Schimmel. Der Vermieter nimmt an, dass der Mieter nicht genug heizt

10. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)
Schimmel. Der Vermieter nimmt an, dass der Mieter nicht genug heizt

Hallo liebe Experten,

mal angenommen, in der Wohnung des Mieters X fängt es in diesem Winter mit der Bildung eines schwarzen Schimmels, obwohl der genug lüftet ( 3 - 5 Mal pro Tag je ca. 5 Minuten per Stoßlüften im Winter. Im Frühling, Herbst und insbesondere im Sommer natürlich mehr), heizt, dazu noch ständig die Luftfeuchtigkeit mithilfe von Hygrometern kontrolliert, und einen Luftentfeuchter nutzt. Sobald die Luftfeuchtigkeit aus den nicht vom Mieter vertretbaren Gründen (wenn es draußen einfach zu nass ist) über 58% geht, schaltet er den Luftentfeuchter ein.

In dieser Wohnung gibt es eine Besonderheit: die Heizkörper sind weit entfernt von Fenstern, und zwar neben der jeweiligen Zimmereingangstür. Die Schimmelbildung findet eben an der Wand statt, wo auch das Fenster ist, also weit entfernt vom Heizkörper.

Das ist noch nicht viel Schimmel. Allerdings ist dieser schwarz und mag sich schnell vermehren. Der ist sehr gefährlich für die Gesundheit und mit Hausmitteln nicht auf Dauer zu beseitigen. Daher bittet der Mieter X den Vermieter, einen Fachmann mit der Lösung dieses Problems mit einer Durchsicht der ganzen Wohnung zu beauftragen, einfach für den Fall, dass der Mieter X doch nicht in der Lage war, alle Stellen mit Schimmelbildung zu entdecken.

Darauf antwortet ihm der Vermieter Y, dass der Grund hierfür "mit hoher Wahrscheinlichkeit" am Heizverhalten des Mieters X liegt und dass der Mieter X z.B. im Jahr 2020 weniger als ein Drittel des Durchschnitts aller von betreuten in der Straße und dass dies nicht ausreichend ist und man also in jedem Fall mehr heizen sollte und dass dann nicht mehr zu Schimmelbildung kommen würde und dass man dann die Energiekosten für den Luftentfeuchter und die Hydrometer einsparen könnte. Außerdem meint der Vermieter, dass handelsübliche Schimmelentferner wie z. B. von Mellerud alle Schimmelsporen vollständig vernichten und diese nicht gesundheitsschädlich sind. Selbstverständlich kann dieser jedoch durch unterschiedliche Grüße erneut an der gleichen Stelle wieder auftreten.

So, meine Fragen sind:

- Muss man wirklich dreimal so viel heizen, um auf den Durchschnitt zu kommen, selbst wenn man dadurch viel schwitzen und dadurch eher die Luftfeuchtigkeit erhöhen würde?

- Spielt es überhaupt eine Rolle, wie man in 2020 geheizt hat Insbesondere wenn man in 2021 doch mehr geheizt hat? Der Schimmel kam doch erst Anfang 2022.

- Spielt es keine Rolle, dass die Lage des Heizkörpers so ungünstig ist (meiner Meinung nach)?

- Hat der Vermieter Y zumindest recht, dass die Schimmelentferner wie Mellerud ungefährlich sind?

- Hat der Vermieter Y recht, dass wenn der Mieter X mehr heizt dann es nicht mehr zur Schimmelbildung kommt?

- Ist es wirklich ok, dass wie der Vermieter sagt an der gleichen Stelle Schimmel wieder auftreten kann?

Letztendlich die Hauptfrage:

- Ist es einfach einer der typischen Fälle, wenn der Vermieter einfach verweigert, was über eine Schimmelbildung zu tun und bl0ß den Mieter beschuldigt?

Selbstverständlich erwarte ich nicht, dass alle meine Fragen beantwortet werden. Das sind eher die Punkte, die mich sprachlos machen.

