Eigenbedarfskündigung schon nach 8 Monaten???

19. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
carlossantana
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Eigenbedarfskündigung schon nach 8 Monaten???

Hilfe ;-)
wir haben seit Februar 2011 ein Haus gemietet mit 380 m2.
2 Erwachsene + zwei 16jährige, schulpflichtige Kinder + Hund.
2 Firmen sind auch unter einem Dach.

Beim Einzug wurde von 2 Maklern bestätigt, dass der Vermieter nur an einem langfristigen Mietverhältnis interessiert ist und dass genügend Wohnungen im Familienbesitz sind...

Ein Staffelmietvertrag wurde für 3 Jahre - mit 3monatiger Kündigungsfrist - vereinbart mit der Vereinbarung, dass wir die Renovierung der Dusche und es Bades vornehmen dürfen da uns diese nicht gefallen haben... Das Dachgeschoß wurde komplett gemalert und eine Küche wurde bestellt - Liefertermin Ende 2011 Div. Möbel wurden angeschafft...

Nach dem Einzug fanden sich nach und nach mehr Mängel... Die Heizung ließ sich nicht regeln (ca. 1000 Liter Heizöl pro Monat) die neuen Fliesen lösen sich im Treppenhaus, die Sicherungen fallen heraus wenn man staubsaugen will, bei Regen steht die Garage unter Wasser, usw...

Jetzt haben wir die Kündigung zum 31.11.2011 - gleich vom Anwalt :bang: - wegen Eigenbedarf weil das Kind des Vermieter - ein 25jähriger Student - mit seiner Freundin einziehen will, seine Wohnungen alle vermietet sind und er ausserdem einen Garten haben will (1.500 m2?!)

Da der Vermieter nicht wirklich entgegenkommend ist und das Mietverhältnis dadurch sehr angespannt ist, liegt uns grundsätzlich auch nichts an einer Weiterführung des Mietverhältnisses... :crazy:

Wir wollen grundsätzlich nicht streiten, aber die Investitionen (5stellig) auch nicht verschenken!

Welche Möglichkeiten haben wir die entstandenen Kosten zurück zu erhalten und die neuen, entstehenden Kosten wie Markler, Umzugsfirma, neue Geschäftsunterlagen, Betriebsunterbrechung etc... ersetzt zu bekommen!


Oder, wie würden Sie vorgehen? Wir wollen nur Ansatzpunkte an was man alles denken könnte/sollte!
Vielen Dank schon im Voraus für die Unterstützung! :)




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 279x hilfreich)

Ich gehe eigentlich davon aus, dass Sie bei einer solchen Immobilie, Ihren 2 involvierten Unternehmen, den von Ihnen getätigten Investitionen in die Immobile auch vorab entsprechende Mietvertragsregelungen vereinbart haben?

quote:
Beim Einzug wurde von 2 Maklern bestätigt, dass der Vermieter...

was die Makler bestätigt haben, wird doch sicher auch schriftlich im Mietvertrag stehen?
quote:
... vereinbart mit der Vereinbarung, dass wir die Renovierung der Dusche und es Bades vornehmen dürfen da uns diese nicht gefallen haben...

und selbstverständlich haben Sie auch in den schriftlich „vereinbarten Vereinbarungen" vereinbart, wie das über welchen Zeitraum „abgewohnt" wird bzw. welcher Restwert Ihrer Investition Ihnen bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses rückerstattet wird?
quote:
Nach dem Einzug fanden sich nach und nach mehr Mängel...

die Sie sicherlich (gerichtsfest nachweisbar) gemäß Ihrer mietvertraglichen Verpflichtung unverzüglich dem Vermieter mitgeteilt haben?
quote:
Jetzt haben wir die Kündigung zum 31.11.2011 - gleich vom Anwalt wegen Eigenbedarf...

Ob hier Eigenbedarf vorliegt, der die Kündigung rechtfertigt, wäre detailliert begründet darzulegen und ggf. zu bestreiten (aber Sie wollen ja nicht streiten).
quote:
Wir wollen grundsätzlich nicht streiten, aber die Investitionen (5stellig) auch nicht verschenken!
Welche Möglichkeiten haben wir die entstandenen Kosten zurück zu erhalten und die neuen, entstehenden Kosten wie Markler, Umzugsfirma, neue Geschäftsunterlagen, Betriebsunterbrechung etc... ersetzt zu bekommen!
Ich schätze, Sie werden streiten müssen, oder Ihre Maklercourtage, Investitionen, Zusatzkosten, Betriebsunterbrechungen, Umzugskosten, Schadenersatz, etc. in den Wind schreiben müssen.
Ich mutmaße mal, Sie haben auch keine Rechtschutzversicherung, weil Sie ja grundsätzlich nicht streiten wollen?

Falls Sie noch weiteres Investitionskapital investieren möchten, nenne ich Ihnen gerne meine Kontonummer – eine Bestätigung über die „vereinbarten Vereinbarungen" bestätige ich Ihnen nach Überweisung der Summe gerne und unverzüglich...
oder versuchen Sie es damit:
falls Ihnen das richtige Antragsformular fehlt....
http://www.youtube.com/watch?v=Q52OcNr92fo




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#2
 Von 
carlossantana
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die Info!

