Rückforderung zuviel gezahlter Miete

3. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
kimipoldi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Rückforderung zuviel gezahlter Miete

Hallo
Wenn jemand seit 2003 unwissend monatlich wegen einer unberechtigenten Mieterhöhung zuviel Miete gezahlt hat, kann er dieses für 3 Jahre rückwirkend zurück verlangen?
Miete wurde nach Index erhöht, hätte aber nicht sein dürfen. 3 Jahre wegen Verjährungsfrist des Mieters gegen Vermieter. Oder gibt es gar eine Möglichkeit die komplette Summe zurück zu verlangen?
Danke im Vorraus.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2529x hilfreich)

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

sehe ich auch so. Einer Mieterhöhung muss zugestimmt werden. Diese zustimmung muss aber nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch konkludent (also durch entsprechendes Verhalten) erfolgen. Wenn also über einen längeren Zeitraum der höheren Mietzahlung zugestimmt wurde, dann wurde die Vertragsänderung stillschweigend akzeptiert.

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#4
 Von 
kimipoldi
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)

Verstehe ich das richtig, dass man nunmehr die zuviel gezahlte Miete zurück verlangen kann?
Dieser Mieterhöhung wurde auch nie zugestimmt. Im Vertrag wurde eine unwirksame Erhöhung nach Index vereinbart. Der Mietvertrag wurde im Jahr 1998 geschlossen, zu diesem Zeitpunkt hätte der Vermieter eine Genehmigung für die Wertsicherungsklausel von der Landeszentralbank einholen müssen. Die Kriterien für eine solche Genehmigung wurden nicht erfüllt. Es bestand vorerst ein befristetes Mietverhältnis für die Dauer von 5 jahren. 2003 erfolgte dann die erste Erhöhung gemäß Index (die im übrigen auch noch falsch berechnet wurde) . Seit 2003 wurde nunmehr unwissend gezahlt.

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1420x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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