Danke schon mal

-- Editiert von go353057-82 am 10.01.2022 11:24




14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
( 3 - 5 Mal pro Tag je ca. 5 Minuten per Stoßlüften im Winter. Im Frühling, Herbst und insbesondere im Sommer natürlich mehr),


Das ist Ihre Behauptung.
Ich kennen keinen Haushalt, der 3-5 Mal pro Tag ein Stoßlüften im Winter durchführt.

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8913 Beiträge, 1896x hilfreich)

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/umwelt-haushalt/wohnen/schimmel-in-der-wohnung-6794

Schimmel hat viele Ursachen. Zunächst sollte man mal über die Verbraucherzentrale oder einen Mieterverein versuchen, dass mal ein Fachmann kommt.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2241 Beiträge, 492x hilfreich)

Die Ursachen für die Bildung von Schimmel sind vielschichtig.
Wer sich da tiefer einlesen will, https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/421/publikationen/uba_schimmelleitfaden_final_bf.pdf

Da Sporen und "Nahrung" immer vorhanden sind, ist die Feuchtigkeit das einzige Stellglied um die Bildung von Schimmel zu vermeiden.

Sofern die Aufwendungen für die Beheizung deutlich niedriger sind als dies bei vergleichbaren Wohnungen der Fall ist, spricht vieles für ein falsches heiz- und lüftungsverhalten. Zusammen mit baulichen Defiziten führt das dann bei entsprechend niedrigen Außentemperaturen zum Schimmelwachstum.

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#4
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich muss noch erwähnen, dass der Temperaturverlauf zwischen 18 und 21 Grad liegt.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37104 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
Daher bittet der Mieter X den Vermieter,
Einen Vermieter bittet man nicht. Man fordert den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung auf, den (beschriebenen) Mangel zu beseitigen.

zu 1,3 --- nein
zu 2 --- Anfang 22 ist seit genau 10 Tagen. Wer hat seitdem den *Schwarzen Schimmel* bestimmt? Oder sieht man nur schwarze Stellen/Pünktchen?
zu 4,5,6--- vielleicht
Zur Hauptfrage: --- Nein.

Allgemein:
Der Vermieter hat sich deines Problems sehr schnell angenommen. Ich kann auch nichts finden, was einen sprachlos machen könnte. Der Vermieter KÖNNTE mit seiner Annahme durchaus Recht haben.
Sprachlos macht mich eher, dass der Schimmel seit <10 Tagen entdeckt wurde und der Vermieter schon umfangreich erklärt hat.

Es kommt hier für Helfenwollende im Allgemeinen und im Besonderen vor allem darauf an, dass man mal lesen oder sehen kann, welchen Umfang das Schimmelproblem hat... zb 5 dunkle Pünktchen in 3 cm² oder ne Fläche von x m² ?

Hast du mal ein Foto?

-- Editiert von Anami am 10.01.2022 13:18

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Anami):


Hast du mal ein Foto?


Leider kann man hier kein Foto einfügen :( .

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#7
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Man muss nicht heizen, klar. Wenn dadurch aber Schäden an der Mietsache entstehen, dann haftet der Mieter, klar.
Was ich immer noch auf keine Weise verstehen kann ist wann ausrechendes Heizen vorliegt.

Sollte der Temperaturverlauf von zwischen 18 und 21 Grad nicht dafür sprechen, dass ausreichend geheizt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du mal ein Foto?


Schimmelecke im Schlafzimmer




Schimmelecke in der Küche



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#9
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 37x hilfreich)

Sind das Außenwände? In der Regel sollten die Wände schon so aufgewärmt sein, dass sie die Ungebungswärme widerspiegeln. 11° C ist wenig.

Umso kälter desto weniger Feuchtigkeit kann die Luft aufnehmen. Also fängt sie sich an Wänden und Fenstern.

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#10
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Sind das Außenwände? In der Regel sollten die Wände schon so aufgewärmt sein, dass sie die Ungebungswärme widerspiegeln. 11° C ist wenig.


