Heizungsanlage zu niedrig eingestellt

18. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Heizungsanlage zu niedrig eingestellt

Guten Tag,

ich bin hier gerade etwas am Verzweifeln.

Und zwar haben wir vor einer Woche in unserem Mehrparteienhaus eine neue energiesparende Heizungsanlage verbaut bekommen.
Auch die Heizkörper an sich wurden im letzten Jahr erst neu verbaut und funktionierten vor ein paar Wochen noch einwandfrei.

Seit dem Einbau der neuen Heizungsanlage heizen die Heizörper auf Maximalstufe 5 nur noch wie im zuvor auf Heizstufe 1.
Auch die Raumtemperatur bestätigt dies.
Nach 8 Stunden Laufzeit aller Heizkörper auf Maximalstufe wird gerade mal eine Temperatur von 21°C in den Wohnräumen erreicht.
Somit muss ich 24/7 heizen.
Es brauch alleine schon ca.45 Minuten bis die Heizkörper komplett warm sind.
Die Erwärmung der Wohnung dauert natürlich um einiges länger.
Energiesparendes Stoßlüften ist im Grunde gar nicht machbar, da die wenige Wärme in wenigen Sekunden entweicht und die Heizkörper aufgrund der niedrigen Einstellung nicht hochfahren sondern sogar runterfahren.

Von ca. 23 - 7 Uhr stellt sich die Heizung automatisch ab oder fährt bis kaum merklich runter.

Ich habe den Vermieter informiert, dieser hat auch vor die Temperatur hochzustellen, zeigt ansonsten aber wenig Einsicht da er Energie sparen möchte.

Das finde ich an sich super, auch ich lebe sehr nachhaltig, aber bei der Heizung kann ich aus gesundheitlichen Gründen wenig sparen.

Ich habe eine sehr schlechte Durchblutung und bin sehr kälteempfindlich.
Ich habe jetzt schon die ersten Frostbeulen an den Zehen davon getragen, weil ich so friere.
Auch in meinen Knochen bemerke ich es, durch Knieschmerzen. Auch kriege ich durch die Kälte Bauchschmerzen.
Dabei trage ich schon Thermo- und Schichtkleidung...

Meine Frage ist nun, muss ich das so hinnehmen?
Wenn die Heizungen in den letzten Jahren seit Einzug doch viel höher eingestellt waren und ich auch nachts bestimmen konnte ob ich heize? Gerade unter dem gesundheitlichen Aspekt?

MfG
Ankeymonkey


-- Editier von Ankeymonkey am 18.10.2016 14:46

-- Editier von Ankeymonkey am 18.10.2016 14:47

-- Editier von Ankeymonkey am 18.10.2016 14:49




59 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Vorab: Die geschilderten Effekte sind eine Sache der Einstellung und wären vermutlich mit ein paar Konfigurationsänderungen (Heizkurve, Zeitprogramm, Pumpendrehzahl) gut anzupassen. Wenn der Vermieter dies allerdings nicht möchte wird es schwierig, da die Gerichte eine Raumtemperatur von 21 Grad bei konstanter Beheizung i.d.R. für ausreichend erachten werden.

Zitat (von Ankeymonkey):
Von ca. 23 - 7 Uhr stellt sich die Heizung automatisch ab oder fährt bis kaum merklich runter.

Das ist ebenfalls nicht unüblich, lediglich der vergleichsweise späte Beginn der Heizphase um 7 Uhr ist diskutabel.

Zitat (von Ankeymonkey):
Ich habe jetzt schon die ersten Frostbeulen an den Zehen davon getragen, weil ich so friere.

Bei 21 Grad Raumtemperatur sind Beulen an den Füßen wohl kaum eine Folge mangelhafter Beheizung.

Warum ist der Vermieter eigentlich so interessiert an der Energieeinsparung? Wohnt er mit im Haus? Ansonsten ist das dem Vermieter üblicherweise recht egal, es zahlen sowieso die Mieter über die Nebenkosten.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Osmos):
......da die Gerichte eine Raumtemperatur von 21 Grad bei konstanter Beheizung i.d.R. für ausreichend erachten werden.
So ist es. Ich sehe nicht was hier akut zu ändern wäre. Der Vermieter stellt das zur Verfügung was als normal angesehen wird. Wenn du mehr haben möchtest, dann auf deine eigenen Kosten. Es steht dir frei z.B. Elektroradiatoren zusätzlich zur normalen Anlage zu nutzen.

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#3
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit den Gesetzen ist mir alles durchaus schon bewusst.
Deswegen zielte ich ja darauf ab, ob ich es hinnehmen muss, wenn gesundheitliche Beschwerden vorliegen und/oder dieser Zustand seit Einzug in den letzten Jahren ein ganz anderer war.
Diesbezüglich gibt es im Mietrecht in anderen Bereichen ja auch Regelungen.
Wie z.B. wenn bauliche Änderungen in der Wohnung durchgeführt werden, diese auch wieder dem vorherigen Zustand angepasst werden müssen.

Da ich das Problem mit den Frostbeulen usw. nicht erst seit gestern habe, weiß ich ganz genau woher sie kommen und wie ich vorbeugen muss.
Ich gehöre nunmal leider einfach zu den Menschen, die schon von kleinauf darunter leiden und kann mir auch jederzeit ärztliche Bescheinigungen für die Beschwerden holen.
Ich kann natürlich gerne ein Foto von meinen gerade blauen Fingernägeln machen bei aktuell 19,6°C nach 4 Stunden Heizen in der Wohnung.
Ich bitte daher darum nicht zu pauschalisieren. Jeder Mensch hat ein anderes Wärmeempfinden und eine andere Durchblutung.
Für mich ist das eine absolute Minderung meiner Lebensqualität.

Und nein, der Vermieter wohnt nicht im Haus.
Warum er daran interessiert ist, erschließt sich mir nicht.
Denn eben, wir zahlen die Nebenkosten und die Heizkostenabrechnung erfolgt auch für jeden Haushalt seperat.
Also kann es ihm im Grunde und auch anderen Mietern ja relativ egal sein, wie ich ihm auch mitgeteilt habe.

Warum bitte, sollte ich Heizlüfter nutzen, die 0,56 Euro die Stunde kosten, wenn ich monatlich 70 Euro Heizkosten an den Vermieter zahle und dieser mit einer einfachen Einstellung die Temperatur wieder, wie gewohnt, hochfahren könnte?
Das wäre Schikane. Ich lebe doch nicht in Rumänien.
Die 70 Euro Heizkosten werden nach aktuellem Stand ja auch nicht mal mehr annäherd erreicht.

Auch weise ich darauf hin, dass 21-22°C die gerichtliche Mindesttemperatur sind, bei der man nicht klagen kann.
Sie sind doch noch lange nicht die Wohlfühltemperatur, über die jeder Haushalt in Deutschland verfügt?
Das ist lediglich der Zustand, der hinzunehmen wäre.

Ich komme ja selbst nur kaum nach 8 Stunden heizen auf diese Temperatur.
Also ist die Maximaltemperatur von 21°C gerade mal wenige Stunden am Tag gegeben.

