Mündliche Zusage/Absage für Zwischen Miete

1. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Viktoriia 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mündliche Zusage/Absage für Zwischen Miete

Hallo,
ich wollte mein Zimmer Untermieten und hatte auch zwei Besichtigungen mit zwei Jungs. Der eine hat mir telefonisch zugesagt und meinte, dass er mir an dem Tag, wenn er kommt mir das Geld bar gibt. Mein Antwort war ok, wir schreiben falls was. Wir haben mit ihm nichts unterschrieben. Ich habe dem anderen Typ zugesagt und dem ersten zu spät geschrieben dass er leider das Zimmer nicht haben kann. Der erste sag mir, dass ich soll sein Hotel bezahlen, weil ihm zu kurzfristig abgesagt wurde. Der will zum Anwalt gehen. Welche recht habe ich in diesem Fall? Gelten mündliche Zusage wie schriftliche? Er kann nicht beweisen dass ich ihm zugesagt habe, weil wir nichts unterschrieben haben. Oder doch ?

Danke voraus

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6704 Beiträge, 2354x hilfreich)

Ziemlich einseitige Betrachtung und sehr lückenhafte Schilderung.
Nur soviel, Mietverträge könen auch mündlich geschlossen werden.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6117 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Viktoriia 123):
Der erste sag mir, dass ich soll sein Hotel bezahlen, weil ihm zu kurzfristig abgesagt wurde. Der will zum Anwalt gehen.


Lass ihn gehen.

Mietverträge können auch wie @Spezi-2 schon schrieb, auch mündlich geschlossen werden, ist alles aber sehr schwer zu beweisen.

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#3
 Von 
Viktoriia 123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ziemlich einseitige Betrachtung und sehr lückenhafte Schilderung.
Nur soviel, Mietverträge könen auch mündlich geschlossen werden.


Danke für die Antwort!
Heißt das dass er kann wirklich zum Anwalt gehen und ich muss dann was ihm bezahlen? Ich hab von ihm kein Kaution bekommen, kein Geld und kein Vertrag wurde unterschrieben. Das Zimmer wurde nur für einen Monat gemietet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6704 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
Das Zimmer wurde nur für einen Monat gemietet.

Auch dann ist es ein Mietvertrag.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Viktoriia 123):
Welche recht habe ich in diesem Fall?

Man sollte sich eher um seine Pflichten Gedanken machen ...

Aber um die Frage zu benatworten: Du hast das Recht den Schaden den Du bei ihm verursacht hast, zu bezahlen bevor er zum Anwalt geht - denn wenn der Anwalt im Spiel ist, kommen noch ein paar hundert EUR oben drauf.
Und Du hast das Recht, das der Dir den Schaden beweist.



Zitat (von Viktoriia 123):
Gelten mündliche Zusage wie schriftliche?

Selbst verständlich. Wie kommt man überhaupt auf die Frage?



Zitat (von Viktoriia 123):
Er kann nicht beweisen dass ich ihm zugesagt habe,

Doch, das kann er sogar recht gut ...



Zitat (von Viktoriia 123):
weil wir nichts unterschrieben haben.

Das ist auch überhaupt nicht erforderlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6117 Beiträge, 807x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Viktoriia 123):
Er kann nicht beweisen dass ich ihm zugesagt habe,


Doch, das kann er sogar recht gut ...


Ach ... wie denn?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ach ... wie denn?

Durch die Absage natürlich. Absagen kann man denknotwendigerweise ja nur etwas das zugesagt wurde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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