Mieterhöhung bei einbau neuer Fenster?

18. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)
Mieterhöhung bei einbau neuer Fenster?

Guten Tag!
Darf ein Vermieter beim Einbau neuer Fenster,Enerrgie sparender Fenster, und neuen Schalosien , eine Mieterhöhung von 70 Euro Monatlich verlangen?


LG,Interessant100!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1389x hilfreich)

Er kann 11% der Kosten, abzüglich des Anteils für Instandhaltung, auf die Jahresmiete aufschlagen. Aber das müsste doch der Vermieter dir rechtzeitig vor der Maßnahme in einem Schreiben vorgerechnet haben. Einfach einen Zettel schreiben, auf dem steht, dass die Miete um 70.-Euro steigt, ist natürlich nicht drin.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1448x hilfreich)

Wenn entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechnet, sowie form- und fristgerecht zugestellt, ja.

11 % der Modernisierungskosten können mehr als 11 % der Kaltmiete, unter Umständen sogar mehr als 20 % der Kaltmiete sein.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.04.2018 21:46:33
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 10x hilfreich)

Guten Tag!
Danke für die schnelle, aber nauch wirklich hilfreiche Antworten!


LG,Interessant!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41025x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Einfach einen Zettel schreiben, auf dem steht, dass die Miete um 70.-Euro steigt, ist natürlich nicht drin.

Und warum nicht? Wäre mir jetzt neu, das Vertragspartner den Vertragsinhalt nicht ändern dürften.



Zitat (von Interessant100):
Darf ein Vermieter beim Einbau neuer Fenster,Enerrgie sparender Fenster, und neuen Schalosien , eine Mieterhöhung von 70 Euro Monatlich verlangen?

Verlangen dürfte er sogar 700 EUR oder 7000 EUR.
Relevant ist eher: was könnte er durchsetzen.

Zun einen kann er sich natürlich mit dem Mieter einigen, welcher Betrag zu zahlen wäre.

Zum anderen kann er in Rahmen der gesetzlichen Grenzen (11% Regel bei Modernisierung wurde ja schon genannt) die Miete erhöhen. Da muss er dann aber auch die entsprechenden Vorschriften bezüglich der Information an den Mieter einhalten,"Zettelchen" reicht da nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4379 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Er kann 11% der Kosten, abzüglich des Anteils für Instandhaltung, auf die Jahresmiete aufschlagen. Aber das müsste doch der Vermieter dir rechtzeitig vor der Maßnahme in einem Schreiben vorgerechnet haben.


1.
Wenn der Vermieter die Maßnahme nicht rechtzeitig vorher angekündigt hat, verlängert sich der Zeitpunkt der 1. Zahlung um 6 Monate.

2.
Hat der Mieter natürlich das Recht in eine Belegeinsicht, um zu überprüfen, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und welche Kosten als Instandhaltungskosten und Sowieso-Kosten abgezogen worden sind. Da muss man sich einigen oder einen Richter entscheiden lassen.

Zitat (von Harry van Sell):
Verlangen dürfte er sogar 700 EUR oder 7000 EUR.


3.
Die tatsächlichen Moderisierungskosten (ohne Instandhaltungskosten) sind nach oben nicht gedeckelt. Ich habe schon von Wohnungen gelesen, bei denen die Miete um 800 Euro angestiegen sind. Damit waren die Wohnungen für die bisherigen Mieter uninteressant.

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