Wer haftet bei kaputtem Fenster durch thermischen Glasbruch?

10. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.06.2021 17:40:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Wer haftet bei kaputtem Fenster durch thermischen Glasbruch?

Hallo, angenommen ein Fenster geht kaputt, aufgrund von thermischer Einwirkung.
Es handelt sich um Dachgeschossfenster (Schräge) und der Mieter hatte auch Sonnenschutz aufgebaut, die man mit Saugnäpfen an die Fenster aufbaut.

Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf, Mieter oder Vermieter? Kennt ihr zufällig auch Urteile?




25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37072 Beiträge, 6231x hilfreich)

Zitat (von klinki79):
aufgrund von thermischer Einwirkung.
Das weiß man bereits ganz genau? Und was genau ist an der Scheibe kaputtgegangen?

Nö, Urteile kenn ich nicht....warum sollte es welche für deinen Spezialfall geben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Wenn du durch zB die falsche Beschattung dafür verantwortlich bist, dann haftest du dafür.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von klinki79):
Wer kommt in diesem Fall für den Schaden auf, Mieter oder Vermieter?

Der Schuldige / Verursacher.



Zitat (von klinki79):
und der Mieter hatte auch Sonnenschutz aufgebaut, die man mit Saugnäpfen an die Fenster aufbaut.

Der Mieter könnte den Beweis führen, das seine Veränderung an der Mietsache nicht Ursache ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

§ 538 BGB regelt, dass der Mieter für vertragsgemäßen Gebrauch nicht haftet. Wenn der Vermieter also einen Schaden ersetzt haben will, muss er den Beweis führen, dass dieser durch nicht vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist. Beweispflichtig ist also erstmal der Vermieter und nicht der Mieter.

Konkreter wird's hier im Forum nicht werden können, weil niemand diesen Sonnenschutz und dessen Eigenschaften kennt. Grundsätzlich ist das Anbringen eines geeignetes Sonnenschutzes vertragsgemäß, sofern kein mitvermieteter Sonnenschutz vorhanden ist. Aber ob speziell dieser Sonnenschutz nun geeignet war, das müsste im Zweifel ein Gutachter herausfinden.

Wenn der Mieter über die Nebenkosten eine Glasbruchversicherung mitbezahlt hat, so ist der Vermieter verpflichtet, diese in Anspruch zu nehmen. Das haben Richter entschieden. Mögliche Höherstufungen landen dann halt wieder in den Nebenkosten. Wenn es keine solche Versicherung gibt aber der MIeter eine Haftpflichtversicherung hat, so sollte man diese informieren. Bei manchen Versicherungen sind solche Schäden mit abgedeckt. Wenn dies so ist, prüft die Versicherung von sich aus, ob ihr Vertragsgenehmer, also der Mieter, zahlen muss. Das ist in der Regel dann das bequemste für den Mieter. Wenn keine Versicherungen einspringen, dann wird der Fall schlimmstenfalls vor einem Richter landen. Der Ausgang ist seriös meiner Meinung nach nicht vorhersagbar.

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#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2238 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Mieter könnte den Beweis führen, das seine Veränderung an der Mietsache nicht Ursache ist?

zumindestens kann er es versuchen.

Dass die Plissees thermischen Glasbruch verurschen können, ist in der Fachwelt zwischenzeitlich bekannt.
Inzwischen warnen sogar schön Händler/Hersteller davor.
z.B.: https://www.plissee1fach.de/241-thermischer-glasbruch.htm

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#6
 Von 
guest-12312.06.2021 17:40:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie verhält es sich im Falle einer Reparatur, der Vermieter hat das Recht zu reparieren und den Handwerke auszuwählen, soweit klar. Wie ist das mit den Kosten, kann er den teuersten nehmen oder gibt es hier einen Rahmen an den er sich zu halten hat?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat (von klinki79):
Wie ist das mit den Kosten, kann er den teuersten nehmen oder gibt es hier einen Rahmen an den er sich zu halten hat?


Da nicht erkennbar ist, dass der Mieter den Schaden ersetzen muss, kann es dem Mieter doch egal sein, welchen Handwerker der Vermieter auswählt.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von klinki79):
Wie ist das mit den Kosten, kann er den teuersten nehmen oder gibt es hier einen Rahmen an den er sich zu halten hat?

Er ist in der Wahl frei, so lange der Handwerker im marktüblichen Rahmen liegt, selbst wenn dieser im oberen Bereich liegt. Und in begründeten Fällen (Notreparatur etc.) darf amn davon abweichen.

Bei einem Denkmalgeschützen Fenster wird er also durchaus einen spezialisierten Fensterbauer nehmen dürfen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10470 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Dass die Plissees thermischen Glasbruch verurschen können, ist in der Fachwelt zwischenzeitlich bekannt.
und vollkommen unerheblich.

Das Anbringen eines geeigneten Sonnenschutzes ist ein vertragsgemäßer Gebrauch. Wenn ein Fenster dadurch kaputt geht, ist es letztlich das Problem des Vermieters bzw. der Glasbruchversicherung des Vermieters. Es steht dem Vermieter ja frei, die Wohnung mit passendem Sonnenschutz auszustatten und zu vermieten.

Relevant wird es dann, wenn ein Sonnenschutz unsachgemäß angebracht wurde oder dieser prinzipiell nicht geeignet war für diese Art der Benutzung.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Zitat (von de Bakel):
Dass die Plissees thermischen Glasbruch verurschen können, ist in der Fachwelt zwischenzeitlich bekannt.

und vollkommen unerheblich.

