Mieterhöhung wegen Einbau neuer Fenster???

12. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
niddo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mieterhöhung wegen Einbau neuer Fenster???

Hallo an alle,
meine Frage: Ich wohne seit 1985 zur Miete im Altbau in Berlin. Die Fenster sind schon seit Jahren undicht. Mehrere Reperaturversuche durch die Hausverwaltung blieben erfolglos. Jetzt will die Hausverwaltung Kunststofffenster einbauen. Dafür sollten wir dann eine höhere Miete zahlen (die Instandsetzungskosten sollen vorher abgezogen werden). Ist das korrekt? Muß ich wirklich eine höhere Miete akzeptieren (wegen Wertverbesserung)?
niddo

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Ja, 11% p. a. sind da umlegbar auf die Miete, das sind Modernisierungskosten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dave.dun
Status:
Schüler
(169 Beiträge, 34x hilfreich)

Kommt auf die Vereinbarung im Mietvetrag an.

Wenn die Wohnqualität dadurch verbesser wird, könnte das eine Mietzinsanpassung auslösen.

Wenn damit aber nur die Mängel beseitigt werden besteht kein Anspruch auf höhere Miete.

Was genau in diesem fall zutrifft, sollte ein Experte feststellen!

Ich würder den Mieterschutz immer einen Anwalt Vorziehen, der Beitrag ist in anbetracht des nutzen.

Ich Persönlich finde so ein Vorgehen schon sehr eigenartig.
Moderen Fenster Reduzieren die Umlagen und Schonen somit die Belastungen des Vermieters, warum soll der Mieter dafür Bezahlen das der Vermieter mehr Spart?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

quote:
Moderen Fenster Reduzieren die Umlagen und Schonen somit die Belastungen des Vermieters, warum soll der Mieter dafür Bezahlen das der Vermieter mehr Spart?




Ist dir wirklich bewusst, was du da sagst? Umlagen bedeutet, dass Nebenkosten, die eingespart werden auch durch neue Fenster, auf den Mieter

UMGELEGT

werden.

Also spart hier der Mieter!



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
niddo
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
ich bin`s nochmal. Wir wollten einfach nur dichte Fenster, damit wir nicht für draussen heizen (Gas-Etagenheizung). Da aber alle Versuche zur Instandsetzung gescheitert sind, baut nun die Verwaltung Kunststofffenster ein (immerhin 3 Fenster und eine Balkontür). Die Kosten für die Instandsetzung sollen vom Gesamtpreis abgezogen werden. Der Rest (Modernisierung?) würde uns dann eine "kleine" Mieterhöhung bescheren. Müssen wir diese Erhöhung bis zum eventuellen Auszug (wollen wir ja garnicht) ewig zahlen?
niddo

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.08.2009 08:57:45
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 14x hilfreich)

ja

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Die Kosten für die Instandsetzung sollen vom Gesamtpreis abgezogen werden. Der Rest (Modernisierung?) würde uns dann eine "kleine" Mieterhöhung bescheren. Müssen wir diese Erhöhung bis zum eventuellen Auszug (wollen wir ja garnicht) ewig zahlen?
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Soweit ich das aus der knappen Schilderung des Sachverhaltes beurteilen kann läuft alles korrekt ab, §§ 559 BGB und Abzug neu für Alt/Instandsetzung der Fenster.

Wegen einer "kleinen Mieterhöhung" macht ihr so ein "Summs".

Wenn "Neu für Alt" abgezogen wird, bleibt in der Regel gar nicht so viel für die eigentliche Mieterhöhung übrig.
Kommt natürlich auf die Fenster an, die drin sind und wodurch sie ersetzt werden.

Einfach mal abwarten und Tee trinken und nicht rumjammern !

-----------------
""

-- Editiert am 13.08.2009 09:49

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Was ist an der Formulierung schlimm ?

Ich denke mal jeder weiss, was damit gemeint ist.
(Gesamtkosten der Modernisierung-Instandhaltungskosten)
???

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.868 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen