Hallo,
mein Vermieter hat meine Kaution eigenverwendet, und dies auch zugegeben. Er möchte sie mir jedoch zurückzahlen. Ist es sinnvoll eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung zu treffen? Oder reicht der gesetzliche Anspruch auf Rückzahlung aus?
Vielen Dank
-- Editier von BadCat am 09.10.2015 10:21
Vermieter hat Mietkaution ausgegeben - Frage zur Rückzahlung
Fragen zur Miete?
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Wenns ums Geld geht, hört die "Freundschaft" in der Regel auf. Lass es dir schriftlich geben, wie der Vermieter dein Geld zukünftig vor seinem Zugriff schützt. Z.B. wäre ein Kautionssparbuch mit dreimonatiger Kündigung keine schlechte Sache und du kommst auch in den "Genuss" der Zinsen.
Wenn es 3 Monatsmieten sind, würde ich mit ihm vereinbaren (schriftlich !!) dass Du die nächsten 3 Monate nur die Nebenkosten bezahlst und die Kaltmiete einbehältst.
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Hallo Liane,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Das Mietverhältnis ist bereits beendet. Es geht nur noch um die Rückzahlungsmodalitäten. Bin froh, wenn ich das Geld (ob mit oder ohne Zinsen) überhaupt nochmal zu sehen kriege. Sollte ich eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung treffen oder reicht der gesetzliche Anspruch auf Rückzahlung?
Vielen Dank
@Michael32
Ich kann nichts mehr abwohnen, bin schon im nächsten Mietverhältnis!
ZitatBin froh, wenn ich das Geld (ob mit oder ohne Zinsen) überhaupt nochmal zu sehen kriege. :
Der Vermieter hätte die Kaution nicht für eigene Zwecke missbrauchen dürfen. Das war soweit ich weiß eine strafbare Handlung. Schulden aus strafbaren Handlungen sind normalerweise insolvenzsicher, d.h. wenn der Vermieter Insolvenz anmelden müsste, so wäre dein Rückzahlungsanspruch der Kaution möglicherweise nicht davon betroffen. Mir ist jedoch nicht klar, wie sich das verhält, wenn du jetzt daraus eine Art Kredit mit Ratenzahlungsvereinbarung machst. Schlimmstenfalls meldet der Vermieter nach Abschluss der Vereinbarung Insolvenz an und dein "Kredit" ist für imer verlohren.
Hier http://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/mietkaution-strafbarkeit-des-vermieters-bei-fehlerhafter-anlage_idesk_PI17574_HI2012266.html gibts z.B. was zur Strafbarkeit.
Ich würde nicht empfehlen, da eine formelle Vereinbarung abzuschließen, sondern die Forderung erstmal titulieren lassen. Damit kenne ich mich aber nicht wirklich aus. Mahnbescheid und danach Vollstreckungsbescheid wäre wohl möglich, aber da gibts im Forum sicher welche, die das besser wissen. Vielleicht einfach mal im Unterforum Insolvenzrecht nachfragen.
Zitat@Michael32 :
Ich kann nichts mehr abwohnen, bin schon im nächsten Mietverhältnis!
Dann würde ich in Bezug auf die Meinung von Cauchy, die nachvollziehbar klingt, ihm mündlich zu verstehen geben, dass er 4 Wochen Zeit hat, das Geld aufzutreiben, ansonsten Anzeige erstatten wegen Unterschlagung.
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