Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 1,5 Monaten trat bei uns in der Wohnung ein Wasserschaden auf.
Glücklicherweise war der Schaden nicht so gravierend, dass es zu Schimmelbildung, durchfeuchteter Wand etc gekommen ist.
Jedoch ist an der Wand die Tapete/Farbe komplett hinüber.
Unser Vermieter hat seiner Versicherung den Schaden gemeldet, diese übernimmt auch die anfallenden Kosten des Malers.
Ein entsprechender Maler hat sich den Schaden einen Tag nach dem Wasserschaden bereits angesehen und einen Kostenvoranschlag abgegeben, der Vermieter hat ihm daraufhin den Auftrag zum Tapezieren/Streichen erteilt.
Seitdem telefoniere ich dem Maler hinterher, wann denn nun endlich der Schaden behoben wird, werde jedoch von Woche zu Woche vertröstet, weil immer andere Aufträge dazwischenkommen.
Ich würde jedoch gerne mein Schlafzimmer endlich wieder ordentlich nutzen können, denn an der betroffenen Wand stand der Schlafzimmerschrank, welcher nun mitten im Raum steht (logischerweise steht er da auch permanent im Weg).
Wie lange muss ich es hinnehmen, mich immer weiter vertrösten zu lassen bzw. ab wann kann ich meinen Vermieter in die Pflicht nehmen, einen anderen Maler zur Schadensbehebung zu schicken?
Der Vermieter hat sich für den besagten Maler entschieden, da dieser seit je her Malerarbeiten im Haus ausführt.
Ich bin jedoch nicht weiter gewillt, mich noch Ewigkeiten vertrösten zu lassen und mit defekter und unschöner Tapete im Schlafzimmer zu leben.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Jan Peters
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Renovierung nach Wasserschaden dauert ewig
Hallo Jan Peters,
über sechs Wochen auf eine handwerkliche Dienstleistung warten ist definitiv zu lang, egal wie geringfügig ein Schaden auch sein mag.
Wenn Du eine Hausratversicherung abgeschlossen hast und der Schaden NICHT durch Regenwasser, Schneeschmelze oder Grundwasser verursacht wurde, dann zahlt Deine Hausratversicherung, ohne, dass Du höher in den Prämien kommst. Auch hast Du bei der Nutzung Deiner Hausratvers. ein außerordentliches Kündigungsrecht, um Dich zum Bsp.von einer zu teuren Versicherung zu trennen. Aber das sei nur am Rande erwähnt.
Da Du lediglich auf den Maler wartest, gehe ich einmal davon aus, dass der Ursprung des W-Schadens behoben ist. Dann dürfte die Wand mittlerweile ebenfalls trocken sein.
Soweit ich den Sachverhalt von hier beurteilenzu können, hast Du 3 Möglichkeiten:
1. Du telefonierst weiter hinter dem Maler her und lässt Dich weiter verar.....
2. DU STELLST dem Maler EIN UNMISSVERSTÄNDLICHES UND KLAR DEFINIERTES ULTIMATUM; unterrichtest Deinen Vermieter möglichst zeitnah hierüber und meldest den Schaden nach Ablauf des VON DIR GESTELLTEM ULLTIMATUMS Deiner Hausratversicherung.Grundsätzlich ist hier allerdings der Vermieter in der Pflicht, auf den beauftragten Dienstleister derart einzuwirken, dass eine Behebung des Schadens in zeitlich angemessener Frist durchgeführt wird.(je nach Zumutbarkeit für den Mieter und der Höhe, der durch den Schaden herabgestuften Nutzbarkeit/Gebrauchsfähigkeit des Mietgegenstands
3. Dann hast Du noch die Möglichkeit, den Schaden selber zu beheben. Mit einem kostenlosen Kostenvoranschlag( diese müssen per Gesetz IMMER kostenfrei hergegeben werden! ) eines von Dir gewählten Malers reichst Du die Kassenbons des gekauften Materials und Deine schriftlich dokumentierte zeitlichen Aufwendungen( hier kannst Du ruhig ein wenig mehr angeben als der Maler auf seinem KVA, da Du ja keine Fachkraft bist. So bekommst Du sogar noch eine Entlohnung für Deine eingesetzte Arbeitszeit, allerdings nicht in Höhe des Stundensatzes des Malers, dafür aber steuerfrei. Gleiches lässt sich im Allgemeinen, oder wenn Deine eigene Versicherung nicht greift, auch mit dem Vermieter formlos aber SCHRIFTLICH vereinbaren. Und mal ehrlich, wenn nachher der Kleiderschrank wieder an Ort und Stelle steht, ist die Arbeitsqualität nicht wirklich entscheidend, oder?
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen
Mit freundl.Gruß
S.Ohlsen
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-- Editiert Imothep am 22.08.2012 19:32
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