So oder so, komme ich hier so nicht weiter.
Ich wollte lediglich wissen wie die gesetzliche Lage in meinem speziellen Fall ist unter Berücksichtigung der Gesundheit und dem vorherigen Stand der Wohnung.


-- Editiert von Ankeymonkey am 18.10.2016 16:34

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#4
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Hi,

das gleiche Problem habe ich auch mit meinem Vermieter. Der hat eine neue Anlage eingebaut - und die Nachtabsenkung integriert.

Die Frage ist, wie schnell die Temperatur von 21 Grad erreicht sein müssen. Denn wenn ich 2 Tage brauche, wird es in der Argumentation auch schwierig.

Ich werde demnächst mit dem Vermieter sprechen, damit die Temperaturen zumindest erhöht werden. Persönlich finde ich, dass 21 Grad sowieso zu wenig sind. Denn sollte "plötzlich" die Temperatur um 10 Grad niedriger werden, schafft die Anlage das nicht unverzüglich auszugleichen. Zumindest bei uns, weil die Dämmung und Wärmebrücken einfach zu viele sind.

Was hier noch untergeht: in der Nacht darf es sogar nur 18 Grad werden...

Interessanter Aspekt ist ja: gemietet wie gesehen. Wenn somit (wie bei uns) die Anlage über 6 Jahre durchlief, darf ich das als Mieter weiterhin verlangen? Vielleich kann dazu jemand was schreiben. Ich meine ja.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Ich wollte lediglich wissen wie die gesetzliche Lage in meinem speziellen Fall ist unter Berücksichtigung der Gesundheit und dem vorherigen Stand der Wohnung.

Es gibt nur Zahlen, entweder erreicht man die 21 Grad, auch wenn der Regler voll aufgedreht wird, oder man schafft es nicht, in dem Fall ist es ein Mangel.
Das Thema "Wohlfühlen" wird man im Mietrecht nicht finden.
Zitat (von asd1971):
Interessanter Aspekt ist ja: gemietet wie gesehen. Wenn somit (wie bei uns) die Anlage über 6 Jahre durchlief, darf ich das als Mieter weiterhin verlangen? Vielleich kann dazu jemand was schreiben. Ich meine ja.

Wie gesehen?
Kann gar nicht sein, denn sonst müsste man wohl probewohnen und das in allen Jahreszeiten.
Zudem gibt es nun mal die EnEV, und bisher las ich noch nicht, das der Vermieter den Austausch der Heizung noch nicht als energetische Maßnahme deklariert hatte. Sonst dürfte er sogar die Mieter an den Kosten beteiligen (11% pro Jahr).

Zitat (von asd1971):
Was hier noch untergeht: in der Nacht darf es sogar nur 18 Grad werden...

Klar was spricht dagegen, es wurde ja schon diskutiert, das eben die Eigenheimbesitzer sogar als 17 Grad als ausreichend ansehen.
Es wundert mich immer wieder, keiner ist sich bewusst, das die Nebenkosten allein vom Mieter zu tragen sind, und das es im Haus vielleicht auch Mieter gibt wo darauf schauen, und sparen möchten.
Zitat (von Ankeymonkey):
Warum bitte, sollte ich Heizlüfter nutzen, die 0,56 Euro die Stunde kosten, wenn ich monatlich 70 Euro Heizkosten an den Vermieter zahle und dieser mit einer einfachen Einstellung die Temperatur wieder, wie gewohnt, hochfahren könnte?

Vielleicht gibt es andere Mieter im Haus, wo dies anders sehen, spätestens nach der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Und eben sind die höhere Temperatur im Zulauf ein Kostenpunkt welcher alle Mieter betrifft, egal ob der seinen Thermostat abgedreht hat es sind die Transferverluste was alle zahlen.

Zitat (von Ankeymonkey):
Sie sind doch noch lange nicht die Wohlfühltemperatur, über die jeder Haushalt in Deutschland verfügt?
Das ist lediglich der Zustand, der hinzunehmen wäre.

Nun das ist eben das Leben in Miete. Hier müssen Standards gewährt werden, aber auch wirtschaftlich gehandelt werden.
Im Eigenheim kann man so viel verbrauchen wie man will.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie kann ich hier zitieren?

Also, zur Mieterhöhung: Die alte Heizanlage hat gequalmt und war total defekt. Somit wurde sie ausgetauscht. Darf man hierbei auch die Mieter beteiligen? Ich weiß es nicht.
So oder so wird noch eine Mieterhöhung kommen, wenn die aktuellen Bauarbeiten am gesamten Haus abgeschlossen sind.
Welche davon alles rechtens sind, ist sowieso noch abzuklären.

Hier gibt es auch fast keine anderen Mieter als mich, weil das Haus seit Jahren die reinste Bruchbude ist und erst nach und nach im Schneckentempo alles erneuert wird. Aktuell sind es zwei weitere Mieter, die sowieso bald wieder ausziehen werden, weil hier nichts passiert.
Der Vermieter hat nicht nur wegen dieser Sache immer wieder Stress mit Mietern durch verschiedene Anwälte und den Mieterbund, auch mit mir, die hier immer wieder am laufenden Band ein und ausziehen.
Mit nicht mal 3 Jahren Mietzeit bin ich hier mit Abstand, die am längsten lebende Mieterin.

Leider wurde wieder nicht auf den Punkt eingegangen, ob er die Temparatur einfach ändern darf, wenn ich in den letzten Jahren doch selbst bestimmen konnte, wann und wie geheizt wird. Auch nicht auf die Gesundheit.
Anscheinend gibt es dazu ja keine Rechtssprechungen.
Ich habe nun ewig zu dem Thema gesucht und finde einfach keinen vergleichbaren Fall.
Somit ist für mich die Folge nun, den Anwalt meines Vertrauens aufzusuchen, vor Gericht zu gehen und auf den Zuspruch des Richters zu hoffen?
Wenn es nicht klappt, klappt es eben nicht, dann ist das nach allem was ich hier durchgemacht habe der finale Grund für mich auch auszuziehen.

Dennoch ist es absolut nicht plausibel, die Wohnung gering zu heizen und auf zusätzliche Eigenversorgung durch teure Heizlüfter zu bauen. Damit ist die ganze Energieeinsparung doppelt und dreifach zu Nichte gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Also, zur Mieterhöhung: Die alte Heizanlage hat gequalmt und war total defekt. Somit wurde sie ausgetauscht. Darf man hierbei auch die Mieter beteiligen? Ich weiß es nicht.

Die Mieter darf man dabei klar beteiligen, beim Bezahlen, 11% der Anschaffung pro Jahr, allerdings darf der Eigentümer sich die Heizung aussuchen, nicht der Mieter.
Zitat (von Ankeymonkey):
Hier gibt es auch fast keine anderen Mieter als mich, weil das Haus seit Jahren die reinste Bruchbude ist und erst nach und nach im Schneckentempo alles erneuert wird. Aktuell sind es zwei weitere Mieter, die sowieso bald wieder ausziehen werden, weil hier nichts passiert.

