Mietvertrag/Nachmieter

10. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Wooonzalla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag/Nachmieter

Hallo zusammen,
folgendes Problem...
Seit nunmehr 1nem Jahr regnet es bei uns bei an einem Fenster rein (Dachgeschoss-Wohnung).
Das Fenster steht jetzt 7 Monate schon im Keller und der Vermieter verschiebt den Termin zum einbauen immer wieder.
Auch, dass im Treppenhaus Flecken sind, die offensichtlich von einer der Toiletten sind, interessiert ihn kaum.
Vor 2 Monaten haben unsere Mülltonnen gebrannt, zwar haben wir ein paar Tage später neue bekommen, die alten liegen aber immernoch im Garten.
Er kümmert sich wirklich um nichts.

Jetzt haben wir uns ein Haus gekauft und werden die Wohnung fristgerecht kündigen.
MÜSSEN wir Interessenten in die Wohnung lassen?
Schließlich sind das bis zum Vertragsende unsere 4 Wände und wollen nicht unbedingt wildfremde Leute in unserer Wohnung haben.
Außerdem können wir so unserem Vermieter auch ein bisschen ans Bein pinkeln.
Wir glauben nämlich, dass er dann auf einmal schnell ist und plötzlich was machen will.

-- Editiert von Wooonzalla am 10.08.2018 17:16

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von Wooonzalla ):
MÜSSEN wir nen evtl. Nachmieter in die Wohnung lassen?

Den Nachmieter muss man nicht vor Vertragsende reinlassen, die Wohnung ist bis zum Ende gemietet.

Allerdings muss man Mietineressenten die Besichtigung in gewissem Umfang gestatten. Da kann man durch legale und kreative Gestaltung das natürlich etwas erschweren.


Bauarbeiten muss der Vermieter zuvor mit einer angemessenen Frist (14 Tage) ankündigen, es sei denn es wäre ein Notfall.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Wooonzalla ):
MÜSSEN wir Interessenten in die Wohnung lassen?


Zum Zwecke der Besichtigung zusammen mit dem Vermieter, nach Terminabsprache, ja.

Wenn ihr das grundlos verhindert könnte Euch der Vermieter ans Bein pinkeln.

-- Editiert von Anitari am 11.08.2018 08:41

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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