Hallo erst einmal vielen Dank für jeden Kommentar der weiter hilft. Folgender Fall.
Mieter (A) übernimmt eine Grundsanierte Wohnung (damit ist auch die Schließanlage, etc.. gemeint). Er baut in die Wohnungstür ein eigenes Schloss ein.
Vermieter (B) möchte nun ohne Begründung im Haus eine neue Schließanlage anbringen und auch die Tür von (A) mit einer neuen Schließanlage ausrüsten.
Muss (A) das dulden? Weder ist ein Schlüssel abhanden gekommen, etc... weiterhin müsste (A) ja dann sein Schloss ausbauen lassen, das neue einbauen lassen und dann wieder seines einbauen lassen?!
Der Termin wurde fixiert, (A) hat zu diesem Zeitpunkt eine lebenswichtige Untersuchung, die Klinisch bestätigt wurde, er wartet bereits 10 Monate auf diesen Termin, der Vermieter (B) hingegeben hat den Termin sehr kurzfristig gestellt, er verlangt den Schlüssel bei Nachbarn abzugeben, (A) kennt die Nachbarn nicht, hier geht es auch um die Haftungsfrage / Wertgegenstände in der Wohnung.
Vielen Dank.
Erneuerung der Schließanlage
Was soll dort den gemacht werden? Soll nur ein neuer Schließzylinder eingebaut werden oder wird an der Tür selber noch etwas verändert?
Hintergrund: Wenn es wirklich nur um einen neuen Schließzylinder geht, dann reicht es meiner Meinung nach aus, wenn der Mieter diesen irgendwann entgegennimmt und zusichert, bei Mietende das Ding fachmännisch einbauen zu lassen.
-- Editiert von cauchy am 11.06.2021 07:49
ZitatMuss (A) das dulden? :
Die Wohnung ist Eigentum des Vermieters (idR). Warum sollte ein Mieter das verweigern dürfen?
Den Zylinder („Schloss" ist was anderes, auch wenn man es gerne synonym verwendet) darf man natürlich auch als Mieter tauschen, muss den originalen Zylinder aber aufbewahren und bei Auszug wieder einbauen.
Weiters schließe ich mich dem Vorposter an.
Sprich mit deinem Vermieter. Geht schnell und hilft mehr, als sich hier schon im Vorfeld um einen Streit zu bemühen. Wenn der VM sich dann querstellt, kann man nochmal nachfragen.
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Hier gibt es durchaus Ansätze, die man diskutieren könnte. Ein Mieter hat das Recht den Schließzylinder auszutauschen. Ein Vermieter hat nach Erhaltungsarbeiten eigentlich den Zustand wiederherzustellen, wie er vor den Arbeiten war bzw. alternativ dem Mieter den entstehenden Aufwand zu ersetzen, § 555a (3) BGB. Es stellt sich also schon die Frage, warum der Vermieter einen neuen Schließzylinder einbauen sollte, nur um dann entweder wieder den Mieter-Schließzylinder einzubauen oder dem Mieter die Einbaukosten zu zahlen.ZitatDie Wohnung ist Eigentum des Vermieters (idR). Warum sollte ein Mieter das verweigern dürfen? :
Unabhängig davon wird ja vorgetragen, dass der Mieter verhindert ist. Handwerkerarbeiten sind abzusprechen. Wenn es Arbeiten sind, die zwingend gleichzeitig in einem großen Mehrfamilienhaus gemacht werden müssen, dann ist der Mieter eher an die Vorgaben des Vermieters gebunden als wenn die Arbeiten nur der Bequemlichkeit halber fürs ganze Haus gleichzeitig durchgeführt werden sollen. Vergleichbar ist das vielleicht mit dem Heizungsableser. Der muss auch mindestens zweimal für den Mieter kostenfrei kommen, wenn der Mieter keine Zeit hat.
Also gibt es da durchaus Diskussionspunkte. Wenn es aber wirklich nur um den Schließzylinder geht, dann sollte sich doch eine praktikable Lösung finden lassen.
ZitatMuss (A) das dulden? :
Wenn der Vermieter auf seine Kosten das wechseln will, ist der Mieter grundsätzlich zur Duldung verpflichtet.
