Nächtliche Ruhestärung durch Mutter und Kleinkind

25. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
DominicE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Nächtliche Ruhestärung durch Mutter und Kleinkind

Hallo
Ich bin so langsam am verzweifeln. Über mir bewohnen eine alleinerziehende Mutter mit Ihrem 3 jährigen Sohn die Wohnung.
Das Kinder spielen und toben ist mir bewusst und bin auch sehr tolerant was das angeht. Aber seit einiger Zeit schon geht das die die ganze Nacht so. Sie arbeitet nicht, das Kind geht weder in die Kita noch geht die Mutter mal raus auf Spielplatz und co.
Sie schlafen den ganzen Morgen bis zum Mittag und werden dann wach. Meist komme ich dann von der Arbeit nach Hause. Das Kind rennt springt und trampelt. Meist über Stunden. Dann verlässt sie am Abend ca. 18 Uhr das Haus (ich nehme an sie putzt irgendwo) dann um 21-22 Uhr kommen Sie nach Hause. Da liege ich meist gerade im Bett. Dann muss ja noch wäsche gewaschen werden und ein bisschen Haushalt, essen machen usw. Da das Haus schon ein wenig älter ist, hört man natürlich jeden Schritt den sie machen.Das geht dann die ganze Nacht und auch bis ich um 5:30 Uhr das Haus verlasse. Mein vermieter weiss darüber auch bescheid und ermahnt sie stetig die Nachtruhe einzuhalten und mehr kann er auch nicht machen sagt er. Er kann ihr ja wegen Kinderlärm nicht kündigen. Aber ich muss ja nicht den nächtlichen Lärm hinnehmen und bekomme auch keine Unterstützung vom vermieter.
Soll ich mir aufgrund der momentanen Lage des Wohnungsmarktes lieber eine andere Wohnung suchen oder versuchen mein recht über Anwalt und Gericht einfordern?
Sie bezieht natürlich Harz 4 und muss dafür kein Geld einsetzten und alle kosten müssen halt von mir getragen werden.

Über Tipps und Erfahrungen würde ich mich freuen.




10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von DominicE):
Sie arbeitet nicht, das Kind geht weder in die Kita noch geht die Mutter mal raus auf Spielplatz und co.
Sie schlafen den ganzen Morgen bis zum Mittag und werden dann wach

Zitat (von DominicE):
.Das geht dann die ganze Nacht und auch bis ich um 5:30 Uhr das Haus verlasse.


Woher willst du wissen, wenn du ab 05:30 Uhr außer Haus bist, dass sie vielleicht eben nicht bis mittags schläft oder eben doch mit dem Kind rausgeht? In remAltet machen Kinder auch noch Mittagsschlaf.

Zitat (von DominicE):
Sie bezieht natürlich Harz 4 und muss dafür kein Geld einsetzten und alle kosten müssen halt von mir getragen werden.

Falsch, sie kann Beratungshilfe/pKH bekommen, wenn du verlierst zahlst du die Kosten

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#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2299 Beiträge, 788x hilfreich)

Zitat (von DominicE):
Soll ich mir aufgrund der momentanen Lage des Wohnungsmarktes lieber eine andere Wohnung suchen oder versuchen mein recht über Anwalt und Gericht einfordern?


Und diesmal keinen Altbau.
Ich sehe in Deiner Schilderung keine unzulässige Ruhestörung.

Aber noch ein paar Anmerkungen:
Zitat (von DominicE):
Sie arbeitet nicht

Zitat (von DominicE):
ich nehme an sie putzt irgendwo

Ich klaue mal von HvS: Finde den Widerspruch.

Zitat (von DominicE):
das Kind geht weder in die Kita noch geht die Mutter mal raus auf Spielplatz und co.

Woher weißt Du das, wenn Du erst mittags heim kommst?

Zitat (von DominicE):
Sie bezieht natürlich Harz 4 und muss dafür kein Geld einsetzten

Und nochmal, woher weißt Du das?

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3789x hilfreich)

Von 22 bis 6 Uhr müssen Sie sich die Nachbarn ruhig verhalten. Das gilt auch für Familien mit Kindern. Ausnahme sind aber Babys und Kleinkinder, denn es ist nicht zu verhindern, dass diese nachts aufwachen, mal schreien oder weinen. Das sind normale "Begleiterscheinungen", wenn man Kleinkinder in der Nachbarschaft hat. Laute Spielgeräusche fallen zu dieser Zeit unter Ruhestörung und müssen nicht toleriert werden. Man kann Unterlassung fordern - mit anwalticher Hilfe - und dem Risiko des ungewissen Ausgangs einer Klage.

Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis gefordert.

Hast du jemals persönlich mit der Mutter gesprochen? Altbauwohnungen sind i. d. R. hellhöriger als Neubauten, aber einen schlechten Trittschal kann die Nachbarin - sofern gewillt - durch einen Teppich mindern. Voraussetzung ist eben eine diplomatische Kommunikation.

Natürlich kannst du ausziehen, aber auch ein zukünftiger Nachbar kann Kinder haben. Kinder werden ja aber größer und hoffentlich leiser: Spätestens dann, wenn sie alt genug sind und vor ihrer PS 5 abhängen, dann wirst du nix mehr hören :wink:

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Kinder werden ja aber größer und hoffentlich leiser: Spätestens dann, wenn sie alt genug sind und vor ihrer PS 5 abhängen, dann wirst du nix mehr hören

Ein recht zuverlässiges Merkmal für Ruhe im Bau. Bis dahin muß der geplagte Nachbar
schon lärmbedingt sehr viel Toleranz aufbringen. :grins:

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#5
 Von 
DominicE
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Woher willst du wissen, wenn du ab 05:30 Uhr außer Haus bist, dass sie vielleicht eben nicht bis mittags schläft oder eben doch mit dem Kind rausgeht? In remAltet machen Kinder auch noch Mittagsschlaf.



Weil ich durch meine Arbeit sehr viel Zeit zu Hause verbringe. Ich habe ca 20-25 Wochen freie Tage

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40745 Beiträge, 14412x hilfreich)

Hinzu kommt ja noch, dass normale Geräusche des täglichen Lebens auch nachts zu ertragen sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Intiron
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 31x hilfreich)

Bleibt die Frage, ob das „normal" ist…

Ausser Jugendamt oder Umzug dürfte hier nichts diesen Missstand beheben.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(799 Beiträge, 265x hilfreich)

Das Jugendamt ist wohl eher auf der Seite von Mutter und Kind...

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17822 Beiträge, 6020x hilfreich)

Zitat (von DominicE):
Aber ich muss ja nicht den nächtlichen Lärm hinnehmen
Welchen Lärm? Bisher hast du eigentlich nur normale Lebensgeräusche beschrieben.

Zitat (von HeHe):
Von 22 bis 6 Uhr müssen Sie sich die Nachbarn ruhig verhalten
Woraus leitest du das ab? Was versteht du unter "ruhig verhalten"? Ganz sicher braucht niemand den Atem anzuhalten weil das laute Atemgeräusch stört. Wir wissen weder in welchem Bundesland das hier spielt noch wissen wir was dazu in der für die Mieterin geltenden Hausordnung steht. Normale Lebensgeräusche sind hinzunehmen. Dass das Kind in der Nacht spielen würde, davon steht nichts im Beitrag des Fragestellers.

Ohne Aussagen über welche Art Lärm es sich Nachts handelt ist das alles doch nur Kaffeesatzleserei.

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