Da wir nie Streit mit Vermieter hatten, haben wir natürlich nicht, die Bestätigung des Marklers im Mietvertrag festgehalten

Die Vereinbarung lautet so, dass die Miete im ersten Jahr x,- beträgt und sich ab dem zweiten und dritten Jahr je um 250,- Euro erhöht, im Gegenzug renoviert der Mieter nach seinen Wünschen das Bad und die Dusche innerhalb der ersten 6 Monate ... :bang:

Ein Rechtschutzversicherung haben wir "Gott sei dank" im Februar zum ersten mal abgeschlossen...

Aber eigentlich wollte ich Hilfe bei Tipps haben wass alles zu bedenken sein könnte im Zusammenhang wie z.B.

- Vorgeschobener Kündigungsgrund wg. Eigenbedarf
- evtl. Betrug
- wenn es der Anwalt wusste evtl. Rechtsbeugung
Frage an die klugen Köpfe....was gibt es denn dann noch alles so in der Schublade zu überdenken?

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#3
 Von 
Karakorum
Status:
Schüler
(457 Beiträge, 101x hilfreich)

Hi,
@carlossantana

quote:
Wir wollen nur Ansatzpunkte an was man alles denken könnte/sollte!

quote:
grundsätzlich auch nichts an einer Weiterführung des Mietverhältnisses...


siehe hier:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Kuendigung/ka6-1.htm

Gruß
Karakorum

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"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"

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#4
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 279x hilfreich)

Ohne genaue Kenntnis des Mietvertrages wird hier eh niemand etwas sagen können. Ich kann jedenfalls gar nicht nachvollziehen, wie Sie ohne Pistole an der Schläfe zur Unterschrift solch einseitig nachteiliger Vertragsbestimmungen bereit waren?
Komisch ist ja schon eine Vereinbarung, dass Sie erhebliche Investition für bauliche Veränderungen (Sanitär/Bad) tätigen und trotzdem "im Gegenzug"??? eine Mieterhöhung um 250,- € vertraglich akzeptieren?
Normal ist eher, dass man für getätigte Investition eine Mietminderung erhält oder dass eine Mietsteigerung dafür auf bestimmte Zeit ausgeschlossen wird?

Sei es drum - da jetzt nach 8 Monaten plötzlich eine Eigenbedarfskündigung ansteht, benötigen Sie eh qualifizierten Rechtsbeistand durch einen Fachanwalt um diese abzuwehren oder Schadensersatzansprüche geltend zu machen.





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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 279x hilfreich)

@carlossantana
Abgeleitet vom Alter Ihrer Kinder, gehe ich davon aus, dass Sie ca. 40 J alt sind und wie von Ihnen angedeutet 2 Firmen managen...?
Daraus resultierend bin ich davon ausgegangen, dass Sie über mehr kaufmannisches Know How verfügen, als für den Erwerb einer Tüte Brötchen notwendig ist?!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
carlossantana
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, liebe Forum-Mitglieder,

wir waren ein wenig blauäugig und vom Guten im Menschen gewöhnt...
ist leider nun mal so! :banana:

Helfen würden uns nun nur Lösungsansätze und "Druckmittel" in Form von Urteilen der Rechsprechung...

alle anderen Antworten bringen uns nicht weiter und kosten nur Ihre Zeit :)

Vielen Dank

1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Naja,

nachtmieze hat insofern Recht, dass die Angelegenheit nicht einfach das übliche "ist diese Klausel gültig" umfasst, sondern doch einige Sachverhalte mehr.

-Makler, die mündliche Zusagen gegeben haben (erinnern die sich noch daran ??)

- Staffelmietvertrag (kann er überhaupt jetzt schon gekündigt werden ??)

- ist die Eigenbedarfskündigung überhaupt wirksam ??

- greift die Rechtsschutzversicherung hier überhaupt ?? Da es ja auch um gewerbliche Anteile geht ??

An Deiner Stelle würde ich über einen Anwalt bei der Versicherung erst einmal eine Deckungszusage einholen. Wenn diese vorliegt, dann lass den Anwalt die Eigenbedarfskündigung anfechten, denn nur wenn diese unwirksam ist, hast Du eine gute Verhandlungsposition.

Es wird kein Urteil geben, welches sich exakt auf Deinen Fall anwenden lässt.

Wie ist eigentlich der Mietvertrag gestaltet ?
Wohnraum oder gewerblich ?


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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 279x hilfreich)

@Michael32
was den oder die Makler betrifft, ist die Sache ganz einfach: bezüglich der mietvertraglichen Vereinbarungen sind Sie ja nicht Vertragspartei, daher sind deren Bestätiungen (wofür auch immer) völlig unrelevant.

ohne Kenntniss des Mietvertrages: sagte ich ja schon, kann ich die Glaskugel polieren wie ich will - kommt nix bei raus!

Rechtschutzversicherung: jetzt noch eine RSV zu haben, die keine Deckungszusage erteilt, weil der Versicherungsschutz Mietvertragsverhältnisse nicht deckt? - das wär natürlich der GAU


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1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128681 Beiträge, 41014x hilfreich)

Es nicht sehr zielführend Fragen mit derartiger wirtschaftlicher Bedeutung in einen MEINUNGSforum zu stellen in dem Laien über fiktive Fälle des deutschen Rechtes diskuitieren.

Insbesondere da hier auch die vertraglichen Vereinbarungen auf gültige/ungültige Klauseln geprüft werden müssen.

Da sollte man Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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