Das Anbringen eines geeigneten Sonnenschutzes ist ein vertragsgemäßer Gebrauch.


Kannst du mir das bitte mal erklären?

Wenn Plissees bekannter Weise zu thermischen Rissen oder Brüchen im Glas führen können, dann ist es kein geeigneter Sonnenschutz, also ist dein Einwand diesbezüglich unerheblich. Allerdings ist ein thermischer Glasbruch aufgrund von Plissees eher selten als die Regel, aber es kommt eben vor, oft ist unsachgemäße Montage mit ein Grund für Schwierigkeiten, öfter jedoch liegt ein Vorschaden am Fenster vor.


@klinki79

Du kannst es ja - rein vorsorglich - deiner Haftpflicht melden und dann abwarten, was diese dazu sagt, so bist du auf der sicheren Seite.

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#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49292 Beiträge, 17338x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Allerdings ist ein thermischer Glasbruch aufgrund von Plissees eher selten als die Regel, aber es kommt eben vor, oft ist unsachgemäße Montage mit ein Grund für Schwierigkeiten, öfter jedoch liegt ein Vorschaden am Fenster vor.


Genau und es ist die Sache des Vermieters zu beweisen, dass eine unsachgemäße Montage vorlag und das Fenster keinen Vorschaden hatte.

Meine Glaskugel hat mir verraten, dass der Vermieter diesen Beweis nicht wird erbringen können.

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#12
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2238 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das Anbringen eines geeigneten Sonnenschutzes ist ein vertragsgemäßer Gebrauch. [...]

Relevant wird es dann, wenn ein Sonnenschutz unsachgemäß angebracht wurde oder dieser prinzipiell nicht geeignet war für diese Art der Benutzung.

Keine Einwände mehr ;)

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#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2238 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Allerdings ist ein thermischer Glasbruch aufgrund von Plissees eher selten als die Regel, aber es kommt eben vor, oft ist unsachgemäße Montage mit ein Grund für Schwierigkeiten, öfter jedoch liegt ein Vorschaden am Fenster vor.


Ja, es kann / muss aber nicht am Plissee liegen. In meinem Link oben wurde es erstaunlich deutlich dargestellt. Inklusive der Möglichkeiten, die Ursache zu ermitteln.
(Es handelt sich ja um eine Seite, die derartige Plisseees "verkaufen" wollen.)

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#14
 Von 
guest-12312.06.2021 17:40:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
@klinki79

Du kannst es ja - rein vorsorglich - deiner Haftpflicht melden und dann abwarten, was diese dazu sagt, so bist du auf der sicheren Seite.


Der Haftpflicht oder der Hausratversicherung?

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Zitat (von klinki79):
Der Haftpflicht oder der Hausratversicherung?


Haftpflicht, ist ja nicht dein Fenster.

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#16
 Von 
Vermillion
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Haftpflicht, ist ja nicht dein Fenster.


Da der TE im Eröffnungsbeitrag von "der Mieter" sprach, ist wohl eher davon auszugehen, dass der VM hier um Rat ersuchte.

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#17
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Dann möchte ich meine Antwort verifizieren, als Mieter würde ich es vorsichtshalber der Haftpflicht melden, und dann mal schauen was die so dazu schreibt.

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#18
 Von 
guest-12312.06.2021 17:40:03
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann, jetzt habe ich eine grobe Orientierung. Im übrigen die private Haftpflicht greift leider hier nicht, da man hierzu eine gesonderte Versicherung anbietet, leider. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12033 Beiträge, 4438x hilfreich)

Zitat (von guest-12312.06.2021 17:40:03):
Im übrigen die private Haftpflicht greift leider hier nicht, da man hierzu eine gesonderte Versicherung anbietet, leider.


Dann hast Du aber eine "sehr abgespeckte" Haftpflicht, die womöglich auch noch jedes erdenkliche Risiko einzeln kostenpflichtig zusätzlich absichern würde.
Da würde ich mich wohl mal um einen Vergleich / Wechsel bemühen.

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#20
 Von 
jamesnes
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke, dass der Vermieter es ersetzen sollte

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#21
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4017 Beiträge, 645x hilfreich)

Ein Bekannter hatte das auch mal. Für die Verschattung wurde ein schwarzes Teil verwendet, durch die Hitze sprang die Scheibe.
Wenn man eine Hausratversicherung hat, übernimmt die idR den Schaden.
Im o.gen. Fall wurden die Kosten geteilt.

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#22
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6131 Beiträge, 813x hilfreich)

Hammer wieder Sommerloch, dass die uralten Kamellen ausgegraben werden?

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#23
 Von 
neuhierangemeldet
Status:
Schüler
(356 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn man eine Hausratversicherung hat, übernimmt die idR den Schaden.


Auch wenn es alt ist, warum sollte eine Hausratversicherung Schäden an fremden Eigentum übernehmen?

Signatur:

Blockiert User: Anami

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4017 Beiträge, 645x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Auch wenn es alt ist, warum sollte eine Hausratversicherung Schäden an fremden Eigentum übernehmen?

So wurde es damals dem Mieter erklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von neuhierangemeldet):
Auch wenn es alt ist, warum sollte eine Hausratversicherung Schäden an fremden Eigentum übernehmen?

Wie immer - weil es vertraglich vereinbart ist

Es gibt diverse Hausratversicherungen welche eine Glasversicherung beinhalten bzw. wo man eine Glasversicherung hinzubuchen kann.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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