Tür an Tür mit anderem Mieter (Mietrecht)

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dbreak
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Tür an Tür mit anderem Mieter (Mietrecht)

Hallo liebes Forum,

zur Situation:
ich wohne derzeit in einem Mehrfamilienhaus mit 8 genau gleich aufgeteilten 1-Zimmer-Wohnungen (gleicher Grundriss, gleiche qm, usw...). Meine Wohnung weist jedoch eine Besonderheit auf: Eine weiterer Raum mit separatem Eingang ist durch eine "Standard"-Holztür (übliche Innentür) an meine Wohnung angeschlossen. Der Raum verfügt über keine Küche, keine Toilette, nichts. Es ist einfach ein leerer Raum mit separatem Eingang. Ursprünglich war meine Wohnung als 2 Zimmer-Wohnung (inklusive dieses Raums) gedacht. Der Vermieter hatte aber diverse Möbelstücke dort eingelagert und hat beschlossen meine 1-Zimmer-Wohnung separat, ohne diesen Raum zu vermieten. Die Tür hat er abgeschlossen, den Schlüssel hat er unter Verschluss. Das war soweit ok, mein Mietvertrag läuft über eine 1-Zimmer Wohnung, ich habe meinen separaten Eingang, alles in Ordnung. Der weitere Raum wurde nur als Lager-Raum des Vermieters genutzt, den er alle 2 Monate mal für 10 Min. betreten hat.

Nun hat sich die Situation drastisch verändert. Der Vermieter hat besagten Raum neben meiner Wohnung geräumt und einem anderen Mieter des Hauses vermietet. Diesem anderen Mieter war seine Wohnung wohl zu klein, denn er hat sich dort ein Wohnzimmer/Arbeitszimmer inkl. Kühlschrank usw. eingerichtet. Er hält sich 95% des Tages etwa von 9:00 Uhr morgens bis manchmal 3 oder 4 Uhr Nachts dort auf. So lächerlich es klingt, er verlässt die Wohnung lediglich zum Kochen oder für den Toilettengang (Küche und Bad sind dort ja nicht vorhanden) und irgendwann auch mal zum Schlafen. Der Mieter ist arbeitslos, deshalb diese seltsamen Zeiten.

Nun verbindet eine simple Holz-Innentür meine Wohnung mit dem "Raum" des anderen Mieters. Hellhörigkeit wäre kein Problem, allerdings hört man durch diese Tür (diese Türen schließen ja auch nicht DICHT ab und sind von Natur aus sehr dünn und lärmdurchlässig) einfach ALLES. Jedes noch so leise Telefongespräch, Schritte, oder sogar das Tippen auf einer Tastatur. Generell ist das schonmal untragbar, allein wegen der Privatsphäre. Aber ich bin auch berufstätig und muss morgens um 6:00 Uhr zur Arbeit. Da der Mieter sich allerdings lautstark häufig bis um 3-4 Uhr Nachts in dem Raum aufhält, ist an Schlaf nicht zu denken. Seit Monaten (6 Monate ist der Einzug des Mieters her) habe ich dauerhaft zu wenig schlaf und habe teilweise schon in Hotels geschlafen, um mich zu erholen. Den Dialog habe ich bereits gesucht, aber der Mieter ignoriert sämtliche Lösungsansätze und hat mir bereits damit gedroht mich wegen Belästigung anzuzeigen (ich habe Nachts als er mich aus dem Schlaf gerissen hat gegen die Wand gehämmert). Die Polizei macht da nichts, weil er die "Zimmerlautstärke" einhält, durch die Tür ist es aber bei mir genauso laut wie bei ihm. Der Vermieter hat auf Beschwerden ebenfalls nicht reagiert, mir sogar mit Kündigung gedroht weil der Mieter des Raums sich bei ihm über meine "Belästigung" beschwert hat und ich einmal die Miete um 20% gemindert hatte (habe ich mittlerweile nachgezahlt). Ich habe auch schon angeboten den Raum für die gleiche Miete, die der derzeitige Mieter zahlt, zusätzlich zu meiner Wohnung als 2 Zimmer-Wohnung zu mieten, dass er keinen finanziellen Verlust hat. Das wollte der Vermieter aber ebenfalls nicht - Begründung gab es keine. Den Mieter scheint die Situation nicht zu stören, er kennt da wohl keine Scham.

Jetzt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das gesetzlich erlaubt ist, eine Wohnung unter diesen Umständen zu vermieten. Nicht nur die Lärmbelastigung und Ähnliches, sondern generell die Situation Tür an Tür mit einer fremden Person zu wohnen.

Diese Situation ist wahrscheinlich relativ speziell, vielleicht kennt sich aber doch jemand damit aus oder kann von ähnlichen Situationen oder Gesetzen etwas daraus schließen. Eine Beratung (Beratungsschein) beim Anwalt hatte ich bereits, der hat allerdings nichts getan und nur schwammige Aussagen gemacht. Ich weiß jetzt einfach nicht, ob ich es darauf ankommen lassen soll. Hohe Mietminderung (die Wohnung ist ja derzeit so gut wie nicht bewohnbar)? Oder sogar Klage einreichen (weil der Vermieter den Raum nicht hätte vermieten dürfen)?

... Ich bin ratlos und für jede Hilfe dankbar.

PS: ich habe schon manchmal vom "Mieterbund" gehört - inwieweit ist das mit Kosten verbunden? In welcher Weise wird einem dort geholfen?



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-- Editiert Dbreak am 26.11.2013 18:55

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Jetzt kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass das gesetzlich erlaubt ist, eine Wohnung unter diesen Umständen zu vermieten.


Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetz gibt, das die Konstellation mit dem Zimmer verbietet.

quote:
ich habe schon manchmal vom "Mieterbund" gehört - inwieweit ist das mit Kosten verbunden? In welcher Weise wird einem dort geholfen?


Am besten schaust du, ob dein örtlicher Mieterverein eine Wbsite im Internet unterhält. Da findest du dann auch die Preise für die Mitgliedschaft, etc..

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#2
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass es ein Gesetz gibt, das die Konstellation mit dem Zimmer verbietet.

Die Konstellation mit dem Zimmer ist sicher nicht verboten. Die Frage ist, ob es für Dbreak absehbar war, dass es irgendwann zu einer anderweitigen Nutzung des benachbarten Zimmers kommen würde. Und das ist meiner Ansicht nach zu verneinen. Klar ist, dass sich die Wohnung/Lebensqualität des TE durch die Andersnutzung des Nebenraums verschlechtert hat und dass der Vermieter dies selber verschuldet hat.
Beispiel Balkonanbau: Fast überall können theoretisch Balkone angebaut werden. Wird aber z.B. über einer vermieteten Wohnung ein Balkon angebaut, der die Wohnung verdunkelt, ist ein Mieter zur Mietminderung berechtigt.

quote:


Am besten schaust du, ob dein örtlicher Mieterverein eine Wbsite im Internet unterhält. Da findest du dann auch die Preise für die Mitgliedschaft, etc..

Finger weg von Mietervereinen. Die haften meist nicht für die Ratschläge, die sie geben. Hol dir einen Beratungsschein und lass den Anwalt ein Schreiben aufsetzen, in dem er die Minderung ankündigt. Der haftet dafür!

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

Ansprechpartner ist der Vermieter, der andere Mieter scheint sich ja an die Zimmerlautstärke zu halten. Abmahnen würd ich ihn, da der vertragsgemäße Zustand der eigenen Wohnung wesentlich geändert wurde. Der angrenzende Raum war bei Anmietung der Wohnung ein Lagerraum, nun ist dieser bewohnt, wodurch die Tauglichkeit der eigenen Wohnung in Frage gestellt wird. Nach Fristablauf Mietminderung. Da sich aber an dem Zustand nichts ändern wird, kannst du dir eigentlich auch direkt was neues suchen.

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#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

quote:
ob es für Dbreak absehbar war, dass es irgendwann zu einer anderweitigen Nutzung des benachbarten Zimmers kommen würde. Und das ist meiner Ansicht nach zu verneinen. Klar ist, dass sich die Wohnung/Lebensqualität des TE durch die Andersnutzung des Nebenraums verschlechtert hat und dass der Vermieter dies selber verschuldet hat.

quote:
da der vertragsgemäße Zustand der eigenen Wohnung wesentlich geändert wurde. Der angrenzende Raum war bei Anmietung der Wohnung ein Lagerraum, nun ist dieser bewohnt, wodurch die Tauglichkeit der eigenen Wohnung in Frage gestellt wird.

Da der ursprünglich Nutzungszweck des Raumes der Wohnzweck und genehmigt worden ist, ist diese Nutzung nicht zu beanstanden.
Es ist nicht zu vergleichen mit:
quote:
Beispiel Balkonanbau: Fast überall können theoretisch Balkone angebaut werden. Wird aber z.B. über einer vermieteten Wohnung ein Balkon angebaut, der die Wohnung verdunkelt, ist ein Mieter zur Mietminderung berechtigt.

Neuer/ veränderter Zustand wurde geschaffen.

Es darf nicht sein, dass wenn bei Anmietung von Wohnung A die Nachbarwohnung B leer stand, die Wohnung B dann nie mehr vermietet werden darf.
Beim Neubau dürfte dann der erste Mieter ewig allein im Haus wohnen ?

Man verwechselt gern den bauliche oder vertraglichen Zustand mit menschlichem Fehlverhalten: Verletzung der Hausordnung, wie in hiesigem Fall, das leider bei unvernünftigen Mietern auch immer wieder das größte Problem ist.


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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sehe ich nicht ganz so. Entweder hätte der Vermieter meines Erachtens dem TE diesen Raum erstmal anbieten müssen, da er ja wohl ursprünglich mal zu der Wohnung gehörte. Oder er hätte jetzt, wo er anderweitig vermietet wurde, die jetzt überflüssige und eher störende Tür zumauern müssen, damit auch der nötige Schallschutz gegeben ist. Aber inwiefern er dazu verpflichtet werden kann, kann ich jetzt auch nicht sagen.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

wenn ich das richtig verstanden habe, benutzt der Neue Deine Haustüre (die innere Wohnungstüre) um zu seinem Zimmer zu gelangen ?

Oder ist es nur so, dass Deine Innenwand "unterbrochen" ist mit dieser Türe aber der Zugang findet von aussen statt (d.h. das Zimmer hat 2 Türen).

Welches Baujahr hat denn die Wohnung, ggf. ist das ein Verstoß gegen die in diesem Jahr geltenden Schallschutzrichtlinien.

Es sieht ja auch aus, dass mangels sanitärer Einrichtungen das nie als eingenständige Wohnung gedacht war.

Wenn in Dein Mietvertrag von einem Abstellzimmer die Rede ist, dann kannst Du ggf. aufgrund der neuen Nutzung die mit Lärm verbunden ist eine Mietminderung oder sogar Klage (Unterlassungsklage) haben.

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"Chylla"

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