Firmennamen Markenschutz

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
msn99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmennamen Markenschutz

Hallo, ich möchte mich selbständig machen (freier Beruf, Yoga). Dazu möchte ich eine Homepage. Wie darf der Name aufgebaut sein, damit ich nicht andere Markenschutzrechte zu verletzen. Ich habe gelesen, daß verkehrsübliche Wörter wie z. B. Sonne, Herz, Yoga frei verwendbar sind, sprich nicht geschützt werden können. Stimmt dass? Kann ich somit mit eine Kombination verkehrsublicher Wörter meine Domain benennen., oder kann es hier zu Problemen kommen? z. B. Sonne-in-den-Himmel.de. Kann ich dies umgehen wenn ich meinen Vornamen mit dazu schreibe.
Vielen Dank für die Hilfe
Matthias


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von msn99):
kann es hier zu Problemen kommen?

Ja. Schlicht weil ein Mitbewerber einem immer Problem machen kann, auch wenn seine Forderungen nicht gerechtfertigt sind / am Ende abgewehrt werden können.
Kann man auch nichts gegen machen.



Zitat (von msn99):
Sonne-in-den-Himmel.de

Solche Kombinationen sind in der Regel nicht schützbar. Kann also passieren, das im Nachbarort einer sich ebenso nennt und man ihm das nicht untersagen kann..

Man sollte da überlegen, ob man da nicht ein Kunstbegriff formt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
msn99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich unter dpma suche finde ich z. B. Die Sonne in deinem Herzen als geschützten Begriff obwohl diese für mich verkehrsübliche Worte sind. Können sie mir hier den Hintergrund erläutert. Danke

0x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5399 Beiträge, 1817x hilfreich)

Zitat:
Solche Kombinationen sind in der Regel nicht schützbar


Doch. *Gerade* solche Kombinationen sind fast immer schützbar.
Nicht schützbar sind *glatt beschreibende* Begriffe - also "Autohandel" für Autoverkauf oder "vocal coach" für Gesangstrainer.
"Sonne in der Nacht" ist problemlos als Marke für Regenschirme, Sonnenbrillen, Werbung, Finanzdienstleistungen, Sportveranstaltungen, ... schützbar. Was sollte es auch "glatt beschreiben"? Selbst für Bräunungsstudios dürfte das noch genug Unterscheidungskraft haben.

Wenn "Sonne in den Himmel" nicht zufällig die wörtliche Übersetzung des Wortes "Yoga" ist. Dann natürlich anders. ;)


-- Editiert von BigiBigiBigi am 15.03.2019 13:55

0x Hilfreiche Antwort

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