Liebes Forum,
im Mietvertrag für das MFH ist geregelt, dass die Mieter sich um die "Instandhaltung" des Gartens kümmern, keine weiteren Details, nur diese eine Satz. Wir Mieter halten die Gartenarbeit in Absprache untereinander überschaubar: Wir mähen den Rasen, zupfen Unkraut, gießen ggf. mal etwas und sorgen dafür, dass nichts überwuchert. Darüber hinausgehenden Gestaltungswillen haben wir alle nicht, und sicherlich bleibt auch mal ein Löwenzahn stehen.
Unser Vermieter beschwert sich ständig: Der Rasen müsse öfter gemäht und gewässert werden, die Beete anders "betreut", die Steinplatten öfter gesäubert, das Unkraut penibler gezupft etc. Nun droht er: Bis zu einem bestimmten Termin sollen wir ihm schriftlich und detailliert mitteilen, welcher Mieter welchen Teil des Gartens bzw. welche Arbeiten in welcher Häufigkeit und Sorgfalt erledigt. Ansonsten werde er einen externen Gartendienst beauftragen (Kostenvoranschlag 180 Euro/Monat) und die Kosten von uns tragen lassen.
Wir haben kein Interesse an Ärger, sind aber selbst verärgert. Wir sind alle Vollzeit berufstätig, teils mit Kindern. Was auch immer der Vermieter sich da an Gartenparadies vorstellt, können (und wollen) wir nicht leisten.
Könnten wir z.B. darauf beharren, dass wir uns weiter frei untereinander absprechen und die Festlegung bestimmter Pflichten oder Bereiche verweigern? Unseres Erachtens käme eine schriftliche Erklärung dieser Pflichten einer Erweiterung des Mietvertrags gleich. Hätten derartige Details zur Gartenpflege im Vertrag gestanden, hätte wohl kaum jemand von uns unterschrieben und wäre eingezogen... wir wohnen alle noch nicht lange hier.
Vermieter droht mit Extrakosten
Schau mal hier:
https://www.test.de/Gartenpflege-Wie-Mieter-gaertnern-muessen-4679676-0/
@HeHe,
in dem Zitiat sind die MIeter für den Garten "zutändig", was immer dies heissen soll.
Hier ist noch nichtmal klar welche Rechte die Mieter/der Fragesteller am Garten laut Mietvertrag haben.
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Sofern es unterschiedliche Mieter mit unterschiedlichen Mietverträgen sind, ist der Vermieter für die Aufstellung eines solchen Plans verantwortlich. Nicht die Mieter. Die Mieter müssen sich untereinander noch nicht einmal unterhalten oder absprechen. Zumindest in der Theorie. Praktisch sinnvoll wäre es natürlich schon. Aber die Forderung des Vermieters, die Mieter mögen einen Plan vorlegen, entbehrt trotzdem jeder Rechtsgrundlage.ZitatBis zu einem bestimmten Termin sollen wir ihm schriftlich und detailliert mitteilen, welcher Mieter welchen Teil des Gartens bzw. welche Arbeiten in welcher Häufigkeit und Sorgfalt erledigt. :
Bleiben die Fragen, was ein Vermieter an Gartenarbeit vorschreiben darf und ob er einen Gärtner in den Nebenkosten umlegen darf.
zu 1) Ein Plan der Form "Mieter 1 ist in kalenderwoche 1, Mieter 2 in Woche , usw. zuständig " ist meiner Meinung nach möglich. Wie die Gartenarbeit erfüllt wird, ist dann Sache des Mieters. Mir scheint, der Vermieter hat hier hohe Ansprüche. Die wird er niemals durchsetzen können.
zu 2) Da die Mieter für die Instandhaltung des Gartens zuständig sind, ist eine Umlage eines Gärtners über die Nebenkosten nicht möglich. Der Vermieter könnte, wenn er einem konkreten Mieter die nicht ordnungsgemäße Durchführung der notwendigen Arbeiten nachweisen kann, gegen den jeweiligen Mieter vorgehen. Rein theoretisch könnte er diesem Mieter dann auch notwendige Gartenarbeiten in Rechnung stellen. Aber das ist pure Theorie aus meiner Sicht. Rein praktisch glaube ich nicht, dass der Vermieter effektive Maßnahmen zu Verfügung hat, um seine Sicht der Gartenpflege durchzusetzen.
Zitat@HeHe, :
in dem Zitiat sind die MIeter für den Garten "zutändig", was immer dies heissen soll.
Hier ist noch nichtmal klar welche Rechte die Mieter/der Fragesteller am Garten laut Mietvertrag haben.
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Ja, das stimmt, aber das gibt der MV lt. TE auch nicht her:
Zitat:im Mietvertrag für das MFH ist geregelt, dass die Mieter sich um die "Instandhaltung" des Gartens kümmern, keine weiteren Details, nur diese eine Satz
Unter dem Link ist nachzulesen, dass der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben kann, wie oft er Rasen mähen und Laub harken muss. Der Mieter darf den Garten aber nicht verwildern lassen, alles andere kann der VM nicht verlangen.
Zitatim Mietvertrag für das MFH ist geregelt, dass die Mieter sich um die "Instandhaltung" des Gartens kümmern :
Die Klausel halte ich für Unwirksam.
Für Instandhaltungsarbeiten ist der Vermieter zuständig.
Kosten der Instandhaltung sind nicht umlegbar.
Wahrscheinlich wollte er, dass die Mieter den Garten warten, aber die Wartung des Gartens ist nunmal vom Mieter nicht geschuldet. Weder direkt durch den Mieter noch durch die Betriebskosten

Vielen Dank an alle Beitragenden hier! Das hilft mir auf jeden Fall bei der Einschätzung weiter. Nun hoffe ich, dass wir Mieter uns untereinander einig werden, wie wir vorgehen. Da ist leider ein Pärchen dabei, dass ggf. vorprescht und dem Vermieter (zu sehr) entgegenkommt, um Ärger zu vermeiden... Es geht uns allen ja gar nicht darum, den Garten zu ignorieren oder verwildern zu lassen, lediglich dieser Kontrollwahn nervt. Wie sich herausstellt, kommt der Vermieter offenbar regelmäßig am Haus vorbei und "inspiziert" von der Straße aus (oder auch mal beim Betreten des Grundstücks) die Lage. Ja, ich weiß, dass letzteres idR unzulässig ist.
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