Wasserschaden wegen verstopfter Toilette

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kreuzgasse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wasserschaden wegen verstopfter Toilette

meine Mieterin rief mich vergangenen Montag an weil aus der Holzvertäfelten Decke ihrer Diele Wasser herauslief und ihren teueren Nomadenteppich beschmutzte.
Der Sanitär hat noch am selben Tag die Ursache bekämpft. Die Toilette darüber war verstopft und aus der Leitung muss Wasser durch die Decke in die darunterliegende Wohnung gelaufen sein.

Nun möchte die beschädigte Mieterin dass ein Gutachter vom Gesundheitsamtkommt, um die Holzvertäfelung abzunehmen und den Schaden durch das Kloaken Wasser zu begutachten. Sie sagt, dass sie durch die Bakterien krank wird.

Was raten sie mir?

1.Sollte ich nicht ein Baugutachter kommen lassen?
2.Eine Trocknungsmaschine in den Flur stellen?
3.Hat die Mieterin ein Recht auf Mietminderung, einmal wegen des 4.Wasserschadens oder wegen der Lärmbelästigung der Trocknungsmaschine?
5.Welche Versicherung wird mich unterstützen?
6.Muss ich als Vermieter ihre Teppichreinigung bezahlen?

Vielen Dank im Voraus für ihre Unterstützung.


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo,
handelt es sich um ein MFH, das komplett Dir gehört oder sind es einzelne ETW ??

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kreuzgasse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
das Mehrfamilienhaus gehört komplett mir.


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
1.Sollte ich nicht ein Baugutachter kommen lassen?
Denke ein normaler Fachmann reicht erst mal aus.

quote:
2.Eine Trocknungsmaschine in den Flur stellen?


Das kann der Fachmann dann beurteilen

quote:
3.Hat die Mieterin ein Recht auf Mietminderung


Ja, wenn sie die Mietsache nicht uneingeschränkt nutzen kann

quote:
5.Welche Versicherung wird mich unterstützen?


Welche hast Du denn ?? (Ist übrigens eine komische Frage, klingt als hast Du nicht viel Ahnung in solchen Sachen...)

quote:
6.Muss ich als Vermieter ihre Teppichreinigung bezahlen?
Du wirst den Zustand vor der Überschwemmung wieder herstellen müssen.
Evtl. kannst Du den Mieter darüber, falls dieser schuldhaft dei Verstopfung herbeigeführt hat, dazu belangen. ´



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kreuzgasse
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmal mit der Sanitärfirma telefoniert. Diese sagen, dass in der Toilette ein Lappen war der die Verstopfung ausgelöst hat. Der Lappen könnte schon über Monate in der Toilette gewesen sein.
Problem: in die Wohnung ist eine neue Mieterin eingezogen und diese beschwört, dass das nicht ihr Lappen ist.

Was kann ich tun?


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Melde den Schaden vorsorglich bei Leitungswasser- und Haftpflichtversicherungen,
vor allem bei der Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers;
aber auch Hausratversicherung der Mieterin wegen verschmutzten Teppich.

Was ist die tatsächlilche Ursache für Verstopfung, dass 4x vorkamen ?
Bei Unsachgemäßen Nutzungen haftet der Verursacher allein. Dieser muss dann die Schäden beheben, und die Rohrreinigungskosten zahlen.
Deine Mieterin kann direkt an ihn wenden.


Wegen des bißchen Klowassers braucht man noch kein Gutachter.
Ist Deine Mieterin tatsächlich schon dadurch krank geworden, oder versucht sie nur Dich zu erpressen ? Sie hat aber Schadenminimierungspflicht.

Wenn es sehr naß ist, kann man Trockungsmaschine in Einsatz bringen, andernfalls trocknet die Decke mit der Zeit von selbst.
Flur ist nur Durchgangszimmer, der "Lärm" kann man durch Schließen von Zimmertüren vermeiden/ reduzieren.






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"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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