Die Temperatur der Innenwand lag dabei aber bei 18 Grad. Es liegt also eine Wärmebrücke vor, oder?
Die Raumtemperatur war dabei 20.1 Grad, passt also auch, oder? Oder muss die 25 - 30 Grad sein, nur damit auch die Außenwand warm genug ist?

Danke

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#11
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich frage mich auch, ob der Mieter wirklich selber den Schimmel beseitigen muss, wie der Vermieter auch will, ohne dass der Vermieter die Schuld des Mieters nachgewiesen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go353057-82
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich frage mich auch, ob der Mieter wirklich selber den Schimmel beseitigen muss, wie der Vermieter auch will, ohne dass der Vermieter die Schuld des Mieters nachgewiesen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41022x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
Ich frage mich auch, ob der Mieter wirklich selber den Schimmel beseitigen muss, wie der Vermieter auch will,

Nein, die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache obliegt immer dem Vermieter.
Einzig wer die Kosten tragen muss, ist dann noch die relevante Frage.



Zitat (von go353057-82):
Darauf antwortet ihm der Vermieter Y, dass der Grund hierfür "mit hoher Wahrscheinlichkeit" am Heizverhalten des Mieters X liegt

Wenn man mal davon absieht, das ein "mit hoher Wahrscheinlichkeit" in den seltensten Fällen ausreichend ist.
Wer konkret hat das festgestellt und welche konkrete Qualifikation hat derjenige?



Zitat (von go353057-82):
und dass der Mieter X z.B. im Jahr 2020 weniger als ein Drittel des Durchschnitts aller von betreuten in der Straße

Das ist schon mal ein gewichtiges Indiz gegen den Mieter.


Zitat (von go353057-82):
und dass dies nicht ausreichend ist

Wer konkret hat das festgestellt und welche konkrete Qualifikation hat derjenige?



Zitat (von go353057-82):
und man also in jedem Fall mehr heizen sollte und dass dann nicht mehr zu Schimmelbildung kommen würde

Wer konkret hat das festgestellt und welche konkrete Qualifikation hat derjenige?



Zitat (von go353057-82):
und dass man dann die Energiekosten für den Luftentfeuchter und die Hydrometer einsparen könnte.

Logisch.



Zitat (von go353057-82):
Außerdem meint der Vermieter, dass handelsübliche Schimmelentferner wie z. B. von Mellerud alle Schimmelsporen vollständig vernichten

Der Meinung sind ja nicht mal die Hersteller solcher Produkte ...



Zitat (von go353057-82):
und diese nicht gesundheitsschädlich sind.

Wer konkret hat das festgestellt und welche konkrete Qualifikation hat derjenige?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37104 Beiträge, 6236x hilfreich)

Zitat (von go353057-82):
Es liegt also eine Wärmebrücke vor, oder?
Wärmebrücken sind nicht verboten. Es wird in einem Altbau nicht gelingen, --Wärmebrückenfreiheit-- herzustellen. Das gelingt nicht mal im Neubau. Das kann ein Mieter gegenüber seinem Vermieter nicht durchsetzen.
Zitat (von go353057-82):
Sollte der Temperaturverlauf von zwischen 18 und 21 Grad nicht dafür sprechen, dass ausreichend geheizt wird?
Nein, das ist kein Nachweis.

Wenn es in Außenwandecken eines nicht/wenig/schlecht/falsch beheizten Schlafzimmers oder auch einer Küche innerhalb kurzer Zeit zu einer geringen Schimmelbildung kommt, liegt der Vermieter mit seiner Vermutung, dass grundsätzlich zu wenig geheizt wird, zumindest nicht falsch.
Ich verweise auf meine Antwort #5 und auf die #2 in dem inzwischen geschlossenen Thread zum gleichen Problem.

Dass die im Foto sichtbaren Schimmelflecken nun Schwarzschimmel mit gesundheitsgefährdender Wirkung sind, möchte ich bezweifeln.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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