Wir müssen demnächst wegen einer neuen Arbeit in eine rund 200 km entfernte Stadt umziehen.
Das ging jetzt alles recht schnell.
Ich habe gelesen, dass wenn ich ein berechtigtes Interesse für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vorweisen kann, ich auch einen Nachmieter
suchen darf.
Meine Vormieterin starb damals in dieser Wohnung und die Kinder haben die Wohnung gekündigt. Schon am ersten Tag gab es rund 5 Familien aus derselben Straße, die die Wohnung übernehmen wollten. Der Vermieter hat nicht mit sich reden lassen und volle 3 Monate lang keinen Nachmieter reingelassen.
Darf ich wg. des anstehenden Umzugs zwecks Arbeitsaufnahme einen Nachmieter suchen und vorschlagen? Darf der Vermieter mich künstlich noch 3 Monate lang im Vertrag halten, wenn es in der Zeit wieder Interessenten für die Wohnung gibt?
-- Editiert von Unklar123 am 30.09.2019 22:56
-- Editiert von Moderator am 30.09.2019 23:36
-- Thema wurde verschoben am 30.09.2019 23:36
Wohnungswechsel wg. Arbeit / Nachmieter und Kündigungsfrist
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo
Natürlich darfst du wenn du wllst mehrer Hunderte mögliche Nachmieter suchen und vorschlagen. Der VM muss sich aber keinen davon ansehen und auch an keinen davon vermieten.Zitat:Darf ich wg. des anstehenden Umzugs zwecks Arbeitsaufnahme einen Nachmieter suchen und vorschlagen?
Wenn er an diese Leute nicht vermieten will, ist das sein gutes Recht. Das ist dann auch nicht künstlich im Vertrag halten, sondern eine NORMALE Sache und er nimmt nur sein recht der Kündigungsfrist wahr, mehr nicht...Zitat:Darf der Vermieter mich künstlich noch 3 Monate lang im Vertrag halten, wenn es in der Zeit wieder Interessenten für die Wohnung gibt?
https://www.bilder-upload.eu/bild-a3b8e4-1569910152.jpg.html
-- Editiert von Anitari am 01.10.2019 08:11
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hier gibt es zum Beispiel einen langen Beitrag dazu: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/nachmieter/
Kurzfassung: Es kann Ausnahmen geben, bei denen ein Vermieter wegen Treu und Glauben einen Nachmieter akzeptieren muss bzw. den Anspruch auf Mietzahlung während der Kündigungsfrist verliert, wenn er einen geeigneten Nachmieter nicht akzeptiert. Aber das sind Sonderfälle.
Zudem geht es dabei in der Regel um Mietverhältnisse mit noch länger anhaltenden Kündigungsverzichten. Bei nur 3 Monaten Kündigungsfrist ist er meiner Meinung man praktisch aussichtslos, mit akzeptablem Aufwand eine Verkürzung auf rechtlichem Wege zu erreichen. Aber unmöglich ist es nicht, wie der Artikel darstellt.
Zitat:Aber unmöglich ist es nicht, wie der Artikel darstellt.
Doch, das ist unmöglich. Die Urteile, die sich auf die Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Stellung eines Nachmieters beziehen stammen sämtlich aus dem Zeitraum von vor dem 01.09.2001. Damals betrug die gesetzliche Kündigungsfrist auch des Mieters bis zu 12 Monate.
Schließlich hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3 Monaten, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht.
Wenn man durch Stellung eines Nachmieters die Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen will, dann ist man auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Die meisten Vermieter sind nach meiner Erfahrung allerdings so kulant.
Bevor man ein Forum beschäftigt:ZitatDas ging jetzt alles recht schnell. :
WAS hat denn der Vermieter auf deine jetzige Kündigungsabsicht, die Umzugs-Gründe und den Nachmieter-Such-Vorschlag geantwortet?
Und wie viele pot. Nachmieter hättest du schon?
ZitatUnd wie viele pot. Nachmieter hättest du schon? :
Komm jetzt nicht mit den berühmt-berüchtigten 3.
Keine Sorge.ZitatKomm jetzt nicht mit den berühmt-berüchtigten 3. :
und ich habe gefragt...ZitatIch habe gelesen :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten