In Wohnung des Partners wohnen ohne Mietvertrag

23. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Überfragt99
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
In Wohnung des Partners wohnen ohne Mietvertrag

Guten Tag,


mein Freund und ich wollen zusammenziehen. Dabei soll aber nur mein Freund als Hauptmieter eingetragen werden, da er definitiv für längere Zeit dort wohnen bleibt, es aber für mich beruflich passieren kann, dass ich demnächst für eine gewisse Zeit woanders hinziehe. Außerdem will ich nicht gemeinsam als Hauptmieter mit eingetragen werden, da ich dementsprechend dann auch haften würde, würde er die Miete nicht zahlen etc. Klar hoffe ich dass die Beziehung hält, aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Nun meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass mein Freund als Hauptmieter eine Wohnung mietet, ich aber selbst nicht im Mietvertrag drin stehe. Ein Untermietvertrag schließt die Gesellschaft, über welche wir die Wohnung mieten wollen, kategorisch aus. Dürfte ich rein rechtlich dann überhaupt in der Wohnung wohnen, ohne dass ich in irgendeinem Mietvertrag auftauche? Oder würde mein Freund sich schadensersatzpflichtig machen, wenn ich mit in der Wohnung wohne, weil ja dementsprechend höhere Nebenkosten anfallen etc.

mit freundlichen Grüßen





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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Überfragt99):
Nun meine Frage: Ist es überhaupt möglich, dass mein Freund als Hauptmieter eine Wohnung mietet, ich aber selbst nicht im Mietvertrag drin stehe.


Wenn dem Vermieter eine Person als Schuldner reicht ist das möglich.
Du wärst dann lediglich Mitbewohner.

Zitat (von Überfragt99):
Oder würde mein Freund sich schadensersatzpflichtig machen, wenn ich mit in der Wohnung wohne, weil ja dementsprechend höhere Nebenkosten anfallen etc.


Das einzige was dein Freund machen muß ist dich als mit einziehende Person angeben.

Die Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen ist, bzgl. der NK, nur von Bedeutung wenn NK nach Personen umgelegt werden.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Es wäre zu empfehlen im Mietvertrag (oder einem Zusatz zu vereinbaren), dass du mit in die Wohnung einziehen darfst. § 553 BGB ist nämlich nicht anwendbar, wenn vor Abschluss des Mietvertrages bereits der Wunsch zum gemeinsamen Einzug bestand. Solange ihr nicht verlobt oder verheiratet wäret, dürftest du daher ohne Genehmigung des Vermieters wegen § 540 BGB nicht einziehen. Daher der Rat, die Genehmigung des Vermieters zu deinem Einzug schriftlich zu vereinbaren.

Dir sollte jedoch bewusst sein, dass dein Freund dich möglicherweise von einem Tag auf den anderen rausschmeissen könnte. Das würde auf die Interpretation des Vertragsverhältnisses zwischen dir und deinem Freund ankommen. Wenn du dem vorbeugen willst, könntet ihr beide zusammen eine Vereinbarung aufsetzen, die dir eine passende Ausziehfrist ermöglicht. Eine solche Vereinbarung hat mit dem Vermieter der Wohnung aber nichts zu tun. Wobei das beim Zerbrechen der Beziehung dann sicherlich auch kein nettes Zusammenleben mehr wäre.

-- Editiert von cauchy am 23.10.2020 14:45

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Das einzige was dein Freund machen muß ist dich als mit einziehende Person angeben.

Nicht das einzige, die Wohnungsgeberbescheinigung muß er auch noch ausfüllen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Nicht das einzige, die Wohnungsgeberbescheinigung muß er auch noch ausfüllen ...


Nur wenn Sie nicht zeitgleich mit ihm zu Mietbeginn einzieht.

Sonst der Vermieter.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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