Hallo zusammen,wir haben gehört, dass das von uns gemietete Haus im November veerbt worden ist und unser bisheriger Vermieter
diese Funktion anscheinend nicht mehr ausübt. Nun ist es so, daß wir keine schriftl. Benachrichtigung darüber erhalten haben,d.h. offiziell nichts darüber wissen. Die Miete zahlen wir im Moment noch auf das bisherige Konto ( Nachlass-Konto) ein, da uns kein anderes bekannt ist. Frage:Gibt es eine gesetzl. Regelung? Muß uns schriftl. Mitteilung über eine Veränderung im Mietverh. gemacht werden? Oder sind wir verpflichtet, uns selber darum zu kümmern? Was geschieht mit dem bestehenden Mietvertrag? Was geschieht mit Mängeln, die der vorherige Vermieter nicht beseitigt hat?
Ich hoffe, es gibt auf alle Fragen eine Antwort.
Danke erstmal.
Vermieterwechsel???
14. Dezember 2005
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Frage vom 14. Dezember 2005 | 16:26
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 3x hilfreich)
Vermieterwechsel???
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2005 | 18:15
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
Ein Erbe tritt mit allen Rechten und Pflichten in die Nachfolge des verstorbenen ein.
Der Mietvertrag bleibt also bestehen. Die Mängel muss der neue Vermieter beseitigen. Dabei könnt Ihr Euch auf die Mängelanzeigen berufen, die Ihr gegenüber dem alten Vermieter abgegeben habt.
Sollte es sich nicht um einen einzelnen Erben, sondern um eine Erbengemeinschaft handeln, dann müssen Erklärungen von diesen gemeinschaftlich abgegeben werden. Erklärungen an die Erben müssen an alle Erben abgegeben werden.
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