Hallo liebe Community,
wohne seit Juni '07 hier in dieser Wohnung. Das Abflussrohr im Bad war schon immer leicht verstopft, jetzt ging aber gar nichts mehr.
Habe den Vermieter kontaktiert, dieser gab mir eine Handynr. eines Installateurs den ich verständigen soll.
Der Installateur hatte die Sache innerhalb weniger Minuten behoben, es war einfach voll mit Haaren und Dreck.
Jetzt meine Frage, laut DMB muss der Mieter doch nur für die Kosten aufkommen wenn er den Schaden selbst verschuldet hat, bei normalem Gebrauch liegt doch hier aber keine Verschulden meinerseits vor.
Der Installateur hat mir sofort gesagt, dass mir die Hausverwaltung das garantiert in Rechnung stellt!?
Verstopftes Rohr
Was der so alles weiß
es war einfach voll mit Haaren und Dreck.
Und von wem war das ?
(Nadinchen, habe mir gleich gedacht, daß der Titel Dich inspirieren würde
)
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Wie geistreich, Morthy
Ja sicher nicht nur von mir, wohne erst ein paar Monate dort und das Bad ist seit einigen Jahren drin und wurde noch nix gemacht bis jetzt.
Ist es denn ein Verschulden meinerseits wenn ich es ganz normal benutze? In meinen Augen nicht.
Kann mir jemand einen Textauszug oder eine BGH Entscheidung nennen wer die Kosten tragen muss?
Wäre echt nett von euch, danke im Voraus.
Sonnige Grüße
sicher nicht nur von mir
...
wenn ich es ganz normal benutze?
So 'normal' scheint das ja nicht gewesen zu sein; zumindest hat es dem Abflußrohr den Rest gegegeben.
Was ist denn mit dem Nachmieter in Deiner früheren Wohnung ?
Den Letzten beißen die Hunde.
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Zitat:wohne seit Juni '07 hier in dieser Wohnung. Das Abflussrohr im Bad war schon immer leicht verstopft, jetzt ging aber gar nichts mehr.
Da hätte man doch schon viel eher eingreifen müssen. Hast du denn was gegen die leichte Verstopfung des Rohres getan? Ich bin ja echt nicht dafür, dass man seine Mietwohnung in allen Details in Schuss hält (ich baue z.B. nicht bei Bedarf neue Fenster ein). Aber so ein Abfluss? Wenn der langsam anfängt zu spinnen gibt's Rohrfrei oder so'ne Reinigungsspirale oder den guten alten Pümpel. Kann doch nicht so schwer sein.
Außerdem funktionierte der Abfluss ja noch. Nun nicht mehr. Diesen Schaden zu beheben trägt m.E. eindeutig der Mieter.
-- Editiert von oha am 27.05.2008 16:44:46
Reden wir eigentlich von einem Schaden oder normaler Wartung?
quote:
jetzt ging aber gar nichts mehr
Hört sich nach Schaden an, oder was meinst du?
Kann sich der Fragesteller letztlich raussuchen:
- Wartung: wird auf Mieter umgelegt
- Schaden: er kannte die Situation und hat den VM nicht darauf hingewiesen, so dass nun ein 'Groß'einsatz nötig war. Womit der Fragesteller auch wieder die Kosten trägt
(- Kleinreparatur: trägt, wenn wirksam vereinbart, auch der Mieter)
Über welche Kostenhöhe diskutieren wir eigentlich?
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Eichhörnchen2 ist und bleibt ein populistischer Rattenfänger.
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Erstmal danke für die vielen Antworten und die rege Diskussion.
Wie ich sehe gibt es aber keine klare Rechtssprechung bzw. zumindest keine klare Meinung unter euch.
Ich habe sogar noch versucht selbst mit Rohrreiniger und Pümpel das Rohr freizuhalten, wusste ja nicht, wie schlimm es um die Sache steht. Ging dann wieder ein bisschen besser, aber irgendwann wars halt jetzt fast ganz zu.
Nur so viel, ich habe keine langen Haare, und es waren hauptsächlich lange Haarbatzen, die ja mal gar nicht von mir stammen können.
Dürfen denn im Mietvertrag Klauseln über den Ausschluss von Kostenübernahme des Vermieters bei solchen Schäden enthalten sein? Kann man das ausschließen?
Wie gesagt, ich habe das Waschbecken ganz normal benutzt ohne irgendetwas runterzuspülen, dass nicht hineingehört.
Wie hoch die Kosten für die Reinigung waren kann ich nicht sagen, weil die Rechnung an den Vermieter geht, der dies aber auf mich umlegen will.
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Ob die Rechnungshöhe überhaupt den Wert dieser Diskussion entspricht..
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Eben...;)
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...die Geometrie der Rohre falsch sein...
Ein Rohr, das nicht rund ist, oder wie ?
Und jetzt?
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