Winterdienst, ungerechte Aufteilung ??

23. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
Winterdienst, ungerechte Aufteilung ??

Hallo,
zwar ist der Winter vorbei, aber der Nächste kommt.
Wie immer gibt es im Haus Ärger über die Ausführung. Mal bleibt zu viel Schnee liegen ca. 2cm, dann soll plötzlich in Ecken geschoben werden, die kaum jemand nutzt, dazu noch wie oft.
Bisher lief alles freiwillig ab. In der Hausordnung bzw. Mietvertrag gibt es keine Regelung.
Nun haben wir, zwei Familien von sechs, dem VM mitgeteilt, dass wir im nächsten Winter keinen Dienst mehr durchführen. Der VM will nun für die zwei Familien einen Winterdienst beauftragen, den wir dann bezahlen müssten. Die anderen Vier schieben weiter Schnee.
Kann der VM den Winterdienst unterschiedlich regeln?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
Nun haben wir, zwei Familien von sechs, dem VM mitgeteilt, dass wir im nächsten Winter keinen Dienst mehr durchführen.


Und als nächstes teilt ihr ihm mit, dass ihr keine Miete mehr bezahlen wollt?

Wenn in der Hausordnung festgelegt ist, dass bestimmte Dinge (Kehrwoche, Winterdienst, etc.) von allen Parteien auszuführen sind, dann kann man sich nicht davon befreien.

Bei 6 Parteien im Haus wäre jeder Mieter nur alle 6 Wochen an der Reihe. Und darüber regst du dich auf?

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#2
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Ich rege mich nicht auf, dass wir dran sind, sondern dass nachher ein bestimmter Mieter im Einklang mit dem VM immer einiges finden, über das gemeckert wird. Daher ist der Ausstieg geplant.
Außerdem hatte ich mitgeteilt, dass es KEINE Regelung gibt.

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-- Editiert kokon am 23.04.2012 18:12

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#3
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1388x hilfreich)

quote:
dass es KEINE Regelung gibt.


Auch nicht wegen Kehrwoche, oder wie es bei euch heißt?

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1997 Beiträge, 1547x hilfreich)

Sinnvoller (und billiger) ist es doch, wenn man gemeinsam mit dem Vermieter eine Regelung aufstellt, welche Flächen vom Schnee geräumt werden müssen. Dann gibt es klare Vorgaben, an die sich jeder halten kann.



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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Wenn es im Mietvertrag keinerlei Regelung gibt, ist der Mieter weder verfpflichtet Reinigung oder Winterdienst zu leisten noch über die NK eine Firma zu bezahlen, die das durchführt.

Oder fehlt lediglich die Regelung wer wo was wann macht?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#6
 Von 
guest-12315.05.2012 07:09:00
Status:
Schüler
(472 Beiträge, 132x hilfreich)

Wenn es, wie beschrieben, keine Regelung in Mietvertrag und/oder Hausordnung bisher gibt, dann ist es allein Aufgabe des Vermieters diese Räumpflicht zu erfüllen.

Der Vermieter ist als Eigentümer dazu verpflichtet, wenn er es nicht vorher geschafft hat, diese Räumpflicht zu organisieren.

Auch eine nachträgliche Änderung der Hausordnung kann er ohne die Zustimmung aller Mieter nicht rechtswirksam durchführen. Und den Mietvertrag kann er ohne die Zustimmung des einzelnen Mieters sowieso nicht ändern.

Hier wird es dabei bleiben, dass der Vermieter den Part der ausgestiegenen Mieter selbst übernehmen muss. Die könnte dazu führen, dass nun die anderen Mieter auch ihre Tätigkeit einstellen. Dann wird der Vermieter möglicherweise einen Räumdienst beauftragen und die Kosten über die Betriebskosten abrechnen.

Es ist schon recht seltsam, dass die Räumpflicht nicht innerhalb des Mietvertrages/Hausordnung geregelt ist, aber wenn es so ist, dann hat der Vermieter selbst das Problem.

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#7
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke, für die teils brauchbaren Tipps. Es gibt einfach keine Regelung, weder für Schnee, Laub oder sonstiges.
Bisher war es so: Der VM hat einen Stundensatz festgelegt. Wenn insgesamt ca. 30 Std. anfallen, wurden die dann über die Nebenkostenabrechnung bezahlt bzw. gegengerechnet. Z.B., Mieter 1 schiebt 20 Std, Mieter 2 8 Std, der Dritte 2 Std und die anderen Mieter nichts. Heißt dann, Mieter 1 zahlt weniger Nebenkosten, da die Anderen seine Arbeit bezahlen bzw. bekommen weniger erlassen. Daher hat sich bisher ein Mieter auf jede Schneeflocke gestürzt, um die Betriebskosten zu senken.

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Aber wenn es im Mietvertrag doch keine Regelung gibt, warum zahlt ihr dann???

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#9
 Von 
kokon
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

Gute Frage, nächste Frage.
Keine Ahnung, wahrscheinlich wollten wir uns nicht komplett quer stellen.
Na mal sehen, ich habe erstmal Antrag gestellt den Dienst täglich zu wechseln. Man versucht doch immer mit seinen Mitmenschen auszukommen.Bei wöchentlich hatten wir letzten Winter leider die A...karte. Wenn dann nichts läuft ist Schluss.

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