Guten Tag zusammen,
eventuell kann mir jemand Tips geben:
Wir haben aktuell einen nicht selbst verschuldeten Wasserschaden in unserer Mietswohnung.
Betroffen ist eins von 2 Bädern, der Flur, die Wohnküche sowie das Büro. Bleibt nur ein Schlafzimmer und kleines Bad zum Wohnen. Überall sonst werden Trockengeräte aufgestellt, die 24h Stunden durchlaufen werden.
Erschwerend kommt hinzu, dass wir einen 10 Wochen altes Baby haben. Mit dem Lärm und der trockenen Luft, was beides nicht gesund für das Baby ist, können wir in meinen Augen dort nicht wohnen bleiben.
Der Vermieter
will uns in ein Hotel stecken. Doch was sollen wir in einem Hotel, bei uns läuft täglich die Waschmaschine und ohne Küche? - wer trägt die Kosten für das viele Essen?
Können wir selbst entscheiden das Hotel abzulehnen und stattdessen die Mietsminderung verlangen?
Wie hoch kann ich eine Mietsminderung ansetzen bzw. wer legt das fest?
Wir würden eventuell bei Verwandten unterkommen oder Urlaub nehmen und zu weiter entfernten Verwandten für diese Zeit ziehen.
Grüße
Daniel
Trocknungsgeräte nach Wasserschaden
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Die Trockner müssen nicht auch nachts laufen. Problem ist eher, das es jemand gibt, der die Geräte entleert.
Ansonsten ist der drohende Schimmel schlimmer als der Trockner-Lärm. Statt Hotel ist Untermiete bei Verwandten vermutlich preisgünstiger. Einfach mal vernünftig mit dem Vermieter reden und die Kosten ordentlich nebeneinander vergleichen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Für das Ausleeren der Trockner haben wir bereits gesorgt.
Ich denke für uns erwachsene wird das vom Lärm kein Problem darstellen. Problem ist wie gesagt unser Kind. Es soll nächste Woche wieder viel regnen, heißt man kann auch kaum nach draußen flüchten und hat somit zum Lärm noch das Geschrei und die trockene Luft tut der Kleinen auch nicht gut.
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Da der Vermieter euch schon das Hotel angeboten hat, welches er dann auch bezahlen müsste, dürfte er mit der wahrscheinlich preiswerteren Variante auch zufrieden sein.ZitatKönnen wir selbst entscheiden das Hotel abzulehnen und stattdessen die Mietsminderung verlangen? :
Sprecht ihn an. Einigt euch. Schnell.
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Wie bringe ich Vermieter dazu, Fehler zu beheben?
Die Antworten findet ihr hier:
Mietminderung
Die Mietminderung ist die Herabsetzung der Miete bei fehlerhaftem Mietobjekt: Bei mangelhaften Mieträumen können Mieter die Miete mindern bzw. kürzen. Der Fehler muss erheblich sein (z.B. Heizung funktioniert im Winter nicht richtig) und nicht vom Mieter verschuldet. Die Höhe der Mietminderung ist vom Fehler abhängig und orientiert sich meist an vergleichbaren Gerichtsurteilen.Der Mangel muss dem Vermieter angezeigt werden, die Mietminderung selbst bedarf aber keiner besonderen Ankündigung. Der Mieter darf die Miete per Gesetz für den Zeitraum kürzen, in dem der Mangel tatsächlich vorliegt. Eine unberechtigte Mietminderung kann allerdings zur Kündigung des Mieters führen. mehr

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