Nun man hat die Wohnung doch vor dem Einzug gesehen und wusste wohin man zieht. Zudem sollte sich der Mieter mal überlegen, was Sanierung so kostet.
Wer so über den Vermieter denkt, sollte vielleicht doch besser sein Eigenheim kaufen, anstatt anderen Vorschreiben zu wollen wie Modernisierung aussehen sollte.

Zitat (von Ankeymonkey):
Leider wurde wieder nicht auf den Punkt eingegangen, ob er die Temparatur einfach ändern darf, wenn ich in den letzten Jahren doch selbst bestimmen konnte, wann und wie geheizt wird.

Klar es gibt die Temperatur als Mindestwert wo erreichbar sein muss von 21 Grad in der Zeit von 6 Uhr bis 23 Uhr, danach sind es 18 Grad.
Zitat (von Ankeymonkey):
Auch nicht auf die Gesundheit.

Quizfrage, wie hoch ist wohl im Zimmer vom Krankenhaus die typische Temperatur?
Zitat (von Ankeymonkey):
Somit ist für mich die Folge nun, den Anwalt meines Vertrauens aufzusuchen, vor Gericht zu gehen und auf den Zuspruch des Richters zu hoffen?

Kann man machen, jedoch gibt es mehr als genug Urteile auch im Netz zu lesen, welche Mindesttemperatur in der Wohnung erreicht werden muss.
Zitat (von Ankeymonkey):
Wenn es nicht klappt, klappt es eben nicht, dann ist das nach allem was ich hier durchgemacht habe der finale Grund für mich auch auszuziehen.

Auch eine Lösung, jedoch sollte man beachten immer mehr Häuser werden heute nach EnEV saniert, genauer gesagt die muss sogar vom Gesetzgeber her eingehalten werden.
Zitat (von Ankeymonkey):
Dennoch ist es absolut nicht plausibel, die Wohnung gering zu heizen und auf zusätzliche Eigenversorgung durch teure Heizlüfter zu bauen. Damit ist die ganze Energieeinsparung doppelt und dreifach zu Nichte gemacht.

Eben nicht, Beispiel:
10 Mieter in einem Haus, 9 freuen sich über geringere Heizkosten, weil eben das Wasser in der Zirkulation weniger aufgeheizt werden muss, Mieter 10 muss damit es sein Saunafeeling hat, eben elektrisch zuheizen.
Nun was ist fair, 9 wo mit bezahlen damit Nr 10 sich die Sauna in die Wohnung holt, oder eben nur der wo entsprechend warm haben will. Denn schlichtweg wenn auch der Thermostat auf 0 ist, fließt warmes Wasser im Kreislauf. Einfache Physik.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Entschuldige, aber sie wissen doch gar nicht was hier vor sich geht.
Auch wissen sie nicht was so in den Mietverträgen steht oder was alles versprochen wurde.
Also können sie mir bitte auch nicht vorschreiben, wie ich zu denken habe.
Ich wohne doch nach drei Jahren immer noch hier oder?
Nicht so wie alle anderen Mieter, die immer nach wenigen Monaten genug hatten.
Ich glaube all diese Leute inkl. mir hatten schon ganz andere Erfahrungen.
Ich für meinen Fall habe sowas nunmal noch nie erlebt und würde ich die ganze Geschichte erzählen, würden sie wohl auch die Hände über dem Kopf zusammen schlagen und hätten nach wenigen Monaten aufgegeben.
Wenn eine Sanierung andauernd 3 Jahre bedarf und bisher nur ein Viertel geschafft wurde, läuft wohl etwas grundlegend falsch. Vor allem wenn doch immer gesagt wird, das Geld ist da.
Wo schrieb ich je, dass ich etwas vorschreibe? Ich verlange lediglich das was im Vertrag steht und womit immer wieder aufs Neue Mieter gelockt werden. Ist es zu viel verlangt es wieder wärmer zu benötigen in der Wohnung?
Ich verlange hier keine neue Luxusküche.

Ich hatte wirklich nie schlechte Erfahrungen, ich war immer auf Du und Kaffee trinken mit den Vermietern.
Ich bin mir sicher, so verzehrt ist meine Wahrnehmung dann doch nicht.

Die Quizfrage kann ich gerne beantworten. In den Krankenhäusern, in denen ich bisher so war, konnte ich, wie in den Jahren hier zuvor auch, heizen wie ich lustig war.

Ja, es gibt viele Urteile im Netz, diese zielen aber immer wieder darauf ab, dass eine Heizungsanlage meist gar nicht erst funktioniert und in Bezug auf Folgeerkrankungen oder vorherigen Zustand zielt keine ab.
Andere Beispiele?

Was anscheinend aber immer noch nicht verstanden wurde:
Die Mindesttemperaturen werden in der Wohnung eben nur für wenige Stunden erreicht. Ob die Mindesttemperatur 21 oder 22 Grad Celcius beträgt ist hierbei immer noch fraglich. Wenn sie 22 Grad beträgt, wird diese sowieso nicht erreicht.
Von mindestens 7:00 - 15:00 wird diese trotz Maximaleinstellung nicht erreicht.
Wie schon erwähnt gibt es hier keine 9-10 anderen Mieter, sondern im Grunde nur mich, da die anderen beiden ihren Auszug ja auch geplant haben.

Für mich ist die Diskussion hier nun auch beendet, weil sie nicht zielführend ist und viel zu stark abschwankt.
Ich glaube nicht, dass ich mich für jede Kleinigkeit rechtfertigen muss durch Pauschalisierungen.
Ich vermute hier auch sehr stark Vermieter, die ein Lied von Mietern erzählen können, die ihnen auf den Sack gehen.
Dann sollten diese sich vielleicht auch mal überlegen, ob dies die richtige Verdienstschiene für sie ist.
Herzlichen Glückwunsch, ich gehe aber niemanden auf den Sack, ich möchte lediglich gesund sein, noch etwas älter werden und meine Ruhe haben.
Ein Hoch auf all die Leute, die sich nicht mit Frostbeulen, Knochenschmerzen, Bauchschmerzen, Blasenentzündungen bis an den Katheter und so weiter herumschlagen müssen, weil sie so kerngesund sind.
Die Aufforderung sich ein Eigenheim zuzulegen ist auch eine Zumutung. Aber ruhig weiter schön täglich den Kamin im Eigenheim anschmeißen und die Umwelt weiter verpesten. Quizfrage: Ist das Nachhaltigkeit?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Zitat (von Ankeymonkey):
Ich wollte lediglich wissen wie die gesetzliche Lage in meinem speziellen Fall ist unter Berücksichtigung der Gesundheit und dem vorherigen Stand der Wohnung.

Es gibt nur Zahlen, entweder erreicht man die 21 Grad, auch wenn der Regler voll aufgedreht wird, oder man schafft es nicht, in dem Fall ist es ein Mangel.
Das Thema "Wohlfühlen" wird man im Mietrecht nicht finden.
Zitat (von asd1971):
Interessanter Aspekt ist ja: gemietet wie gesehen. Wenn somit (wie bei uns) die Anlage über 6 Jahre durchlief, darf ich das als Mieter weiterhin verlangen? Vielleich kann dazu jemand was schreiben. Ich meine ja.

