Gleiche Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter ?

20. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
sausapia
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Gleiche Kündigungsfrist für Mieter und Vermieter ?

Einem Radiobeitrag entnahm ich, dass die schwarz-gelbe Koalition eine Angleichung der Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern plant. Demnach entfielen auch besondere Gründe für die Kündigung, die ein VM z. Z. noch vorbringen muss, um überhaupt eine Kündigung aussprechen zu dürfen.

Grundsätzlich halte ich es für einen wichtigen Schritt, um das in Deutschland asynchron zu Gunsten des Mieters ausgelegte Mietrecht anzupassen. Es kann nicht sein, dass ein VM nahezu überhaupt keine Möglichkeit hat, einen Mieter zu kündigen, aber ein Mieter innerhalb von 3 Monaten ohne Angaben von Gründen ausziehen kann. Eine Angleichung des Rechteverhältnisses ist hier m.E. dringend geboten. Im "aussterbenenden Deutschland (bis 2050 schrumpfen wir um ca. 15 Mio. Bürger)" stehen immer mehr Wohnungen leer. Es gibt somit grundsätzlich kein Problem mehr, eine neue, bessere bzw. preiswertere Wohnung zu finden, sondern das Problem der Vermieter, neue, adäquate Mieter zu auskömmlichen Mietkonditionen zu gewinnen.

Ich bin mir sicher, dass das Thema "polarisiert". Ich möchte hiermit keine Diskussion entfachen, sondern neue Erkentnisse über die Überlegungen der Regierung gewinnen.

Hat jemand schon etwas Konkreteres gehört?



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111 Antworten
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#1
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
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#2
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guest-12323.11.2009 09:09:56
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#3
 Von 
Mathiasla
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Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
110/132

quote:
Mietrecht
Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen
sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen
erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten.
Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht

zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der
Entmietung werden wir wirksam begegnen. Die Kündigungsfristen für Vermieter
und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam
vollstreckt werden können. Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den
Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen.


mal schaun was wirklich bei raus kommt

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#4
 Von 
sausapia
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quote:
Was soll es dem VM hierbei nutzen, die noch verbliebenen Mieter leichter loswerden zu können?



Grundsätzlich sollte es gleiches Recht für M + VM geben
Beispiel : Ein M kann ausziehen, wenn er eine günstigere Wohnung findet, aber ein VM die Wohnung nicht kündigen, wenn er einen Mieter findet, der höhere Mietzinsen zahlt. Eine Kernsanierung des Gesamthauses ist nachvollziehbar sehr viel günstiger, wenn das Haus / die Wohnung leer steht.

Wenn ein VM einem M ständig Ärger macht, kann er kündigen und ist den Ärger los, ein VM kann dies nicht. Ich habe einem M (Lehrer in Rente, Ost-Berlin), der mir seit Kauf des Hauses mit abstrusen Forderungen Aktenordner voll Ärger bereitet und die Kosten übersteigen den Mietzins erheblich. Er lönnte ausziehen, ich kann ihn nicht so einfach "loswerden".

P.S.
Wohl gemerkt, Schwarze Schafe gibt es natürlich auf Seiten der M und VM.

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#5
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guest-12320.01.2010 09:40:40
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#6
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guest-12323.11.2009 09:09:56
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#7
 Von 
sausapia
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Schüler
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Ich habe den Passus soeben von einem Forumskollegen erhalten:

Quelle: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
110/132

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Mietrecht
Wir wollen das Mietrecht auf seine Ausgewogenheit hin überprüfen und dabei seinen sozialen Charakter wahren. Wir wollen klima- und umweltfreundliche Sanierungen erleichtern und dabei die freie Entscheidung des Vermieters beibehalten. Baumaßnahmen, die diesem Zweck dienen, sind zu dulden und berechtigen nicht zur Mietminderung. Mietnomadentum sowie Luxussanierungen zum Zwecke der Entmietung werden wir wirksam begegnen. [color=green]Die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter sollen einheitlich sein. Mietrechtliche Ansprüche müssen auch wirksam vollstreckt werden können.[/color] Zweckgebundene staatliche Transferleistungen zu den Wohnkosten müssen auch tatsächlich den Vermieter erreichen.