Zitatweiterhin müsste (A) ja dann sein Schloss ausbauen lassen, :
Wenn A mit dem lösen von 1-2 Schrauben und dem "herausstubsen" des Zylinders überfordert ist, dann wird er durchaus jemanden beauftragen müssen. Denn es ist sein Zylinder, er hat ihn auf eigene Verantwortung eingebaut.
Zitat(A) hat zu diesem Zeitpunkt eine lebenswichtige Untersuchung, die Klinisch bestätigt wurde, er wartet bereits 10 Monate auf diesen Termin, der Vermieter (B) hingegeben hat den Termin sehr kurzfristig gestellt, :
Hier geht es um Interessensabwägung, Interessen des Vermieters gegen Interessen des Mieters.
Wenn der Mieter an dem Tag eine objektiv lebenswichtige Untersuchung hat, ist das schon mal ein gewichtiger Grund.
Der Vermieter müsste dann schon ein höherwertiges Argument haben um das auszustechen.
Zitater verlangt den Schlüssel bei Nachbarn abzugeben, :
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", insbesondere wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist und sich sträubt die Forderung zu erfüllen.
Falls dann – so wie hier – keine Rechtsgrundlage für das verlangen erkennbar ist, tendieren die Erfolgsaussichten gegen 0.
ZitatWenn es wirklich nur um einen neuen Schließzylinder geht, dann reicht es meiner Meinung nach aus, wenn der Mieter diesen irgendwann entgegennimmt und zusichert, bei Mietende das Ding fachmännisch einbauen zu lassen. :
Sehe ich ähnlich, Übernahme gegen Quittung.
Die Zusicherung bei Mietende das Ding fachgerecht einbauen zu lassen ist nicht mal nötig, weil sich das aus dem Gesetz und der Rechtsprechung ergibt.
Vielen Dank erst einmal. Angenommen der Vermieter würde jetzt wie folgt etwas mitteilen.
1) Es gab keinen Verlust von Schlüsseln im ganzen Haus
2) Die Schließanlage funktioniert wunderbar
handelt es sich dann nicht um eine Modernisierung im Sinne der 3-monatigen Vorankündigung?
Weiterhin würde der Vermieter wie folgt mitteilen
1) Aktuell gibt es einen Schlüssel für die Wohnungstür, einen für die Haustür und einen für den Keller, das heißt auf "Sicherheit" basiert, kommt der Haustür-Schlüssel z.b. abhanden, könnte ein Einbrecher weiterhin nicht in die Wohnung oder Keller.
Der Vermieter will dieses System ändern in einen "Universal-Schlüssel" für alles. Das heißt, geht auch nur ein Schlüssel verloren, können mögliche Täter ins Haus, in die Wohnung und in den Keller. Mieter (A) geht es um Sicherheit, er möchte gerne sein eigenes Türschloss behalten, Keller und Haustür können natürlich gemacht werden.
Zur gesundheitlichen Rückfrage, (A) hat einen Krankenhaus-Attest für eine Untersuchung die gemacht werden muss, die Wartezeit dafür war einige Monate. Weiterhin befindet sich ein Pflegefall der Kategorie 3 in der Wohnung, der zur Hochrisiko-Gruppe von Corona gehört. Daher die Frage von Mieter (A) besteht rechtlich ein Anspruch auf Verschiebung für 2-3 Monate, die Impfung für den Pflegefall ist für Juli und August 2021 angesetzt.
Wozu sollte der Termin 3Monate verschoben werden? Mieter A gibt Schließzylinder und Schlüssel an Vermieter und nimmt neuen Schließzylinder in Empfang. Dauert 2 Minuten und niemand muss dafür in die Wohnung.
ZitatWeiterhin befindet sich ein Pflegefall der Kategorie 3 in der Wohnung, der zur Hochrisiko-Gruppe von Corona gehört. :
Bedeutet es befindet sich jemand in der Wohnung auch wenn der Mieter nicht da ist.
Das reduziert den Spielraum für den Mieter wegen Terminverschiebung gegen 0 ...
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