Wie gesehen?
Kann gar nicht sein, denn sonst müsste man wohl probewohnen und das in allen Jahreszeiten.
Zudem gibt es nun mal die EnEV, und bisher las ich noch nicht, das der Vermieter den Austausch der Heizung noch nicht als energetische Maßnahme deklariert hatte. Sonst dürfte er sogar die Mieter an den Kosten beteiligen (11% pro Jahr).

Zitat (von asd1971):
Was hier noch untergeht: in der Nacht darf es sogar nur 18 Grad werden...

Klar was spricht dagegen, es wurde ja schon diskutiert, das eben die Eigenheimbesitzer sogar als 17 Grad als ausreichend ansehen.
Es wundert mich immer wieder, keiner ist sich bewusst, das die Nebenkosten allein vom Mieter zu tragen sind, und das es im Haus vielleicht auch Mieter gibt wo darauf schauen, und sparen möchten.
Zitat (von Ankeymonkey):
Warum bitte, sollte ich Heizlüfter nutzen, die 0,56 Euro die Stunde kosten, wenn ich monatlich 70 Euro Heizkosten an den Vermieter zahle und dieser mit einer einfachen Einstellung die Temperatur wieder, wie gewohnt, hochfahren könnte?

Vielleicht gibt es andere Mieter im Haus, wo dies anders sehen, spätestens nach der nächsten Nebenkostenabrechnung.
Und eben sind die höhere Temperatur im Zulauf ein Kostenpunkt welcher alle Mieter betrifft, egal ob der seinen Thermostat abgedreht hat es sind die Transferverluste was alle zahlen.

Zitat (von Ankeymonkey):
Sie sind doch noch lange nicht die Wohlfühltemperatur, über die jeder Haushalt in Deutschland verfügt?
Das ist lediglich der Zustand, der hinzunehmen wäre.

Nun das ist eben das Leben in Miete. Hier müssen Standards gewährt werden, aber auch wirtschaftlich gehandelt werden.
Im Eigenheim kann man so viel verbrauchen wie man will.


Sorry, aber deine Aussage ist doch jetzt wirr. Ja, es gibt Eigenheimbesitzer die mit 17 Grad leben. Das aber entscheiden die aber SELBST. Darüber hinaus gibt es eben auch Beispiele, bei denen eben Kamin etc. zusätzlich noch vorhanden ist.

Wenn ich aber freiwiliig die Kosten übernehmen willst (und davor die Jahre auch so möglich war), stellt sich eben die Frage, ob dies nicht weiterhin so bleiben muss. Das ist die Frage.

Wie gesagt, bei mir wird die Anlage komplett stillgelegt um 23:00 Uhr. Obwohl wir draußen mittlerweile 2-3 Grad haben und die Zimmertemperatur entsprechend schnell runtergeht. Bis jetzt hat aber auch keiner geantwortet, wie schnell die Mindesttemperatur von 21 Grad erreicht werden müssen.

Ich glaube aber kaum, dass man einen Mieter nötigen kann die Wohnung rund um die Uhr anzuheizen...Genau genommen ist nämlich das die Milchmädchenrechnung bei den Sparmaßnahmen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Ich verlange lediglich das was im Vertrag steht

Ok, und welche Temperatur steht im Mietvertrag? Was steht zum Thema Heizung/heizen im Mietvertrag?



Zitat (von asd1971):
Ich glaube aber kaum, dass man einen Mieter nötigen kann die Wohnung rund um die Uhr anzuheizen

Nö, aber dann muss er die (teuren) Folgen dieser "Einsparung" tragen. Und eventuell auch die Kosten des Gerichtes das ihm das dann nochmal erklärt.
Und eine fristlose Kündigung ist auch möglich, wegen vernachlässigung der Obhutspflicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Wenn ich aber freiwiliig die Kosten übernehmen willst (und davor die Jahre auch so möglich war), stellt sich eben die Frage, ob dies nicht weiterhin so bleiben muss. Das ist die Frage.

Man kann als einzelner Mieter gar nicht die Mehrkosten übernehmen, denn die eingestellte Temperatur in der Zirkulation mit den Wärmeverlusten betrifft eben alle Bewohner des Gebäudes, auch wenn die Thermostate auf Null bei den restlichen wären.
Und diese mehr an Verluste kann damit auch kein einzelner tragen, denn die Abrechnung erfolgt anhand von der Verbrauchsmessung der einzelnen im Gesamtergebnis zum verbrauchten Heizöl, was in der Leitung abkühlt wird nicht extra erfasst.
Man müsste dazu in jede Wohnung eine eigene Zirkulation mit der Zu- und Rücklaufmessung installieren, und nun bleiben wir bei der Tatsache, die Kosten dafür wäre kein Mieter bereit zu bezahlen.
Zitat (von asd1971):
Wie gesagt, bei mir wird die Anlage komplett stillgelegt um 23:00 Uhr. Obwohl wir draußen mittlerweile 2-3 Grad haben und die Zimmertemperatur entsprechend schnell runtergeht. Bis jetzt hat aber auch keiner geantwortet, wie schnell die Mindesttemperatur von 21 Grad erreicht werden müssen.

Man rechnet vom Delta 18 Grad zu 21 Grad entsprechend der Außentemperatur - 16 Grad und abhängig vom Wärmtransfer (U Wert) das ein Raum entsprechend in 1,5 Stunden das erreichen sollte, so das ist eben nur eine Planvorgabe. Wenn man das nicht einfach erreicht, wird normal eben der Heizkörper größer gewählt, nicht die Zulauftemp (ist in der EnEV genau geregelt).
So und nun kann man doch mit dem Vermieter reden, ein Heizkörper kostest nicht die Welt, ob man nicht ein oder zwei Stufen größere bekommen könnte, so das hat aber jetzt den Nachteil, den Mehrverbrauch an Energie zahlt man alleine, denn die Leistungsabgabe wird ja am Heizkörper gemessen.
Zitat (von asd1971):
Ich glaube aber kaum, dass man einen Mieter nötigen kann die Wohnung rund um die Uhr anzuheizen...Genau genommen ist nämlich das die Milchmädchenrechnung bei den Sparmaßnahmen.

Schon in deinem Tread habe ich erläutert, das es keine Rolle spielt wenn man selbst aus eigen gemeinter Sparsamkeit unter Tags den Regler runter dreht, und abend anstellt, es geht immer zu Null auf.
Man sollte sich vielleicht auch mal als Mieter einfach an den Heizungsinstallateur vor Ort wenden und mal sich beraten lassen, alternativ dazu für kleines Geld einen Termin mit einem Energieberater machen, da gibt es vielleicht sehr viel Einsparpotential am eigenen Verhalten.
Zitat (von asd1971):
Ja, es gibt Eigenheimbesitzer die mit 17 Grad leben. Das aber entscheiden die aber SELBST. Darüber hinaus gibt es eben auch Beispiele, bei denen eben Kamin etc. zusätzlich noch vorhanden ist.

