Hallo,
Gem. Mietspiegel kann ich fuer meine Wohnung eine Miete von EUR 833 bis 1233 verlangen. Ich hatte nun nach 2 Jahren die Miete um EUR 75 auf EUR 1125 anheben wollen. Mein Mieter hat daraufin geantwortet, dass er rechtlich nur dazu verpflichtet ist die Durchschnittsmiete von EUR 1033 zu zahlen. Ist das korrekt ?Soviel ich weiss kann davon abgewichen werden aufgrund einer aussergewoehnlichen Wohnlage oder wenn von den in der Mietspiegeltabelle genannten Standards erheblich abgewichen wird. Das klingt sehr relativ und wuerde natuerlich von meinem Mieter und mir voellig unterschiedlich interpretiert werden. Wie kann man hier zu einer Loesung kommen ? Ich hoffe natuerlich, dass es eine andere Moeglichkeit gibt, als einen Sachverstaendigen einzuschalten.
Vielen Dank
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Ortsuebliche Vergleichsmiete
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
Ich hoffe natuerlich, dass es eine andere Moeglichkeit gibt, als einen Sachverstaendigen einzuschalten.
Bei einem "sperrigen" Mieter wird es aber darauf hinauslaufen.
Was hat Dich eigentlich bewogen, bei einer Neuvermietung mehr oder weniger den Mittelwert des Mietspiegels zu nehmen ?
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Um welche Stadt geht es ?
Beispiel München:
Im dortigen Mietspiegel gibt es nicht weniger als 5 (!) Werte
Untere Maximale Spanne
Untere Spanne mit begründetem und freien Spanannenanteil
Durchschnittliche ortsübliche Miete
Obere Spannne mit begründetem und freinem Spannenanteil
Obere maximale Spanne
Je nach Gerichtspraxis können unterschiedliche Werte massgeblich sein:
Gerichtlich anerkannt (in München)und in der Regel in Urteilen zu finden ist die obere Spanne, es sei denn erhebliche Lage und/oder Ausstattungsdetails widersprechen der Einordnung.
Diese Praxis kann natürlich in anderen Städten oder Mietspiegeln erheblich abweichen !
Haus und Grund oder einen Anwalt fragen, der sich mit den örtlichen Gepflogenheiten auskennt.
Erst als ultima ratio einen Gutachter einschalten, wenn sonst keine Infos aufzutreiben sind !
MFG
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quote:
Mein Mieter hat daraufin geantwortet, dass er rechtlich nur dazu verpflichtet ist die Durchschnittsmiete von EUR 1033 zu zahlen.
Das ist ja nun Quatsch was er geantwortet hat. Er hat vor 2 Jahren die Wohnung besichtigt und war bereit dafür eine Netto-Miete in Höhe von € 1.050,00 zu zahlen (Vertragsfreiheit) und jetzt will er weniger zahlen als zu Beginn des Mietverhältnisses? Wie ist der denn drauf?
M.M. nach kannst du die Miete erhöhen, solange du dich im Mietpreissegment befindest, wie von dir ermittelt. Wenn dein Mieter damit nicht zufrieden ist, dann kann er die Wohnung ja kündigen und sich eine für ihn günstigere Wohnung suchen.
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"Scientia potentia est.
Mein Beitrag darf gerne bewertet werden."
--- editiert vom Admin
Nochmal, je nach Mietspiegel und Stadt, kann es unterschiedliche Werte geben, siehe München, wie ich es erwähnt habe.
Um welche Stadt geht es denn ???
Mietspiegel genau Prüfen UND die Gerichtspraxis prüfen lassen, entweder durch Haus und Grund, oder einen Anwalt, der sich in der Thematik auskennt (!!!).
MFG
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Es geht um Konstanz. Wie man an der Reaktion meines Mieters sehen kann, versucht er halt mit allen Mitteln eine Mieterhoehung zu verhindern. Ich wohne mittlerweile in Kanada und daher denke ich nur mit Schrecken an den Gerichtsstand, sollte es am Ende dazu kommen. Aus dem Grund moechte ich natuerlich versuchen ihm den Wind aus den Segeln zu nehmen, so dass er selber einsieht, dass er im Falles eines Rechtsstreites den Kuerzeren ziehen wuerde.
Vielen Dank fuer Eure Nachrichten !
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Das wird aber nicht klappen.
Abgesehen davon, daß Mieter grundsätzlich nichts einsehen, was sie Geld kostet.
Hättest Du vor zwei Jahren mit 20 % über Spitzenwert des Mietspiegels vermietet, könntest Du Dich locker für die nächsten 10 Jahre ruhig zurücklehnen.
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--- editiert vom Admin
Originaltext Mietspiegel Konstanz 2009:
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Spannweite
Bei der über ihre Eingaben errechneten Miete handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete. Der Mietspiegel erklärt Mietpreisunterschiede, die sich für Wohnungen aufgrund unterschiedlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage ergeben. Die Vielfalt und die qualitative Spannweite der den Mietpreis bestimmenden objektiven Faktoren konnten jedoch selbst durch den umfangreichen Datensatz nicht vollständig erfasst werden. Der Mietspiegel weist daher Preisspannen von +/- 19 Prozent um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete auf. Beim Vergleich mit der tatsächlichen Miete ist grundsätzlich die in Tabelle 4 berechnete durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete heranzuziehen. Ein Abweichen nach oben oder unten ist gerechtfertigt,
* wenn vom jeweiligen Standard (durchschnittliche Qualität und durchschnittlicher Umfang) der in den Tabellen angeführten Merkmale erheblich abgewichen wird,
* bei außergewöhnlichen Wohnlagen,
* bei besonders gutem bzw. schlechtem Erhaltungszustand des Gebäudes und/oder der Wohnung, unter Berücksichtigung des Baualters.
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So sollte doch eine Spanneneinordnung möglich sein, notfalls eben per Anwalt.
Wenn diese Kriterien gut begründet sind, muss das der Mieter dies akzeptieren oder ggfalls widerlegen.
Und wenn gar nichts mehr anderes hilft, muss dies ein vom Gericht bestellter Gutachter. Doch Vorsicht ein sogenanntes Mietwertgutachten ist sicher nicht unter € 1.000,00 zu haben eher mehr, je nach Objekt.
D.h. so ein Prozess hat durchaus ein erhebliches Kostenrisiko, für beide Vermieter wie Mieter !
Man muss sich das genau überlegen und ggfalls auch auf einen Vergleich hinarbeiten (freie Vereinbarung nach §§ 557 BGB
) !
MFG
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