Stromzähler einbauen, wer trägt die Kosten?

7. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
2Chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)
Stromzähler einbauen, wer trägt die Kosten?

Hallo,

ich ziehe demnächst in eine neue WOhnung. Diese Wohnung war vorher mal ein Ferienhaus, soll nun aber fest Vermietet werden. Der Vermieter meint nun das dort der Stromzähler fehlt. Ich soll nun beim Elektriker anrufen und einen einbauen lassen, da die Stromanbieter dies nicht mehr machen. Ist das nun wirklich Pflicht des Mieters? Stromleitungen usw. sind alle da, haben vorher ja auch Leute drin gewohnt, nur eben der Zähler fehlt. Wenn ich nun den Zägler einbauen lasse und wieder ausziehe dann müsste ich ja den Zähler auch wieder mit ausbauen? Wäre super wenn mir jemand helfen könnt etwas Licht in das Dunkel zu bringen denn im Mietvertrag steht dazu nichts.
Ist ein Standartvertrag.



Viele Grüße

-- Editiert von 2Chris am 07.09.2008 16:40:24




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 807x hilfreich)

Ich würde mal ganz spontan sagen (ohne Rechtssicherheit), dass es Aufgabe des Vermieters ist, das Versorgungsunternehmen bzw. einen Elektriker mit dem Einbau eines Zählers zu beauftragen. Der Vermieter will Miete kassieren und muss m.E. dafür Sorge tragen, dass die Wohnung auch mit Elektrizität versorgt wird. Wie denn sonst sollte der Strom in die Leitungen der Wohnungen fliessen, wenn kein Zähler vorhanden ist? Möge ihnen dies der Vermieter doch mal erläutern.

8x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 281x hilfreich)

§ 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
--------------------------------------------

Also ich denke schon, dass ein Stromzähler zum vertragsgemässen Zustand der Wohnung gehört. Damit muss der VM dafür sorgen und diesen auch bezahlen.

Bzw. der Stromzähler ist Eigentum der Stadwerke/des Stromversorgers, dann hat dieser den Zähler zu montieren.

Dass der Mieter dies bezahlen muss, das wäre mir neu, das habe ich noch nie gehört !

MFG

11x Hilfreiche Antwort

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#3
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
2Chris
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten.
Wie gesagt vorher war es eine Ferienwohnung. Deswegen sind alle 4 Wohnungen über einen Hauptzähler gelaufen. Nun gut, vielen vielen Dank. Ich werde nochmal mit derm Vermieter sprechen und im dies Nahelegen.

VIelen Dank und Gruß

3x Hilfreiche Antwort

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