Nun das sind eben nur Vergleiche, im eigenen Haus kann man es sich selbst aussuchen, und belastet nicht die gesamte WEG, ich schreibe hier bewusst WEG, denn eben die Eigentumwohnungsbesitzer haben es auch nicht anders, man ist in der Gemeinschaft, wo eben die anderen sich auch ihre persönlichen Interessen haben, aus dem Grund gibt es die berühmten 18 Grad in der Nacht, und die 21 Grad. Und damit ist der allgemeine Standard gewährleistet, was vielleicht auch nicht jedem genügt, aber dafür lebt er in Miete.
Im Gegensatz dazu hat auch der Hausbesitzer seine Probleme, was ist Standesgemäß?
Reicht mein kleines Wohnzimmer mit 40 m² überhaupt aus?
Ja mir reicht es aus, ich könnte zwar eine Wand heraus reißen, dann habe ich auch knappe 70 wie mein Schwager, aber ich brauch es nicht.
Genau das ist es, man wird nicht jeden Anspruch auf einen Level bringen, es gibt Mindeststandards nach DIN 18015 für die Ausstattung, wo beim Vermieten eben eingehalten werden, es gibt Temperaturen welche erreicht werden müssen, jedoch mehr nicht. Ja ich senke meine Temperatur in der Nacht ab 21:30 auf 17 Grad ab, erreicht werden die erst gegen 24 Uhr im Winter, und die Heizung geht um 6 Uhr aus dem Nachtbetrieb, nö einem Mieter kann man das bestimmt nicht zumuten, der würde schon längst beim Mieterbund sein um das zu Reklamieren. Aber dafür komme ich mit 600 l Heizöl aus, und mache die zusätzliche Wärme mit Holz aus dem eigenen Wald, es gibt immer was zum Durchforsten, halt sorry, das ist Arbeit, am Samstag mit der Kettensäge im Wald noch arbeiten, Holz stapeln, Holz spalten, und nach zwei Jahren noch gerecht für den Ofen klein schneiden. All diese Arbeit macht der Mieter nicht, warum auch, die Zentralheizung hat einfach um 6 Uhr warm zu machen, in der Nacht dürfen es nicht weniger als 18 Grad werden, und gut ist es. Dafür bezahlt man doch.
Das selbst entscheiden kann eigentlich fast jeder, man kauft oder baut ein Haus, aber nein da übernimmt man plötzlich Verantwortung, wie sagt ein Bekannter von mir, warum Eigentum, das ist wie ein Klotz am Bein, man müsste ja plötzlich sich um alles selbst kümmern, lieber zahl ich 2000 € im Monat für "all inklusive".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo,
werde jetzt auch einmal meine Kommentare hierzu abgeben.

Zitat:
Und nein, der Vermieter wohnt nicht im Haus.
Warum er daran interessiert ist, erschließt sich mir nicht.
Denn eben, wir zahlen die Nebenkosten und die Heizkostenabrechnung erfolgt auch für jeden Haushalt seperat.
Also kann es ihm im Grunde und auch anderen Mietern ja relativ egal sein, wie ich ihm auch mitgeteilt habe.

Dieser Punkt ist aus Vermietersicht schon einmal vollkommen falsch, wenn man davon ausgeht das sie wirklich der einzige Mieter (selbst wenn nur ...% vermietet) sind. Den auch für alle leerstehenden Wohnung fallen Nebenkosten an, welche dann natürlich der Vermieter zu zahlen hat. Hier mal ein kleines Beispiel (die zahlen sind alle erfunden und so gewählt das damit leicht gerechnet werden kann. Die größen und Verbräuche entsprechen nicht unbedingt der Realität.):

Heizkosten von ihnen (100 m²): 1000 Heizeinheiten
Heizkosten des Gebäudes mit 10 WE (1000m²): 2000 Heizeinheiten
Gesamtkosten: 3000 €
=> daraus ergeben sich dann bei einem 50:50 (Verbrauch:Wohnfläche) Schlüssel das sie von den Heizkosten
Verbrauchsabhängig: 3000€ * 0,5 * (1000/2000) = 750 €
Flächenabhängig: 3000€ * 0,5 * (100 / 1000) = 150 €
Gesamt: 1000 €
Die anderen 2000€ müsste der Vermieter zahlen.

Jetzt die Berechnung wenn sie heizen dürfen wie sie wollen:
Heizkosten von ihnen (100 m²): 3000 Heizeinheiten
Heizkosten des Gebäudes mit 10 WE (1000m²): 4000 Heizeinheiten
Gesamtkosten: 6000 €
=> daraus ergeben sich dann bei einem 50:50 (Verbrauch:Wohnfläche) Schlüssel das sie von den Heizkosten
Verbrauchsabhängig: 6000€ * 0,5 * (3000/4000) = 2250€
Flächenabhängig: 6000€ * 0,5 * (100 / 1000) = 300€
Gesamt: 2550€
Die anderen 3450€ müsste der Vermieter zahlen.

Alleine daran sieht man schon warum der Vermieter verständlicherweiße die Heizkosten so gering wie möglich halten will. Ein Heizlüfter oder dergleichen kostet den Vermieter gar nichts, sondern belastet zu 100% den der diese Temperaturen haben will. Dem Vermieter ist der Verbrauch der Heizung nur egal, wenn alle Wohneinheiten zu 100 % vermietet sind.

Nun zu der rechtlichen Lage. Die meisen Urteile und Meinungen der Mietervereinen gehen von folgenden mindest Temperaturen aus (gemessen in in der Raummitte in 1 m Höhe):
Wohnräume: 20 °C
Bad: 21 °C
Nachts: 17 °C

Ab einer durchschnittlichen Temperatur von 18 °C liegt ein Mietmangel vor, der zur Minderung der Miete berechtigt.

Das auf diese Temperaturen eine Krankheit oder gewohnheit oder sonst etwas irgendeinen Einfluss haben soll kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja sonst bei jeder Renovierung oder sonstwas komplett ausarten wenn der Vermieter ersteinmal eine Rundfrage starten würde wie den zu diesem Thema die Vorlieben der Mieter sind und dann erstmal seine Heizungsanlage plannen kann. Das gilt natürlich nicht wenn ein richtige Behinderung (z.B. Gehbehinderung, Rollstuhl, ...) vorliegt.

Gruß Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

@ 0815

Du vergleichst leider Äpfel mit Birnen

1.: Mieter und Eigentümer
Als Eigentümer hast du eben die Wahl, ob du aufheizt oder eben mit Kamin aushilfst. Dann sparst du dir eben Geld.
Es wird nur problematisch, wenn jeder wieder anfängt mit Holz zu heizen - unabhängig von Co2 Ausstoß...

