Drittschuldnererklärung unterschreiben ?

19. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
go503854-7
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Drittschuldnererklärung unterschreiben ?

Hallo, ich habe seit 3 Jahren das Problem, das meine Vermieterin Schulden hat. Ich erzähle alles von Anfang an: Meine Vermieterin wurde von der Hausverwaltung angezeigt, weil sie 9.000€ Schulden hat. Wir sollten laut Gericht die Miete an die Hausverwaltung schicken. Nachdem wir die Schulden beglichen haben, haben wir ein Schreiben erhalten, das wir die Miete weiter an die Hausverwaltung schicken sollen (er hat eine Vollmacht). Nach etwa 1 Jahr haben wir Post vom Finanzamt erhalten, das unsere VM Schulden hat und wir die Miete ans Finanzamt schicken müssen. Nun habe ich hier ein Drittschuldnererklärung liegen. Die muss ich doch ausfüllen oder ? Ich habe Angst, das ich an das Finanzamt und an die Hausverwaltung die Miete überweisen muss, was gar nicht ginge.


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1 Antwort
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#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Zitat (von go503854-7):
Meine Vermieterin wurde von der Hausverwaltung angezeigt, weil sie 9.000€ Schulden hat.
Dass "Schulden machen" ein Straftatbestand ist, den bei Anzeige die Staatsanwaltschaft verfolgt, würden sich zwar einige Vermieter wünschen, die ich kenne, weil deren Mieter Schulden bei ihnen haben ... aber Schulden machen oder haben ist numal kein Straftatbestand ;)
Vermutlich liegt ganz einfach nur ein Vollstreckbarer Titel und darauf basierend ein Pfändungsbeschluss vor.
Das ist kein Grund für Drama.

Wiederum auf dem Vollstreckbaren Titel/Pfändungsbeschluss bzw. der Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung) basierend verlangt dann der Gläubiger anhand der gewonnenen Erkenntnisse die Drittschuldnererklärung von den Schuldnern seines Schuldners. Das ist völlig normal.

Zur wahrheitsgemäßen Ausfüllung ist der Drittschuldner verpflichtet > [link=https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__840.html]ZPO § 840 [/link]
I.d.R. ist dort auch ein Angabefeld ausfüllbar "Es liegen keine (keine/nachstehende) Vorpfändungen vor.
Das eben auch wahrheitsgemäß ausfüllen!
Wenn du kein Formular erhalten hast, sondern "frei" antworten kannst, dann halte dich an ein Muster - z.B.
http://www.taubert-verlag.de/gratis/vertraege/346004.html

Du hast die vereinbarte Miete zu zahlen - aber du hast natürlich KEINE Doppelzahlungen zu leisten
Wichtig ist [link=https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__804.html]ZPO § 804 Absatz (3)[/link] Das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht geht demjenigen vor, das durch eine spätere Pfändung begründet wird.
Von daher empfiehlt es sich auch die Umschläge mit dem Zustellvermerk und Zweitschriften/Fotokopien der abgegebenen Drittschuldnererklärungen aufzubewahren!







Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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