an Saturn geschickt in dem ich innerhalb von zwei Wochen Nachbesserung beantrage. Mal gucken wie sie reagieren. Der nächste Schritt ist dann Rücktritt vom Kaufvertrag. Wenn Saturn darauf nicht regiert, was dann, den Rechtsweg durchsetzen für 39,95 Euro? Das wissen die auch, dass ein normaler Mensch sowas nicht macht.
> Wenn Saturn darauf nicht regiert, was dann, den Rechtsweg durchsetzen für 39,95 Euro? Das wissen die auch, dass ein normaler Mensch sowas nicht macht.
Anders geht es nicht! Es ist eben die Hürde, die man überspringt oder nicht. Aber es wird Leute geben, die auch für einen solchen Betrag klagen, wenn sie sich sicher sind. Wäre das nicht so, brauchte kein Händler mehr für irgendetwas einzustehen, was übrigens viele tatsächlich tun und bestens dabei fahren... Die wenigen die klagen und gewinnen werden aus der Portokasse bezahlt, die anderen finanzieren das.
--- editiert vom Admin
@ALI BABA
> ..Da der Kopfhörer schon einmal ausgetauscht wurde...
tatsächlich?
...begann da eine neue Frist von 6 bzw. 24 Monaten bezüglich dieses Mangels...
gleich 24 Monate?
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Ist das etwas unklar oder zu bemängeln oder machen wir nur wieder ein Späßchen?
--- editiert vom Admin
@ALI BABA
> Weder wurden die Kopfhörer ausgetauscht..
Stimmt, nur repariert..., beim Austausch läuft ohnehin die Gewährleistung vom Datum der Ersatzlieferung neu an!
> noch ist wenigstens im Ansatz erkennbar, welche neue 24 monatige Frist hier beginnen sollte.
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Na ja, dann lies bitte das mal hier:
"- Für im Wege der Nachlieferung durch den Lieferanten neu gelieferte oder nachgebesserte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen.
a) Ob Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder -versuche des Verkäufers nach der gesetzlichen Regelung nur zu einer Hemmung (§ 203 BGB
; § 639 Abs. 2 BGB
a. F. analog) oder zum Neubeginn (§ 212 Abs. 1 Nr. 1 BGB
; § 208 BGB
a. F.) der Verjährung der Mängelansprüche des Käufers führen, hängt davon ab, ob die betreffenden Maßnahmen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls als konkludentes Anerkenntnis der Mängelbeseitigungspflicht des Verkäufers anzusehen sind. Das ist entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts keineswegs regelmäßig, sondern nur dann anzunehmen, wenn der Verkäufer aus der Sicht des Käufers nicht nur aus Kulanz oder zur gütlichen Beilegung eines Streits, sondern in dem Bewusstsein handelt, zur Mängelbeseitigung verpflichtet zu sein. Erheblich sind hierbei vor allem der Umfang, die Dauer und die Kosten der Mängelbeseitigungsarbeiten (Senat, Urteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/ 86
, WM 1987, 1200
= NJW 1988, 254
unter II. 3. m. w. Nachw.; Urteil vom 2. Juni 1999 - VIII ZR 322/ 98
, WM 1999, 1893
= NJW 1999, 2961
unter II. 2.).
c) Die Klausel ist wegen dieser unangemessenen Benachteiligung der Lieferanten der Beklagten insgesamt unwirksam. Zwar sind, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, durchaus Fälle denkbar, in denen Nacherfüllungsmaßnahmen eines Lieferanten zur Folge haben, dass die Verjährung nach § 438 BGB
- unbeschränkt - neu beginnt. Bei der Lieferung einer Ersatzsache nach § 439 BGB
mag das sogar die Regel sein. Eine Nachbesserung wird dem gegenüber, sofern sie überhaupt einen Neubeginn der Verjährung zu bewirken vermag, regelmäßig nur insoweit Einfluss auf die Verjährung nach § 438 BGB
haben, als es sich um denselben Mangel oder um die Folgen einer mangelhaften Nachbesserung handelt (näher Haas in Haas/ Medicus/ Rolland/ Schäfer/ Wendtland, Das neue Schuldrecht, 2002, Kap. 5 Rdnrn. 332, 333). Die danach notwendige Differenzierung nach Anlass und Umfang des Neubeginns der Verjährung kommt in der Klausel nicht zum Ausdruck und lässt sich auch nicht durch Abtrennung eines unwirksamen Teils derselben (§ 306 Abs. 1 BGB
) erreichen. Auch nach einer Streichung der Wörter "oder nachgebesserte" würde die Klausel den Rahmen des Angemessenen insofern überschreiten, als unterschiedslos jede Nachlieferung - ohne Rücksicht auf Umfang und Kosten - den Neubeginn der Verjährung für die neu gelieferten "Teile" zur Folge hätte."
BGH, Urteil vom 5. 10. 2005 - VIII ZR 16/ 05
http://lexetius.com/2005,2491
Wir reden hier von "demselben" Mangel, der Händler hatte den Mangel (im 1. Fall) anerkannt, von Kulanz war keine Rede. Die Tendenz des Urteils ist m. E. eindeutig.
--- editiert vom Admin
@ALI BABA
> Hier wurden bisher unbestritten die Folgen einer physischen Beschädigung repariert. Da darf man schon einmal darüber nachdenken, ob das nicht doch nur Kulanz war, was sich aus den benannte Umständen schon ergeben kann.
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Natürlich darf man darüber nachdenken. Gar keine Frage.