2.: EneV
Ich habe ja bereits mal erwähnt, dass ich mich damit durchaus auskenne. Schlussendlich darf ich auch seit 10 Jahren Energieausweise ausstellen.
Fakt ist, dass die Einsparungen nur funktionieren, wenn die Kubatur passt (also z. B.: keine Dachgeschosswohnung, kleine statt große Räume), in den entsprechenden anderen Wohnungen/Büros geheizt wird (und damit der eigene Boden nicht kalt ist) und die Dämmung und die Heizkörpergröße passen.

Wäre das der Fall (was eben bei uns nicht ist), würde ich mich nicht beschweren, Genausowenig der TS. Fakt ist, dass die Heizung ohne weiteres höher gestellt sein kann bzw. in manchen Fällen auch sein muss.

Wenn die Wohnung 140m² und die Heizung auch nicht optimal für die Wohnung ausgerüstet ist, dann siehst du die negativen Effekte sehr schnell...

Btw.: Wenn ich die Wohnungstemperatur auf 20,0 Grad stelle (9 Uhr bis 15) und dann ab 15 Uhr auf 22 Grad, dann habe ich die ideale Leistungskurve und Behaglichkeit (ohne jeglicher Gefahr von Schimmel etc.). Problem dabei ist nur, dass dies nicht mehr gehalten werden kann, weil die Anlage total aus ist (also nichts mit reduziert).

-> Ich müsste schlussendlich, damit ich (bei mir) bei 18 Grad bleibe (in der Nacht) auf ca. 24 Grad Heizen. Momentan komme ich auf ca. 17 Grad (um 3 Uhr Morgens) und dann 15,5 Grad um 5:30 Uhr, nachdem die Anlage um 23:00 pünktlich ausgeht. Danach muss wieder von 15 Grad auf 21 hochgeheizt werden ab 06:00 Uhr.

Im Winter mit deutlich niedrigeren Temperaturen wird es wohl noch schlechter aussehen.

Man muss also die Parameter kennen. Ansonsten reden wir alle nur aneinander vorbei.

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41017x hilfreich)

Zitat (von Stefan_123123):
Das auf diese Temperaturen eine Krankheit oder gewohnheit oder sonst etwas irgendeinen Einfluss haben soll kann ich mir nicht vorstellen.

Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung wird das Gericht das auch bewerten.
Ob zugunsten der Mieterin, ist jedoch offen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von Stefan_123123):
Hallo,
werde jetzt auch einmal meine Kommentare hierzu abgeben.

Zitat:
Und nein, der Vermieter wohnt nicht im Haus.
Warum er daran interessiert ist, erschließt sich mir nicht.
Denn eben, wir zahlen die Nebenkosten und die Heizkostenabrechnung erfolgt auch für jeden Haushalt seperat.
Also kann es ihm im Grunde und auch anderen Mietern ja relativ egal sein, wie ich ihm auch mitgeteilt habe.

Dieser Punkt ist aus Vermietersicht schon einmal vollkommen falsch, wenn man davon ausgeht das sie wirklich der einzige Mieter (selbst wenn nur ...% vermietet) sind. Den auch für alle leerstehenden Wohnung fallen Nebenkosten an, welche dann natürlich der Vermieter zu zahlen hat. Hier mal ein kleines Beispiel (die zahlen sind alle erfunden und so gewählt das damit leicht gerechnet werden kann. Die größen und Verbräuche entsprechen nicht unbedingt der Realität.):

Heizkosten von ihnen (100 m²): 1000 Heizeinheiten
Heizkosten des Gebäudes mit 10 WE (1000m²): 2000 Heizeinheiten
Gesamtkosten: 3000 €
=> daraus ergeben sich dann bei einem 50:50 (Verbrauch:Wohnfläche) Schlüssel das sie von den Heizkosten
Verbrauchsabhängig: 3000€ * 0,5 * (1000/2000) = 750 €
Flächenabhängig: 3000€ * 0,5 * (100 / 1000) = 150 €
Gesamt: 1000 €
Die anderen 2000€ müsste der Vermieter zahlen.

Jetzt die Berechnung wenn sie heizen dürfen wie sie wollen:
Heizkosten von ihnen (100 m²): 3000 Heizeinheiten
Heizkosten des Gebäudes mit 10 WE (1000m²): 4000 Heizeinheiten
Gesamtkosten: 6000 €
=> daraus ergeben sich dann bei einem 50:50 (Verbrauch:Wohnfläche) Schlüssel das sie von den Heizkosten
Verbrauchsabhängig: 6000€ * 0,5 * (3000/4000) = 2250€
Flächenabhängig: 6000€ * 0,5 * (100 / 1000) = 300€
Gesamt: 2550€
Die anderen 3450€ müsste der Vermieter zahlen.

Alleine daran sieht man schon warum der Vermieter verständlicherweiße die Heizkosten so gering wie möglich halten will. Ein Heizlüfter oder dergleichen kostet den Vermieter gar nichts, sondern belastet zu 100% den der diese Temperaturen haben will. Dem Vermieter ist der Verbrauch der Heizung nur egal, wenn alle Wohneinheiten zu 100 % vermietet sind.

Nun zu der rechtlichen Lage. Die meisen Urteile und Meinungen der Mietervereinen gehen von folgenden mindest Temperaturen aus (gemessen in in der Raummitte in 1 m Höhe):
Wohnräume: 20 °C
Bad: 21 °C
Nachts: 17 °C

Ab einer durchschnittlichen Temperatur von 18 °C liegt ein Mietmangel vor, der zur Minderung der Miete berechtigt.

Das auf diese Temperaturen eine Krankheit oder gewohnheit oder sonst etwas irgendeinen Einfluss haben soll kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja sonst bei jeder Renovierung oder sonstwas komplett ausarten wenn der Vermieter ersteinmal eine Rundfrage starten würde wie den zu diesem Thema die Vorlieben der Mieter sind und dann erstmal seine Heizungsanlage plannen kann. Das gilt natürlich nicht wenn ein richtige Behinderung (z.B. Gehbehinderung, Rollstuhl, ...) vorliegt.

Gruß Stefan


Sorry, aber deine Berechnung ist firlefanz. Du berücksichtigst nämlich nicht die einzelnen Wohnungen, die unterschiedliche Eigenschaften haben. Beispiel: Dachgeschosswohnung, Wohnungen mit großen Zimmern, Wohnungen die stillgelegt sind (und somit die anderen Wohnungen nicht mitheizen). Ist Gebäude sogar in Mischnutzung (Büros, Ärzte + Wohnungen), dann wird die Berechnung noch fataler, weil am Wochenende kaum geheizt wird um Kosten zu sparen.

Mich stört grundsätzlich bei den Berechnungen EneV (etc.) , dass einfach mal ein Durchschnitt genommen wird, ohne überhaupt auf die eizelnen Buden einzugehen. Daher erfolgen die Probleme.

Darüber hinaus stört mich, dass du falsche Temperaturen als Mindesttemperatur ansetzt:

Wohnräume: 20 °C (sind 21!)
Bad: 21 °C (sind 23!)
Nachts: 17 °C (sind 18!)

Kein Wunder, wenn Mieter und Eigentümer ständig verwirrt sind (und falsche Aussagen treffen), weil die Basiscs ständig falsch wiedergegeben werden.

