Hallo
Ein Vermieter hat einen Mietkaution in Bar gegen Zettel, ohne weitere Vereinbarungen angenommen.
Jetzt hat der Mieter Verdacht, dass sein Kaution nicht auf eine separate Konto sicher angelegt wurde.
Vermieter schreibt einer Aufforderung diese Anlage zu beweisen.
Fragen:
1. Wenn es nicht bewiesen wird- was steht dem Vermieter zu? Miete einbehalten bis sein Kaution sicher eingelegt wird oder bis max. Kautionhöhe?
2. Wenn der Vermieter sofort nach Anfrage eine solche Konto erstellt und beweist- welche Ansprüche, bzw. Schadenersatz hat der Mieter dann noch?
3. Wenn der Vermieter wegen seine Vermögen zu jedem Zeitpunkt ein Gefahr für Mietkaution ausschließen kann- kann es trotzdem strafbar werden, was droht? Soll der Mieter eine Strafanzeige bei Polizei machen?
4. Wenn der Vermieter behauptet das Geld in bar, so wie bekommen, sicher in einem Safe aufbewahrt haben um z.B. negative Zinsen, Kontoführungskosten usw. zu vermeiden und hinweist auf mündliche Vereinbarung das Geld in Bar annehmen, mit Hinsicht immer in die Lage sein das Geld zurück zu zahlen,
oder das o.g. Konto sofort organisiert - auf was kann der Mieter dann klagen, wenn überhaupt?
5. Welche Ansprüche bzw. Einbehaltungrecht hat der Mieter, wenn der Vermieter so ein Konto sofort macht?
6.Welche Regelungen sind in diese Situation üblich, welche Folgen für Beide Parteien sind zu erwarten?
Allgemein handelt es sich um ein 3-Jahrige Mietverhältnis, wo bisher alles gut und vertrauensvoll lief.
Vielen Dank im Voraus für Meinungen und Tipps.
Vermieter hat ein Kaution nicht angelegt. Folgen?t.
Abwarten, was Vermieter antwortet.ZitatVermieter schreibt einer Aufforderung diese Anlage zu beweisen. :
Auf einen bloßen Verdacht hin (evtl. weil man schlecht geträumt hat) dem Vermieter sowas zu schreiben und zu fordern, halte ich für Unsinn. Das könnte zur Verschlechterung des bisher guten Verhältnisses führen.
zu 1. Was sollte dem Vermieter zustehen? Der HAT die Barkaution. Dem Mieter steht nichts zu.
zu 2. Keine.
zu 3. Nein, nichts machen.
zu 4. Überhaupt nicht klagen
zu 5. Keine
zu 6. Verschiedene Regelungen, je nach Mietvertrag.
ZitatVermieter schreibt einer Aufforderung diese Anlage zu beweisen. :
Das ergibt nicht wirklich Sinn, denn die Beweislast liegt bei Vermieter ...
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Nicht jeder ist der deutschen Sprache muttersprachlich mächtig ...ZitatDas ergibt nicht wirklich Sinn, denn die Beweislast liegt bei Vermieter ... :
Du hast also dem Vermieter diese Aufforderung geschickt.ZitatVermieter schreibt einer Aufforderung diese Anlage zu beweisen. :
Du meinst "dem Mieter". Nichts.Zitat1. Wenn es nicht bewiesen wird- was steht dem Vermieter zu? Miete einbehalten bis sein Kaution sicher eingelegt wird oder bis max. Kautionhöhe? :
Keine.ZitatWenn der Vermieter sofort nach Anfrage eine solche Konto erstellt und beweist- welche Ansprüche, bzw. Schadenersatz hat der Mieter dann noch? :
Nichts und nein.ZitatWenn der Vermieter wegen seine Vermögen zu jedem Zeitpunkt ein Gefahr für Mietkaution ausschließen kann- kann es trotzdem strafbar werden, was droht? Soll der Mieter eine Strafanzeige bei Polizei machen? :
Auf entgangene Zinsen, sofern welche aufgrund der Marktlage überhaupt möglich gewesen wären.ZitatWenn der Vermieter behauptet das Geld in bar, so wie bekommen, sicher in einem Safe aufbewahrt haben um z.B. negative Zinsen, Kontoführungskosten usw. zu vermeiden und hinweist auf mündliche Vereinbarung das Geld in Bar annehmen, mit Hinsicht immer in die Lage sein das Geld zurück zu zahlen, :
oder das o.g. Konto sofort organisiert - auf was kann der Mieter dann klagen, wenn überhaupt?
Keine.ZitatWelche Ansprüche bzw. Einbehaltungrecht hat der Mieter, wenn der Vermieter so ein Konto sofort macht? :
Der Mieter hat das Recht vom Vermieter den Nachweis über eine insolvenzsichere Anlage der Kaution zu verlangen. Kommt der Vermieter diesem Verlangen nicht nach, dann hat der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete in Höhe der Kaution. Siehe z.B. https://www.mietrecht.org/mietkaution/mietkaution-nicht-angelegt/.
Aber Achtung: Sobald der Nachweis da ist, muss der Mieter auf einem Schlag die einbehaltenen Mieten nachzahlen.
Zitatzu 2. Keine. :
zu 3. Nein, nichts machen.
zu 4. Überhaupt nicht klagen
zu 5. Keine
6. ...ist der Vermieter verpflichtet eine Anlage Kaution Jetzt beweisen und alle Daten dem Mieter mitzuteilen?
6.1. Wenn er es nicht macht - darf der Mieter die Miete einbehalten in Kautionshöhe, sonstige "Rechte" ?
ZitatDas ergibt nicht wirklich Sinn, :
...klar. Frage ist - wenn der Vermieter jetzt Aufforderung alles zu beweisen einfach ignoriert- ist es rechtens, wenn die Miete einbehalten wird bis auf Kautionhöhe ODER bie diese Anlage bewiesen wird?
