Wohnungswechsel wg. Arbeit / Nachmieter und Kündigungsfrist

30. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Unklar123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Wohnungswechsel wg. Arbeit / Nachmieter und Kündigungsfrist

Wir müssen demnächst wegen einer neuen Arbeit in eine rund 200 km entfernte Stadt umziehen.
Das ging jetzt alles recht schnell.

Ich habe gelesen, dass wenn ich ein berechtigtes Interesse für eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses vorweisen kann, ich auch einen Nachmieter suchen darf.

Meine Vormieterin starb damals in dieser Wohnung und die Kinder haben die Wohnung gekündigt. Schon am ersten Tag gab es rund 5 Familien aus derselben Straße, die die Wohnung übernehmen wollten. Der Vermieter hat nicht mit sich reden lassen und volle 3 Monate lang keinen Nachmieter reingelassen.

Darf ich wg. des anstehenden Umzugs zwecks Arbeitsaufnahme einen Nachmieter suchen und vorschlagen? Darf der Vermieter mich künstlich noch 3 Monate lang im Vertrag halten, wenn es in der Zeit wieder Interessenten für die Wohnung gibt?

-- Editiert von Unklar123 am 30.09.2019 22:56

-- Editiert von Moderator am 30.09.2019 23:36

-- Thema wurde verschoben am 30.09.2019 23:36

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Darf ich wg. des anstehenden Umzugs zwecks Arbeitsaufnahme einen Nachmieter suchen und vorschlagen?
Natürlich darfst du wenn du wllst mehrer Hunderte mögliche Nachmieter suchen und vorschlagen. Der VM muss sich aber keinen davon ansehen und auch an keinen davon vermieten.

Zitat:
Darf der Vermieter mich künstlich noch 3 Monate lang im Vertrag halten, wenn es in der Zeit wieder Interessenten für die Wohnung gibt?
Wenn er an diese Leute nicht vermieten will, ist das sein gutes Recht. Das ist dann auch nicht künstlich im Vertrag halten, sondern eine NORMALE Sache und er nimmt nur sein recht der Kündigungsfrist wahr, mehr nicht...

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9889 Beiträge, 4481x hilfreich)

Hier gibt es zum Beispiel einen langen Beitrag dazu: https://www.mietrecht.org/mietvertrag/nachmieter/

Kurzfassung: Es kann Ausnahmen geben, bei denen ein Vermieter wegen Treu und Glauben einen Nachmieter akzeptieren muss bzw. den Anspruch auf Mietzahlung während der Kündigungsfrist verliert, wenn er einen geeigneten Nachmieter nicht akzeptiert. Aber das sind Sonderfälle.

Zudem geht es dabei in der Regel um Mietverhältnisse mit noch länger anhaltenden Kündigungsverzichten. Bei nur 3 Monaten Kündigungsfrist ist er meiner Meinung man praktisch aussichtslos, mit akzeptablem Aufwand eine Verkürzung auf rechtlichem Wege zu erreichen. Aber unmöglich ist es nicht, wie der Artikel darstellt.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Aber unmöglich ist es nicht, wie der Artikel darstellt.


Doch, das ist unmöglich. Die Urteile, die sich auf die Verkürzung der gesetzlichen Kündigungsfrist durch Stellung eines Nachmieters beziehen stammen sämtlich aus dem Zeitraum von vor dem 01.09.2001. Damals betrug die gesetzliche Kündigungsfrist auch des Mieters bis zu 12 Monate.

Schließlich hat der Vermieter eine Überlegungsfrist von 3 Monaten, ob er den Nachmieter akzeptiert oder nicht.

Wenn man durch Stellung eines Nachmieters die Kündigungsfrist von 3 Monaten verkürzen will, dann ist man auf die Kulanz des Vermieters angewiesen. Die meisten Vermieter sind nach meiner Erfahrung allerdings so kulant.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Unklar123):
Das ging jetzt alles recht schnell.
Bevor man ein Forum beschäftigt:
WAS hat denn der Vermieter auf deine jetzige Kündigungsabsicht, die Umzugs-Gründe und den Nachmieter-Such-Vorschlag geantwortet?
Und wie viele pot. Nachmieter hättest du schon?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wie viele pot. Nachmieter hättest du schon?


Komm jetzt nicht mit den berühmt-berüchtigten 3.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Komm jetzt nicht mit den berühmt-berüchtigten 3.
Keine Sorge.
Zitat (von Unklar123):
Ich habe gelesen
und ich habe gefragt... ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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