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#16
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Denn eben, wir zahlen die Nebenkosten und die Heizkostenabrechnung erfolgt auch für jeden Haushalt seperat.
Also kann es ihm im Grunde und auch anderen Mietern ja relativ egal sein, wie ich ihm auch mitgeteilt habe.

Das ist jetzt aber Unsinn! Du scheinst der einzige zu sein dem es zu kalt ist. Warum also sollen alle andern Mieter mehr zahlen, damit du dich wohler fühlen kannst? Die Kosten für die Bereitstellung einer höheren Vorlauftemperatur werden nämlich auch den Geldbeutel der anderen Parteien belasten. Wenn alle mehr Temperatur haben möchten, dann gebe ich dir recht, dann sollte das kein Problem darstellen. Solange du aber alleine bist, ist es dein Problem. Dem Gesetz wird jedenfalls genüge getan.

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#17
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Erstens, ich habe die Nachbarn noch nicht mal direkt gefragt.

Zweitens, wass wenn meine Nachbarn nun falsch heizen, weil sie sparen wollen?
Dann trage ich dadurch deren Mehrkosten.
Ich habe nun nämlich mitgeteilt bekommen, dass bei moderenen energiesparenden Heizungsanlagen sowieso 24/7 auf Stufe 5 geheizt werden muss um effizient zu sparen und die Heizungen lediglich zum Stoßlüften ausgestellt werden dürfen. Ich bezweifel, dass das jeder weiß und auch macht.

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#18
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Und Entschuldigung, die Wohnungen hier im Haus sind fast alle top renoviert mit hochmoderenen neuen Bädern, Fenstern, Heizungen, Küchen samt Kühlschränken und Spühlmaschinen, Böden, Terassen, usw.
Dadurch dass der Vermieter seine eigenen Handwerker hat, dauert es jeweils eine Woche bis er die letzten auch renoviert hat.
Die Wohnungen würden ihm wie warme Semmel aus der Hand gerissen werden, vor allem bei dem Preis und der Lage.
Also selbst, wenn ich hier bald alleine wohne, wieso vermietet er sie nicht? Ich weiß wieso, möchte es aber nicht anführen.
Wieso muss ich dann Schuld tragen an seinen entstehenden Mehrkosten?

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#19
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Ankeymonkey):
Denn eben, wir zahlen die Nebenkosten und die Heizkostenabrechnung erfolgt auch für jeden Haushalt seperat.
Also kann es ihm im Grunde und auch anderen Mietern ja relativ egal sein, wie ich ihm auch mitgeteilt habe.

Das ist jetzt aber Unsinn! Du scheinst der einzige zu sein dem es zu kalt ist. Warum also sollen alle andern Mieter mehr zahlen, damit du dich wohler fühlen kannst? Die Kosten für die Bereitstellung einer höheren Vorlauftemperatur werden nämlich auch den Geldbeutel der anderen Parteien belasten. Wenn alle mehr Temperatur haben möchten, dann gebe ich dir recht, dann sollte das kein Problem darstellen. Solange du aber alleine bist, ist es dein Problem. Dem Gesetz wird jedenfalls genüge getan.


Wenn er alleine ist ohne weitere Mieter?

Bei uns sind alle Bewohner dafür die Heizung durchlaufen zulassen. Die gewerbe Mieter aber nicht.

Werden es wohl darauf ankommenlassen und dem Vermieter mitteilen, dass wir mit der Situation nicht zufrieden sind. Da bei uns eine Mischnutzung besteht, kann nicht mal der Anwalt sagen, wie die Prognosen sind.

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#20
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Ich bezweifel, dass das jeder weiß und auch macht.
Ähm, wenn das nötig ist um auf angenehme 21°C zu kommen, dann machen die das automatisch, denn sie wollen ja schließlich nicht frieren.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

@micbu: Das ist ihre reine Vermutung. Ich weiß mittlerweile, dass dies der Fall ist.
Wer hat in Mietwohnungen schon so eine moderene Heizungsanlage und informiert sich dazu selbst? Nicht sehr viele.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Das ist ihre reine Vermutung.
Korrekt. Ich vermute einfach, dass die Leute die Heizung so hoch aufdrehen, dass eine angenehme Temperatur erreicht wird und diese so lange so hoch aufgedreht lassen wie sie diese angenehme Temperatur haben möchten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 997x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Zitat (von Ankeymonkey):
Das ist ihre reine Vermutung.
Korrekt. Ich vermute einfach, dass die Leute die Heizung so hoch aufdrehen, dass eine angenehme Temperatur erreicht wird und diese so lange so hoch aufgedreht lassen wie sie diese angenehme Temperatur haben möchten.


Andere sparen ;-) und kommen dann nicht auf die Temperatur, weil die Heizung dann aus ist...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17812 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von asd1971):
Andere sparen ;-) und kommen dann nicht auf die Temperatur, weil die Heizung dann aus ist...
Ja und? Selber Schuld.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von micbu):
Korrekt. Ich vermute einfach, dass die Leute die Heizung so hoch aufdrehen, dass eine angenehme Temperatur erreicht wird und diese so lange so hoch aufgedreht lassen wie sie diese angenehme Temperatur haben möchten.


Richtig.

Und wie ist es im Fall des TE?
Hier werden die Temperaturen quasi nur erreicht, wenn nicht gelüftet wird, da die Wohnung ansonsten so schnell auskühlt und die Heizungsanlage nicht in der Lage ist den Temperaturverlust wieder auszugleichen.
Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass wir grade mal Mitte Oktober haben und die wirklich kalten Monate erst noch kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Und wie ist es im Fall des TE?
Hier werden die Temperaturen quasi nur erreicht, wenn nicht gelüftet wird, da die Wohnung ansonsten so schnell auskühlt und die Heizungsanlage nicht in der Lage ist den Temperaturverlust wieder auszugleichen.

Nun das ist bisher nur das "subjektive Empfinden", da 21 Grad nach deren Meinung eben schon nicht Wohlfühltemperatur ist. Unter welchen Bedienungen nun die 21 Grad erreicht werden oder nicht, wird vor Gericht nicht mit Empfinden oder Meinungen entschieden, da kommt dann der Gutachter und bringt Zahlen mit.
Zitat (von asd1971):
Ich habe ja bereits mal erwähnt, dass ich mich damit durchaus auskenne. Schlussendlich darf ich auch seit 10 Jahren Energieausweise ausstellen.

Na wirklich?
Wenn man nur die Zulauftemperatur sieht und nicht mal die Heizkörpergröße mach mich das schon nachdenklich, wenn einfache Basic schon fehlen. :)
Zitat (von asd1971):
Mich stört grundsätzlich bei den Berechnungen EneV (etc.) , dass einfach mal ein Durchschnitt genommen wird, ohne überhaupt auf die eizelnen Buden einzugehen.

Dann hat man die Physik, bzw die EnEV wohl nicht verstanden.
Es zählt auch nicht die persönliche Meinung, sondern eine Verordnung. Dann bringe doch dem Gesetzgeber eine Änderungsvorlage, so lange jedoch ist die EnEV gültig.
Zitat (von asd1971):
Bei uns sind alle Bewohner dafür die Heizung durchlaufen zulassen.