ZitatSobald der Nachweis da ist, muss der Mieter auf einem Schlag die einbehaltenen Mieten nachzahlen. :
...auch wenn diese Anlage erst nach Anfrage gemacht wird?
Natürlich. Der Mieter hat ein Recht auf eine insolvenzsichere Anlage. Er hat auch ein Recht darauf, dass der Vermieter dieses nachweist. Wo soll denn ein Zurückbehaltungsrecht herkommen, wenn der Vermieter einen solchen Nachweis erbringt?Zitat...auch wenn diese Anlage erst nach Anfrage gemacht wird? :
Im übrigen ist eine Nichtzahlung oder Einbehaltung der Miete immer problematisch. Da sollte man wirklich genau wissen, was man tut. Ansonsten kann eine wirksame Kündigung ins Haus flattern. Dann ist das bisher offenbar unproblematische Mietverhältnis plötzlich sehr problematisch.
Rein praktisch würde ich daher den Nachweis nur verlangen, wenn es wirklich einen Anlass dazu gibt. Vermieterwechsel durch Verkauf oder Erbe wäre ein solcher Anlass. Zahlungsschwierigkeiten des Vermieters natürlich ebenso. In manchen WG's ist ja der Hauptmieter auch gleichzeitig Untervermieter. Da können dann durchaus Bedenken an der Zahlungsfähigkeit der Untervermieters auftauchen.
@Kotischka
Lies doch bitte #4 und verstehe den Link.
Wenn du aber den Vermieter schon aufgefordert hast, dann warte doch ab, was er antwortet.
Hast du ihm denn eine Frist gesetzt, bis wann er dir den Nachweis vorlegen soll?
Geht es um eine Wohnungs-Mietkaution oder die Kaution für einen Lagerraum+Carport?
Danke
-- Editiert von User am 28. April 2023 18:34
ZitatEinbehaltung der Miete immer problematisch. Da sollte :
... exakt. Mieter möchte Verhältnisse zerstören. Tragisch.
ZitatMieter möchte Verhältnisse zerstören. Tragisch. :
Eher, Mieter begibt sich auf dünnes Eis, welches im übelsten Fall den Verlust der Wohnung nach sich ziehen könnte.
Das Geld muss nur getrennt vom Vermögen des VM angelegt werden (§ 551 Abs. 3 BGB), das kann ein Sparbuch sein, muss aber nicht, Kautionskonto geht auch.
Unfug editiert
Was ist dein Ziel?
ZitatRein praktisch würde ich daher den Nachweis nur verlangen, wenn es wirklich einen Anlass dazu gibt :
Dem stimme ich zu.
ZitatEin Vermieter hat einen Mietkaution in Bar gegen Zettel, ohne weitere Vereinbarungen angenommen. :
"Bar gegen Zettel" heißt wohl Quittung? Aber was meinst du mit "ohne weitere Vereinbrungen?
-- Editiert von Moderator am 11. Mai 2023 00:02
Zitatkannst. Was ist dein Ziel? :
...Ich bin nicht der Mieter,
Sein Ziel ist -offensichtlich- eigene psychologische Probleme zu lösen, sich wichtig und bedeutend fühlen, indem genau der Vermieter am schlechtesten geschützt ist- greift er zu. Medizinische Fall, denke ich
Zitatohne weitere Vereinbrungen? :
Vereinbarungen wegen z.b. Kontoführung- Gebühren usw. Damals wurde jedem klar, dass ein Sparkonto ist sinnlos, Zinsen sind negativ usw. Mieter wünschte sich kein Konto, ihm war es egal.
Eine klare Fragestellung würde längst mind. 1 klare Antwort gebracht haben.ZitatIch bin nicht der Mieter, :
DU schreibst hier als/für Vermieter. Der evtl. psychisch erkrankte Mieter hat den Verdacht, du hättest seine Mietkaution nicht wie vorgeschrieben als Sicherheit angelegt.
Mieter fordert zu Recht den Nachweis der Kautionssicherung und behält bis dahin die Miete ein.
Vermieter sollte die Kautionssumme jetzt auf ein entspr. Konto legen und das dem Mieter nachweisen.
...Auch, wenn das damals recht locker mit Zettel und Safe vereinbart war, um Kosten zu sparen.
Was dem Mieter damals egal war, ist ihm jetzt nicht mehr egal. Wenn der Mieter tatsächlich Klage erhebt, sieht es nach mehr Ärger aus. Vielleicht droht er nur?
Das mag sein.Zitatexakt. Mieter möchte Verhältnisse zerstören. Tragisch. :
Der Vermieter hat die Mietkaution nachweisbar zu sichern. zB Kautionskonto.
Für den Rest---> abwarten.
Ich meine, das alles gilt nur für eine Wohnungs-Mietkaution.
ZitatDamals wurde jedem klar, dass ein Sparkonto ist sinnlos, Zinsen sind negativ usw. Mieter wünschte sich kein Konto, ihm war es egal. :
Ist natürlich Blödsinn. Es geht ja nicht um die zu erwartende Verzinsung der Kaution, sondern darum, dass die auch noch da ist, wenn der VM pleite ist oä..
ZitatVereinbarungen wegen z.b. Kontoführung- Gebühren usw. :
Anlagepflicht besteht, da bedarf es keiner Vereinbarung, die Eröffnung des Kautionskonto ist meist mWn gebührenfrei, so what? Die Kosten bei Auflösung können von der Kaution abgezogen werden.
Wenn du der VM bist, dann bist du im Zugzwang, wenn der Mieter dich nachweislich zum Nachweis aufgefordert hat.
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