Hallo
Wenn jemand seit 2003 unwissend monatlich wegen einer unberechtigenten Mieterhöhung zuviel Miete gezahlt hat, kann er dieses für 3 Jahre rückwirkend zurück verlangen?
Miete wurde nach Index erhöht, hätte aber nicht sein dürfen. 3 Jahre wegen Verjährungsfrist des Mieters gegen Vermieter. Oder gibt es gar eine Möglichkeit die komplette Summe zurück zu verlangen?
Danke im Vorraus.
Rückforderung zuviel gezahlter Miete
Fragen zur Miete?
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--- editiert vom Admin
sehe ich auch so. Einer Mieterhöhung muss zugestimmt werden. Diese zustimmung muss aber nicht ausdrücklich erfolgen, sondern kann auch konkludent (also durch entsprechendes Verhalten) erfolgen. Wenn also über einen längeren Zeitraum der höheren Mietzahlung zugestimmt wurde, dann wurde die Vertragsänderung stillschweigend akzeptiert.
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--- editiert vom Admin
Verstehe ich das richtig, dass man nunmehr die zuviel gezahlte Miete zurück verlangen kann?
Dieser Mieterhöhung wurde auch nie zugestimmt. Im Vertrag wurde eine unwirksame Erhöhung nach Index vereinbart. Der Mietvertrag wurde im Jahr 1998 geschlossen, zu diesem Zeitpunkt hätte der Vermieter eine Genehmigung für die Wertsicherungsklausel von der Landeszentralbank einholen müssen. Die Kriterien für eine solche Genehmigung wurden nicht erfüllt. Es bestand vorerst ein befristetes Mietverhältnis für die Dauer von 5 jahren. 2003 erfolgte dann die erste Erhöhung gemäß Index (die im übrigen auch noch falsch berechnet wurde) . Seit 2003 wurde nunmehr unwissend gezahlt.
--- editiert vom Admin
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