Wobei sich der Vermieter dann über mehrere Verordnungen hin weg setzen würde, als staatlich anerkannter Enegieberater solltest Du das doch wissen (Tipp auf Anhieb zwei Verordnungen, aber die sind Dir bestimmt geläufig).

Zitat (von Ankeymonkey):
Wieso muss ich dann Schuld tragen an seinen entstehenden Mehrkosten?

Weil eine Person wohl Sauna im Wohnzimmer möchte.
Zitat (von Ankeymonkey):
Die Aufforderung sich ein Eigenheim zuzulegen ist auch eine Zumutung. Aber ruhig weiter schön täglich den Kamin im Eigenheim anschmeißen und die Umwelt weiter verpesten. Quizfrage: Ist das Nachhaltigkeit?

Warum ist das Eigenheim eine Zumutung?
Hier kann man selbst bestimmen wie heiß oder kalt es im ganzen Haus ist. Na und da der Kamin die BlmSch V Stufe 2 einhält, sehe ich das man wohl gar keine Ahnung hat, und das Holz nachhaltig aus dem eigenen Wald nachwächst, ist auch bekannt.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Stefan_123123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von asd1971):

Sorry, aber deine Berechnung ist firlefanz. Du berücksichtigst nämlich nicht die einzelnen Wohnungen, die unterschiedliche Eigenschaften haben. Beispiel: Dachgeschosswohnung, Wohnungen mit großen Zimmern, Wohnungen die stillgelegt sind (und somit die anderen Wohnungen nicht mitheizen). Ist Gebäude sogar in Mischnutzung (Büros, Ärzte + Wohnungen), dann wird die Berechnung noch fataler, weil am Wochenende kaum geheizt wird um Kosten zu sparen.


Die Eigenschaften der Wohnung haben in der Heizkostenrechnung auch nichts zu suchen. Dort wird rein nach dem Verbrauch und der Wohnfläche über einen Schlüssel abgerechnet. Die benötigte Heizenergie ändert sich vielleicht damit, die Abbrechnung bleibt deshalb aber gleich. Wäre ja noch schöner wenn 2 Mieter den selben Verbrauch und die selbe Wohnungsgröße hätten, der eine aber die hälfte zahl, weil er im Dachgeschoss wohnt oder die Wohnuhng bunter gestrichen oder sonst was ist. Also überlegen sie ersteinmal was sie schreiben und werfen sie nocheinmal einen Blick in ihre Heizkostenabrechnung.
Bei geweblicher Nutzung der Mietsache kann ich dazu nichts sagen. Kann mir aber nicht vorstellen das dabei die Heizkosten anders berechnet werden sollten. Es hat bis jetzt aber auch noch niemand geschrieben das es sich dabei um ein Mischobjekt handelt.

Das es sich dabei um rein erfundene zahlen handelt habe ich vor den Rechnungen geschrieben. Mir ist es damit eigentlich nur darum gegangen zu zeigen das der extreme Verbrauch eines Mieters ebenfalls erhebliche Mehrkosten für die anderen Mieter (hier Vermieter, da leerstand) hat.

Zitat (von asd1971):
Darüber hinaus stört mich, dass du falsche Temperaturen als Mindesttemperatur ansetzt:

Wohnräume: 20 °C (sind 21!)
Bad: 21 °C (sind 23!)
Nachts: 17 °C (sind 18!)

Kein Wunder, wenn Mieter und Eigentümer ständig verwirrt sind (und falsche Aussagen treffen), weil die Basiscs ständig falsch wiedergegeben werden.


Also ich habe meine Zahlen aus der folgenden Quelle:
http://www.urteile-mietrecht.net/raumtemperatur-mietwohnung.html
Und den folgenden Urteilen:
AG Berlin oder Gesetze?) nennen wo deine Richtigen Temperaturen geschrieben sind.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Stefan_123123):
LG Berlin, Az. 64 S 266/97 ; LG Berlin, GE 98, S. 905; AG Berlin Charlottenburg, Az. 19 C 228/98 , aus: MM 6/2000, S. 39
LG Berlin, Az. 64 S 266/97 , aus: Tsp 25.11.00, S. 121

Weiter als LG gehen die Mieter so wie man sehen kann eh nicht.
20 Grad reichen auch durchaus zu leben aus. Natürlich hindert das den Mieter auch nicht, sich auf dem Sofa eine Heizdecke zu zulegen.
Die Betriebkostenverordnung macht auch bei Mischobjekten keinen Unterschied in der Abrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12003 Beiträge, 4430x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Nun das ist bisher nur das "subjektive Empfinden", da 21 Grad nach deren Meinung eben schon nicht Wohlfühltemperatur ist. Unter welchen Bedienungen nun die 21 Grad erreicht werden oder nicht, wird vor Gericht nicht mit Empfinden oder Meinungen entschieden, da kommt dann der Gutachter und bringt Zahlen mit.


Weshalb ist das subjektives Empfinden?
Ich sprach von der Raumtemperatur, nicht von der "ungewöhnlichen" Wohlfühltemperatur des TE und die groben Zahlen liefert der TE im Ausgangsbeitrag mit.

Zitat:
Auch die Raumtemperatur bestätigt dies.
Nach 8 Stunden Laufzeit aller Heizkörper auf Maximalstufe wird gerade mal eine Temperatur von 21°C in den Wohnräumen erreicht.


Wenn an mindestens einem Drittel des Tages die erforderliche Raumtemperatur nicht erreicht wird (nicht Wohlfühltemperatur), stimmt rein objektiv etwas mit der Anlage nicht.

Zitat:
Wobei sich der Vermieter dann über mehrere Verordnungen hin weg setzen würde, als staatlich anerkannter Enegieberater solltest Du das doch wissen (Tipp auf Anhieb zwei Verordnungen, aber die sind Dir bestimmt geläufig).


Ich bin kein Energieberater, aber mich würden die Verordnungen, die Vermieter zur Nachtabsenkung zwingen, doch brennend interessieren.
Ich konnte bei eigener Recherche nichts in dieser Richtung finden.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ich bin kein Energieberater, aber mich würden die Verordnungen, die Vermieter zur Nachtabsenkung zwingen, doch brennend interessieren.

EnEV §12 könnte schon mal ein Tipp sein, nur gibt hier einer vor, er wäre Energieberater und der User sollte mal Stellung dazu nehmen. Aber es gibt noch mehr Ansätze, gut jedoch warte ich mal was der Mieter / Energieberater hier von sich gibt, nur seltsam das jeder Meister den ich kenne es zum Eigenheim gebracht hat.
Zitat (von spatenklopper):
Zahlen liefert der TE im Ausgangsbeitrag mit.

Mit welchen Meßverfahren?
Aussagekräftig ist nur ein Datenlogger, und leider würde sich ein RA auf die Aussagen verlassen, und vor Gericht nach dem SV Gutachten den kürzeren ziehen. Wäre nicht das erste Mal.

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