Hallo,
bitte um Eure Einschätzung bei folgendem Sachverhalt:
ein Mieter eines EFH hat einen Einheitsmietvertrag unterschrieben, unter §3 'Miete und Nebenkosten' steht ein Betrag eingetragen, darunter folgt eine Auflistung der Betriebskosten (zum Ankreuzen) mit dem Text
"in der Miete sind die Betriebskosten gem. zweiter Verrechnungsordnung §27, Absatz1, Anlage 3, ermittelt aufgrund der letzten Berechnung des Vermieters vom (DATUM)`'
und dann kann man ankreuzen ()enthalten () nicht enthalten
In dem besagten Mietvertrag ist ist weder an der Einen noch der anderen Stelle ein Kreuz, und in der daruffolgenden Auflistung ist auch kein Posten angekreuzt.
Strom und Wasser zahlt der Mieter schon immer direkt an die Stadtwerke.
Wie verhält es sich mit den Nebenkosten, wenn der VM nun z.b Mehrkosten für die Gartenpflege etc geltend machen möchte??
Danke für Eure Hilfe
Gruss
eger
Nebenkosten nicht im Mietvertrag aufgeführt
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
Hallo,
es ist garkeine NK-Vorauszahlung vereinbart!
Es wurde mündlich vereinbart, das Strom, Gas und Wasser direkt an die Versorgr zu entrichten sind. Dieser Verpflichtung kommt der Mieter auch seit Jahren nach.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und was
kommt jetzt erstmals ?
er will die Kosten für
den Heckenschnitt (den er bis jetzt immer gemacht hat) auf mich umlegen
Kann er nicht! I.d.R. ist bei einem EFH der Garten mitgemietet und damit auch die Gartenpflegekosten. Damit ist auch der Mieter für den Heckenschnitt verantwortlich, allerdings kann der VM Kosten dafür nicht abrechnen, wenn eine Vereinbarung fehlt.
-----------------
"MfG
Susanne"
Liebe Susanne,
Damit ist auch der Mieter für den Heckenschnitt verantwortlich
Und genau das
gefällt Eger ja nicht.
Hallo Susanne,
da muss ich aber widersprechen:
Heckenschnitt ist immer VERmietersache!(ausser es ist was anderses vereinbart)
Es gibt ein Urteil vom LG Detmold, das dem Mieter (wenn zb. allgemeine Gartenpflege vereinbart ist), nur leichte Gartenarbeiten ausführen muss, Heckenschnitt gehört nicht dazu!
Schöne Grüsse (vermutlich nach Köln?)
eger
-> genau! DAS gefällt mir nicht, weil die Hecke 275meter lang ist und der 'Heckenschnitt' mich 5 volle Tage kostet!
Der VM möchte das ich die Hecke 4 x im Jahr schneide....
@Susanne: mit der deiner Einschätzung zum Heckenschnitt befindest Du dich in bester Gesellschaft: Mortinghale vertritt wohl die selbe Ansicht
sonnige Grüsse
eger
--- editiert vom Admin
hier ein Interessanter Link dazu:
http://www.eigentumswohnungen.com/immobiliennews/problemebeidergartenpflegedurchdenmieter.html
@Blockwart: geh spielen
Wirklich interessant, aber Deine Meinung findest Du da nicht so recht wieder, oder ?
aber wieso denn nicht?
es ging mir nur darum ob Hecke schneiden zur Allgemeinen Gartenpflege gehört.
Die Antwort steht drin: Nein.
Für Heckenschnitt braucht es eine besondere Vereinbarung, und die haben wir nicht.
Das Thema ist auch eigentlich durch, die Frage ist nun ob mir mein VM die Kosten für den Heckenschnitt irgendwie anders aufs Auge drücken kann....
sonnige Grüsse
--- editiert vom Admin
@Blockwart:
Du glaubst mir wohl nicht?;)
ich verkohle Dich nicht, die Hecke ist tatsächlich so lang....ist bei uns auf dem Land auch nicht sooo selten....
der Spruch mit dem 'geh spielen' war die Retourkutsche für Dein
'musst Du halt schneller arbeiten',
also bitte nicht zu persönlich nehmen...
sonnige Grüsse
Eger
--- editiert vom Admin
es ging mir nur darum ob Hecke schneiden zur Allgemeinen Gartenpflege gehört.
Die Antwort steht drin: Nein.
Hilf mir mal auf die Sprünge, ich habe das nämlich nicht darin gefunden.
'Hilf mir mal auf die Sprünge, ich habe das nämlich nicht darin gefunden.'
guckstdu hier:
......und andere, vergleichbare einfache Arbeiten (OLG Düsseldorf, NZM 2004, 265). Kriterium zur Bewertung solcher Tätigkeiten ist die Wertung, ob für bestimmte Arbeiten Fachkenntnisse erforderlich sind oder ob ein besonderer Zeit- oder Kostenaufwand die Folge wäre.
-> Ich habe den Kostenvoranschlag der Gärtnerfirma vorliegen,Kosten ca 650 Euro (für einmal schneiden) Zeitaufwand ca 35h ...->würdest Du nicht auch sagen, das dies ein besonderer Zeit und Kostenaufwand ist??
und hier:
b) Über einfache Pflegearbeiten hinausgehende Tätigkeiten
Von Gartenpflegearbeiten einfacher Art zu unterscheiden sind Tätigkeiten, die Fachkenntnisse erfordern oder mehr arbeits- oder kostenintensiv sind. Hierunter fallen beispielsweise
- Beschneiden von Büschen und Bäumen,
......undsoweiter..
