Mietkaution einbehalten für Schäden von Vormieter/neuer Besitzer

11. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
MEERPERLE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietkaution einbehalten für Schäden von Vormieter/neuer Besitzer

Guten Tag, bin als Nachmieter eingezogen, musste damals, wochenlang abends nach der Arbeit, renovieren, und habe den Vermieter damals immer wieder auf bestehende Schäden aufmerksam gemacht, via Email, Einschreiben und WA. Nichts hat er davon renoviert. Dann hat er das Haus verkauft und ich bin nun ausgezogen, da das Haus erneut verkauft wird. Nun habe ich die Whng komplett gestrichen, was bei meinem Einzug NICHT der Fall war und bekomme nun eine Rechnung von den letzten Käufern/Vermietern, die ja jetzt schon wieder verkaufen. ! Nicht nur wird meine Kaution einbehalten, ich soll auch noch all genau DIE Sachen bezahlen, auf welche ich bereits meinen Vorvermieter mehrfach hingewiesen habe und dies auch beweisen kann. Habe ich eine Chance, meine Kaution wieder zu bekommen? Habe die Whng damals via Ebay gefunden, da ich aus einem anderen Bundesland kam, bei Besichtigung und Vertragsabschluss am selben Tag, war die Whng noch möbliert und bewohnt v Vormieter und viele Sachen waren erst ersichtlich,l als ich Wochen später spät nachts ankam und einzog.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8056x hilfreich)

Sie haben Aufnahmen vom Zustand der Wohnung bei Einzug?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2054 Beiträge, 314x hilfreich)

Wenn man die Mängel dem alten Vermieter nachweisbar gemeldet hat und zur Beseitigung aufgefordert hat und dsa ist nicht geschehen, dann sind die aktuellen Vermieter immer noch verpflichtet die Mängel zu beseitigen (diese Pflichten des alten Vermieters sind auf den neuen Vermieter übergegangen...wenn das untergegangen ist, ist das ein exklusives Problem zwischen diesen beiden).

Man könnte mal überlegen die Miete ab Meldung des Mangels angemessen zu mindern so als Retourkutsche und sich dann irgendwo in der Mitte treffen oder das Spiel bis zum Ende durchzuexerzieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116067 Beiträge, 39202x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Man könnte mal überlegen die Miete ab Meldung des Mangels angemessen zu mindern so als Retourkutsche

Welche Miete?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MEERPERLE
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank in die Runde! Werde nächste Woche prüfen lassen, ob ich da nachträglich mietminderung machen kann, gute Idee! Ich habe sehr viele Fotos! als Nachweis, habe WhatsApp Chats in der Cloud gespeichert und habe auch noch einige Emails, in welchen ich genau auf die Sachen hinweise, die jetzt von mir bezahlt werden sollen! Die Terrasse war die ersten zwei Jahre GAR nicht nutzbar, da sie nur mit Plastikplanen bedeckt war! Erst kurz vor dem Verkauf kam dann ein Rasenteppich drauf, diesen musste ich beim Auszug mit einem Nass/Trockensauger vom Baumarkt saugen, da er immer nass war und ich mir damit u deswegen, schpon meinen eigenen Staubsauger kaputt gemacht hatte. Die Feuchtigkeit von der defekten, alten Terrassentür ging bis in den Keller, dort kam Salpeter aus der Wand und es wurde ein Trockengerät aufgestellt, erst kurz vor dem Verkauf kam dann eine neue Balkontür. etc etc - ich habe ALLES dokumentiert und für alles Nachweise.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.352 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.121 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen