Hallo an alle,
meine Frage: Ich wohne seit 1985 zur Miete im Altbau in Berlin. Die Fenster sind schon seit Jahren undicht. Mehrere Reperaturversuche durch die Hausverwaltung blieben erfolglos. Jetzt will die Hausverwaltung Kunststofffenster
einbauen. Dafür sollten wir dann eine höhere Miete zahlen (die Instandsetzungskosten sollen vorher abgezogen werden). Ist das korrekt? Muß ich wirklich eine höhere Miete
akzeptieren (wegen Wertverbesserung)?
niddo
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Mieterhöhung wegen Einbau neuer Fenster???
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ja, 11% p. a. sind da umlegbar auf die Miete, das sind Modernisierungskosten.
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Kommt auf die Vereinbarung im Mietvetrag an.
Wenn die Wohnqualität dadurch verbesser wird, könnte das eine Mietzinsanpassung auslösen.
Wenn damit aber nur die Mängel beseitigt werden besteht kein Anspruch auf höhere Miete.
Was genau in diesem fall zutrifft, sollte ein Experte feststellen!
Ich würder den Mieterschutz immer einen Anwalt Vorziehen, der Beitrag ist in anbetracht des nutzen.
Ich Persönlich finde so ein Vorgehen schon sehr eigenartig.
Moderen Fenster Reduzieren die Umlagen und Schonen somit die Belastungen des Vermieters, warum soll der Mieter dafür Bezahlen das der Vermieter mehr Spart?
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quote:
Moderen Fenster Reduzieren die Umlagen und Schonen somit die Belastungen des Vermieters, warum soll der Mieter dafür Bezahlen das der Vermieter mehr Spart?
Ist dir wirklich bewusst, was du da sagst? Umlagen bedeutet, dass Nebenkosten, die eingespart werden auch durch neue Fenster, auf den Mieter
UMGELEGT
werden.
Also spart hier der Mieter!
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Hallo,
ich bin`s nochmal. Wir wollten einfach nur dichte
Fenster, damit wir nicht für draussen
heizen (Gas-Etagenheizung). Da aber alle Versuche zur Instandsetzung gescheitert sind, baut nun die Verwaltung Kunststofffenster ein (immerhin 3 Fenster und eine Balkontür). Die Kosten für die Instandsetzung sollen vom Gesamtpreis abgezogen werden. Der Rest (Modernisierung?) würde uns dann eine "kleine" Mieterhöhung bescheren. Müssen wir diese Erhöhung bis zum eventuellen Auszug (wollen wir ja garnicht) ewig zahlen?
niddo
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ja
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Die Kosten für die Instandsetzung sollen vom Gesamtpreis abgezogen werden. Der Rest (Modernisierung?) würde uns dann eine "kleine" Mieterhöhung bescheren. Müssen wir diese Erhöhung bis zum eventuellen Auszug (wollen wir ja garnicht) ewig zahlen?
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Soweit ich das aus der knappen Schilderung des Sachverhaltes beurteilen kann läuft alles korrekt ab, §§ 559 BGB
und Abzug neu für Alt/Instandsetzung der Fenster.
Wegen einer "kleinen Mieterhöhung" macht ihr so ein "Summs".
Wenn "Neu für Alt" abgezogen wird, bleibt in der Regel gar nicht so viel für die eigentliche Mieterhöhung übrig.
Kommt natürlich auf die Fenster an, die drin sind und wodurch sie ersetzt werden.
Einfach mal abwarten und Tee trinken und nicht rumjammern !
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-- Editiert am 13.08.2009 09:49
--- editiert vom Admin
Was ist an der Formulierung schlimm ?
Ich denke mal jeder weiss, was damit gemeint ist.
(Gesamtkosten der Modernisierung-Instandhaltungskosten)
???
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--- editiert vom Admin
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