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#8
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guest-12323.11.2009 09:09:56
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#9
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guest-12308.12.2009 09:24:55
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#10
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guest-12307.01.2010 12:19:01
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#11
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guest-12307.01.2010 12:19:01
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#12
 Von 
sausapia
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quote:
Warum hilfst Du nicht einfach nach?


Das tue ich mit einem guten Fachanwalt seit gut drei Jahren. Frustrierend ist nur, dass bspw. eine eindeutige Eigenbedarfskündigung (Mutter) sich bereits seit 2 Jahren hinzieht und nun vor das Landgericht geht, weil die M, wer hätte anderes gedacht, Widerspruch einlegten und ich nun vor das landgericht ziehen muss > langwiwerig, nervig und lästig. :fight:

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#13
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
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#14
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guest-12323.11.2009 09:09:56
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#15
 Von 
sausapia
Status:
Schüler
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quote:
quote:
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Das tue ich mit einem guten Fachanwalt seit gut drei Jahren
--------------------------------------------------------------------------------


Nun stelle dir mal vor, du hättest einen schlechten Anwalt erwischt, dann säße der Mieter vermutlich (auch) immer noch in seiner Wohnung.

IN DIESEM FALL HÄTTE ICH SPÄTESTENS HILFREICHE TIPPS VON Z.B. BLOCKWART ERFRAGT.
quote:
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und nun vor das Landgericht geht, weil die M, wer hätte anderes gedacht, Widerspruch einlegten
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Da würde ich eher an Berufung denken, allerdings habt ihr euch ja wohl selbst entschlossen, aus dem Urteil de AG nicht zu vollstrecken.



DIE VOLLSTRECKUNG HÄTTE WG. ZU ERWARTENDEN GEGENANTRÄGEN KEINE BESCHLEUNIGUNG BEWIRKT.

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#16
 Von 
guest-12323.11.2009 09:09:56
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#17
 Von 
sausapia
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quote:
Sagt der gute Fachanwalt?


JA und nachvollziehbar. Eine faktische Zwangsräumung kurz vor dem Prozess der 2. Instanz ist selten. Kommende Woche ist der Termin.....

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#18
 Von 
guest-12323.11.2009 09:09:56
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#19
 Von 
sausapia
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Bitte keine terminologische Haarspalterei betreiben, ich bin Betriebswirt und kein Jurist. Mit einer faktischen Zwangsräumung meine ich eine vollzogene Zwangräumung.

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#20
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guest-12311.06.2010 13:11:34
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#21
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guest-12307.01.2010 12:19:01
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#22
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guest-12311.06.2010 13:11:34
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#23
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guest-12311.06.2010 13:11:34
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#24
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guest-12311.06.2010 13:11:34
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#25
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guest-12320.01.2010 09:40:40
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#26
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guest-12311.06.2010 13:11:34
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#27
 Von 
Ilsa1939
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quote:
Demnach entfielen auch besondere Gründe für die Kündigung, die ein VM z. Z. noch vorbringen muss,

Wenn man dann wieder sieht, was es für ein Theater gibt, wenn berechtigter Eigenbedarf vorliegt,

Das lässt sich dem Koalitionsvertrag nicht entnehmen. In der Politik kommt es neben dem Geschriebenen gerade auch auf das Nicht-Geschriebene an. Im Koalitionsvertrag spricht jedenfalls mehr gegen als für das Entfallen einer Begründungspflicht bei vm-seitiger Kündigung. Jeder Sozialpolitiker wird sagen, dass so etwas gerade nicht im Koalitionsvertrag steht, bzw. das genaue Gegenteil im Koalitionsvertrag steht („…und dabei seinen sozialen Charakter wahren.“).

Was ein Koalitionsvertrag allerdings wert ist, ist eine andere Frage; siehe die Diskussion zur Steuer- und Gesundheitspolitik. Im Zweifel wird aber eher zu wenig als zu viel umgesetzt, oder wird im Rahmen politisch notwendiger Kompromisse eingedampft.

Der VM wird daher wohl auch in Zukunft, Eigenbedarf etc. gesondert begründen müssen.


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#28
 Von 
guest-12323.11.2009 09:09:56
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#29
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
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#30
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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