Gewerbemietvertrag Kündigung

31. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Tini123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gewerbemietvertrag Kündigung

Hallo ich habe eine Frage zum Mietrecht bei gewerblich gemieteten Lagerräumen:

Wir mieten mit unserer Firma (einem Handelsunternehmen für Büromaterial) seit über 30 Jahren eine Lagerhalle an, von der aus wir unsere Ware an die Kunden zum Teil selber, zum Teil durch GLS liefern.
Leider hat der damalige Geschäftsführer bei der letzten Vertragsverlängerung 2006 einer 3 monatigen Kündigungsfrist zugestimmt und den Vertrag so unterschrieben.
Wir bekamen heute eine Kündigung fristgerecht zum 31.01.2017 ins Haus.
Diese Kündigung der Lagerräume kommt einer Existenzvernichtung gleich, da es für uns unmöglich ist generell einen Lagerumzug innerhalb von 3 Monaten umzusetzen, geschweige denn über die drei umsatzstärksten Monate des Weihnachts- und Jahresanfangsgeschäftes.
Das Gesetz sieht wie ich nachgelesen habe eine Kündigungsfrist bei gewerblichen Mieträumen von mindestens 6 Monaten vor. Haben wir irgendeine Chance gegen die Kündigung vorzugehen, auch wenn laut Vertrag fristgemäß gekündigt worden ist?
Vielleicht gibt es hier ja einen Weg wegen der unmittelbaren Existenzbedrohung oder der Länge des bestehenden Mietverhältnisses von über 30 Jahren?

Habe keine große Hoffnung bin aber dankbar über jede Antwort,
Danke, Tini




8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eric61
Status:
Schüler
(499 Beiträge, 136x hilfreich)

Zitat:
Vielleicht gibt es hier ja einen Weg wegen der unmittelbaren Existenzbedrohung oder der Länge des bestehenden Mietverhältnisses von über 30 Jahren?

Rechtlich nicht. Im Mietrecht über gewerblich genutzte Räume haben die mietvertraglichen Regelungen Vorrang vor den gesetzlichen.

Bliebe die Hoffnung auf Verhandlungen mit dem Vermieter.

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#2
 Von 
Tini123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab ich fast befürchtet, danke trotzdem :)

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#3
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 169x hilfreich)

Eine Räumungsklage dauert länger als drei Monate, wenn dies ein Ziel des Beklagten ist.

Alles eine Frage der Wirtschaftlichkeit.

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#4
 Von 
Tini123mitglied
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, uns wird vielleicht gar nichts anderes übrig bleiben...
Wie hoch werden denn die ungefähren Kosten bei einer Räumungsklage, die dann auf uns zukommen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert, im Mietbereich ist der Streitwert meist eine Jahresmiete.





-- Editiert von Harry van Sell am 31.10.2016 22:55

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

http://www.der-prozesskostenrechner.de/
Der Streitwert bei einer Räumungsklage beträgt eine Jahresmiete
beispielsweise bei 1.000 Euro Monatsmiete wären das rund 5.000 Euro Prozesskosten (bei 1 Person je Partei)

Am besten mit eigenen Zahlen rechnen - doppelter Streitwert bedeutet nicht gleich doppelte Kosten

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#7
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2334 Beiträge, 1097x hilfreich)

Es bleibt aber doch natürlich nicht bei den reinen Prozesskosten...

Nutzungsausfall in Höhe der erzielbaren Miete, bzw. in Höhe der vereinbarten Miete (je nachdem was höher ist), eventueller Schadensersatz für/wegen die/der Nachmieter.
Je nach Vertragsgestaltung, die der Vermieter mit dem Nachmieter hat, ist ein solcher Aufschub auch existenzbedrohend (dann eventuell noch mit Durchgriffshaftung)...

Mal vom Vermieterpfandrecht abgesehen, was auch massiv Probleme bereiten kann...

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#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Diese Kündigung der Lagerräume kommt einer Existenzvernichtung gleich, da es für uns unmöglich ist generell einen Lagerumzug innerhalb von 3 Monaten umzusetzen, geschweige denn über die drei umsatzstärksten Monate des Weihnachts- und Jahresanfangsgeschäftes.


Es ist aber schon ganz schön fahrlässig, langfristig die Lagerhalle einzuplanen, wenn Diese innerhalb von 3 Monaten gekündigt werden kann.

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