Aber dann muss Saturn auch die gesetzliche Vermutung, dass der Sachmangel von Anfang an da war, widerlegen. Wenn das gelingt, kann Saturn ja darlegen dass man TROTZDEM den Sachmangel auf Kulanz repariert hätte.
Aber es kann sich nicht im Nachhinein darauf berufen, eine Reparatur in der Vergangenheit schon aus Kulanz durchgeführt zu haben, ohne die oben dargelegten Voraussetzungen.
Würde ja die gesetzlichen Vorschriften vollkommen aushöhlen.
-- Editiert von bogus1 am 30.11.2008 12:32
Vor allem hättte ich mich von Anfang an niemals darauf eingelassen, das Ding einzuschicken. Ich hätte sofort ein neues verlangt und gleich mitgeben lassen.
Die großen Häusern wie Saturn, Mediamarkt und wie sie alle heißen, ignorieren nämlich hartnäckig einen netten kleinen Paragraphen im BGB, der da lautet:
Zitat:§ 439 Abs (1) BGB [/i]Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. [/i]
Man kann also wählen, ob man die sache einschicken lässt, oder sich gleich eine andere mangelfreie Waren geben lässt.
Meinen neuen Fernseher durfte ich in Form eines Austauschgeräts auch erst mitnehmen, nachdem ich den Verkäufer quasi gezwungen habe, seine Rechtsabteilung anzurufen.

-- Editiert von justice005 am 30.11.2008 12:38
--- editiert vom Admin
@ ALI BABA
> ..(Kabel gerissen/gebrochen, Ohrmuschel gerissen)...,die gesetzliche Einschränkung: .. es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar - und der Umstand, dass die Hörer offensichtlich 2 Monate lang funktionierten, kann dann schon zu de Schluss führen, dass hier keine Mängelhaftungsansprüche vorlagen.
Es ist der naheliegende erste Gedanke, hatte ich auch und habe das ja auch geäußert. Dennoch greift hier kein Automatismus, wenn sich Saturn auf § 476 2. Hs BGB
beruft, ist auch hier der Beweis zu erbringen, da für Saturn die günstigere Rechtsnorm.
Das ist es ja auch, was Mirk dargestellt hat und was Du bemängelt hast, wenn ich das richtig verstanden habe, es kann Saturn ja nicht verwehrt werden, den Beweis anzutreten, aber dann muss dies auch geschehen, der bloße Werkstattbericht kann jedenfalls kein Beweis sein.
Sagte ja bereits, habe auch zuerst an einen vom Käufer verursachten Schaden gedacht, aber desto mehr ich darüber nachdenke, je mehr kann ich mich selbst an den einen oder anderen Gegenstand erinnern, wo es ähnlich war, u. a. eine Lesebrille, die war wirklich, als hätte die Sollbruchstellen. Es gibt Materialien, die einfach ungeeignet sind, siehe auch die Laptops mit den Rissen von Apple, hatten wir hier vor 2 Wochen. Im Netz schwirren tausende rum mit diesem Fehler. Das Wort "Materialfehler ist bis heute bei Apple nicht gefallen, aber zumindest scheinen sie einigermaßen kulant zu sein. Aber das ist eben eine andere Sache...
Uppps, ich bin beindruckt. Letztendlich werde ich mit dem Reparaturservice-Menschen von Saturn auseinander setzen müssen. Wenn er die Hörer weiterhin nicht rausrückt, bleibt mir wohl nichts anderes übrig wie den Geschäftsführer zu verlangen. Nochmal zum Schaden: Die Hörmuschel besteht aus drei Teilen. Zwei Teile sind "geklebt" und oben drauf sitzt sie Silikonmuschel. Beim Rausziehen aus dem Ohr sind die "geklebten" Teile auseinander gefallen. Ich möchte festhalten, dass ich mir die Hörer nicht bis tief in die Hörgänge geschoben habe ;-) Innendrin befinden sich ganz dünne Kupferfäden, dass beim auseinanderfallen vielleicht einer abgerissen ist, kann ich nicht beurteilen, aber es wäre, denke ich, durchaus möglich. Allerdings empfinde ich das als Folgeerscheinung, weil die Hörmuschel sich in zwei Teile zerlegt hat.
Ich wollte das Geld beim 1. Mal zurück. Aber Saturn hat sich tatsächlich geweigert, sie müssten es einschicken, weil nicht der Verkäufer sondern der Hersteller die Garantie in den ersten 6 Monaten übernimmt !!!
Boah, die vera..... einen wo du daneben stehst!
Du hast hier einiges erfahren, was Du verwenden kannst. Du weißt, wie vorzugehen ist, kannst entsprechend argumentieren. Lass dich nicht abwimmeln!
Man glaubt es nicht! Heute erreicht mich ein Brief von Saturn mit folgendem Inhalt: "Anspruch der gesetzlichen Leistung wurde abgelehnt ..... Keine Garantieübernahme durch den Hersteller. Der Fall wurde intern geprüft. DIE KOPFHÖRER WERDEN MIT EINMALIGER SATURN K U L A N Z ausgetauscht...."
Zwar bin ich froh, dass ich jetzt neue bekomme, aber dass sich Saturn jetzt als "Wohltäter" darstellt, stinkt mir doch ein bisschen.
Was sagt ihr dazu?
Sei doch froh, lass denen doch den Spaß, wenn der wieder kaputt geht, wird auch die Kulanz widerlegt. Du hast aber einen neuen!
Saturn verschenkt keine Ware. Sie ersetzen Dir die Ware nur, weil ihre interne Prüfung wohl ergeben hat, dass sie rechtlich dazu verpflichtet sind.
Aber wie auch immer: Nimm Deine neuen Kopfhörer und freue dich.
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