-> wenn ich es richtig sehe , sind Hecken dochwohl aneinadergereihte Büsche, oder?
sonnige Grüsse
Eger
Fachintensiv bezieht sich auf Bäume und besondere Büsche, damit diese nicht durch Falschbeschnitt zerstört werden. Eine Strauchhecke zu beschneiden ist von der fachlichen Qualifikation her eher mit Rasenmähen zu vergleichen.
Und die Arbeits- und Kostenintensität wird hier nicht durch die Besonderheit der Arbeit ausgelöst, sondern dadurch, daß Du ein so großes Grundstück gemietet hast.
M.E. fällt deshalb das Heckeschneiden unter die üblichen Pflegetätigkeiten.
--- editiert vom Admin
'Und die Arbeits- und Kostenintensität wird hier nicht durch die Besonderheit der Arbeit ausgelöst, sondern dadurch, daß Du ein so großes Grundstück gemietet hast.'
Wäre das beim Vertikutieren denn was anderes?
oder anders gefragt: würdest Du sagen das vertikutieren mehr Fachwissen voraussetzt als Hecken schneiden?
(vieleicht ein Jurastudium )
sonnige Grüsse
Eger
PS ist 'Fachintensiv' etwa das Produkt aus FACHwissen und ArbeitsINTENSIV?? ??
--- editiert vom Admin
'Also teuer ist das definitiv nicht.'
-> Nein, ist schon ein super Kurs.
Aber darum gehts ja auch garnicht: ich seh einfach nicht ein, warum ich Arbeiten, die die letzten 15 Jahre vom VM erledigt wurden, plötzlich alleine tragen soll.
Die Vereinbarung war bei bezug des Hauses ganz klar: Mieter mäht den Rasen ,Hecke wird vom VM geschnitten, und zwar 2x im Jahr.
Nun ist die Firma, zu der 'mein' Haus gehört, verkauft worden an eine Immobilien-Gmbh, und die meinen ich müsste nun auch die Hecke schneiden, weil in meinem Mietvertrag der Passus' der garten ist im gepflegten Zustand zu halten' steht.
Das die Hecke mindestens die letzten 5 Jahre (solange wohne ich hier, war aber vorher auch schon so) immer vom VM geschnitten wurde, interessiert die nicht..
Keine Ahnung, was nun wird...
Mit dem 'Alten' VM gabs nie Ärger, ich habe sogar vorneweg in einem anderen Haus vom Ihm gewohnt,als die Hütte hier frei geworden ist, hab ich sofort den Zuschlag bekommen, weil er wusste, das er keinen Ärger mit mir hat und sich auf mich verlassen kann.
Ich habe alle Wartungs und Reparaturarbeiten selbst gemacht, vom Heizkörper auswechseln bis zum Dachrinne löten meistens sogar das Material bezahlt, einen Handwerker hat er nie gebraucht....das Mietverhältnis war halt ein Gentleman-Agreement,
aber das ist nun wohl endgültig vorbei...schade drum!
sonnige Grüsse
Eger
--- editiert vom Admin
Eine rechtssichere Auskunft bekommst Du bei www.frag-einen-anwalt.de bei der Frage sicher für einen kleinen Einsatz.
-----------------
"MfG
Susanne"
--- editiert vom Admin
'Versuch bei Deinem Ex-Vermieter, eine schriftliche bestätigung dazu zu bekommen.`'
Das ist eine gute Idee!
Wäre es evtl. auch sinnvoll, Nachbarn als Zeugen zu benennen ?
Oder den Vormieter (hat ca. 10Jahre hier gewohnt, der hatte die Zusage für den heckenschnitt auch schriftlich (nachträglicher 'Handzettel')hätt ich sowas man auch gemacht...ich könnte..
Zum Thema 'Gewohnheitsrecht' habe ich nix Handfestes gefunden, gibts das überhaupt??
@Susanne: ich hab eine Rechtsschutzversicherung, bei einer so kniffligen Frage wär aber sicher ein Fachanwalt die richtige Adresse....oder kann ein 'allgemeiner' da auch weiterhelfen?
Das Problem bei dem Völkchen ist ja, das man immer der Eindruck hat die hätten voll den Durchblick, um nachher festzustellen, das es doch anders ist....Motto:
'Sicheres Auftreten trotz völliger Unkenntnis'
sonnige Grüsse
Andreas
--- editiert vom Admin
Oder den Vormieter (hat ca. 10Jahre hier gewohnt, der hatte die Zusage für den heckenschnitt auch schriftlich
Davon würde ich die Finger lassen (noch nicht mal erwähnen).
--- editiert vom Admin
Bei frag-einen-anwalt wird nach nach versch. Rechtsgebieten unterschieden.
Würde ich insofern in Anspruch nehmen, falls der Einsatz unter Deinem Eigenanteil der RV liegt. Ansonsten teilt Dir Deine RV auch einen Fachanwalt vor Ort mit.
-----------------
"MfG
Susanne"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
8 Antworten
-
5 Antworten
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten