40 Jahre alte Hecke - Verkehrssicherungspflicht

17. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)
40 Jahre alte Hecke - Verkehrssicherungspflicht

Hallo,

ich weiß nicht, ob dies das korrekte Unterforum ist.

Es geht um ein Grundstück in Ortsrandlage, danach kommen Felder und dann der Wald. An dem Grundstück geht ein Wirtschaftsweg vorbei. Das Grundstück ist mit eine ca. 40 Jahre alte Thuyahecke umfriedet. Diese wird fachmännisch durch ein Unternehmen gepflegt und ist in einem sehr guten Zustand. Der Voreigentümer hat diese ein wenig zu breit werden lassen, so dass sie stellenweise bis ca. 40 cm in den Wirtschaftweg hinein ragt.
Dieser Zustand ist seit mehreren Jahrzehnten so und wurde bisher nicht beanstandet.
Schneidet man Thuya bis ins Totholz zurück, was hier zur korrekten Einhaltung der Grenzlinie nötig wäre, bleibt diese kahl. Damit würde das Anwesen optisch sehr abgewertet und die Mieter möchten so dann auch nicht mehr wohnen. Es müsste also die Hecke über ca. 100 m abgeholzt, die Wurzeln ausgegraben (hierzu würde ein Bagger benötigt) und eine neue Hecke angelegt werden. Bis wieder Sichtschutz bestehen würde, würden mehrere Jahre vergehen. Die Kosten wären immens und stehen in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Haus, welches sich in einer strukturschwachen Region befindet. Auch ist fraglich, ob eine Vermietung noch möglich wäre, wenn das Haus am Ortsrand von mehreren Seiten über Jahre frei einsehbar wäre.

Die Gemeinde hat noch nichts unternommen, es sickerte nur durch, dass diese gegen den Eigentümer vorgehen will, weil sie vorhat, gegen alle Eigentümer im Gemeindegebiet vorzugehen, wo es Überhang gibt.

Der Eigentümer ist natürlich gewillt, sich rechtmäßig zu verhalten und allen Pflichten nachzukommen.
Aufgrund der immensen Kosten angesichts der Länge und des Alteres (tiefe Verwurzelung) der Hecke fragt er sich aber, ob nach mehreren Jahrzehnten des Stillschweigens der Gemeinde keine Verwirkung eintritt und ob hier auch die wechselseitigen Interessen (einerseits hineinragen in einen Feldweg ohne Verkehrsbeeinträchtigung, andererseits Kosten der Entfernung der Hecke, die ein Vielfaches der jährlichen Einnahmen betragen würden) statt findet.

Eine Gefährdung der Sicherheit des landwirtschaftlichen Verkehrs auf dem Feldweg ist nicht erkennbar.

Gruß,
Morcheeba


-- Editier von Morcheeba am 17.10.2016 15:24

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9 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Eine Gefährdung der Sicherheit des landwirtschaftlichen Verkehrs auf dem Feldweg ist nicht erkennbar.

Es reicht schon, wenn eine Behinderung vorliegt bzw. die Bereichtigten sich behindert fühlen.


Verwirkung wäre auch ein Thema, ist aber bei Überwuchs auf öffentlichen Straßen eher selten.

Kann ja auch sein. das einer der Bereichtigten sich ein neues Gerät gekauft hat und nun mehr Breite benötigt. Dann ist Essig mit der Verwirkung.



Zitat (von Morcheeba):
Die Kosten wären immens und stehen in keinem Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Haus

Eigentum verpflichtet.
Und "ist mir zu teuer das illegale Verhalten zu ändern" als Argument ist ein ganz winziger, unheimlich kurzer Strohhalm. Insbesondere wenn verwertbares Immobilenvermögen vorhanden ist.



Zitat (von Morcheeba):
Damit würde das Anwesen optisch sehr abgewertet

Das wäre schlicht "Pech".



Zitat (von Morcheeba):
und die Mieter möchten so dann auch nicht mehr wohnen.

Warum, die sehen das doch nicht?



Zitat (von Morcheeba):
die Wurzeln ausgegraben (hierzu würde ein Bagger benötigt)

Die Wurzeln kann man drin lassen und die neuen hinter/zwischen die Wurzeln pflanzen. Dann gibts auch kein Problem mehr mit dem Abstand wenns wächst.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

So wie ich es verstanden habe, wartet der Eigentümer einen eventuellen Bescheid ab und wird dann auf Zeit spielen. Man kann ja dies und das einwenden.
Denn das Haus wird Anfang des Jahres auf die Mieter übergehen und der Eigentümer geht dann ins Ausland (Altersruhesitz).
Es bleibt abzuwarten, aber ich glaube nicht, dass er vorher noch die geschätzten 15.000 Euro investieren wird.

Wenn man eine neue, sich gut entwickelnde Hecke möchte, muss man die Wurzeln ausgraben, den Boden ausschachten, guten Mutterboden nachfüllen und dann neu bepflanzen. Habe da leider Erfahrung, da wir auch vor Jahren eine alte Thuya durch eine Hainbuchenhecke ersetzten. Wir waren zum Glück an der Stelle nicht auf Sichtschutz angewiesen. Es dauerte 5 Jahre, bis der wieder da war.

Bei dem hier vorliegenden Fall ist die Terrasse durch die Hecke geschützt. Außerdem ist es ein Bungalow mit rundum bodentiefen Fenstern, in die man dann ungehindert schauen könnte.

Werde sehen, wie es weiter geht. Denke hier schon, dass nach Jahrzehnten auch ein gewisses Gewohnheitsrecht greift und beachtlich ist, dass es lediglich ein breiter Feldweg ohne Gefahrenstellen ist. Dort sei "Anlieger frei" und landwirtschaftlicher Verkehr. Sonst fährt da niemand. Persönlich finde ich, dass die dort mal die Kirche im Dorf lassen sollten. Es gibt nicht mal einen Fußweg, so dass keinerlei Behinderung für Fußgänger besteht.





-- Editiert von Morcheeba am 17.10.2016 16:50

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Denn das Haus wird Anfang des Jahres auf die Mieter übergehen und der Eigentümer geht dann ins Ausland (Altersruhesitz).

Dann würde ich allerdings auch den Bescheid abwarten. :)



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40777 Beiträge, 14417x hilfreich)

Nur weil stellenweise einige Heckenteile in den Wirtschaftsweg reinragen, muss man doch nicht die gesamte Hecke, die ja wohl das ganze Grundstück "einzäunt" niedermachen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Die Hecke geht an drei Seiten des Grundstücks entlang. Die längste Seite ist zum Wirtschaftsweg hin und nur diese Seite, nicht die übrigen, ragt über. Zu den Nachbargrundstücken ist alles paletti.
Man kann sich das vorstellen wie ein Rechteck, dem die vierte Seite fehlt. Die mit Abstand längste Seite, die jeweils an den Enden in einer Rundung in die Seitenteile übergeht, ragt über den Wirtschaftsweg. Wenn man diese Seite nun roden würde, würden quasi die Seitenteile (ca. 25 %) stehen bleiben, mit dem sichtbarten Totholz. Potthässlich.
Ich kenne die Örtlichkeit, bin in der Nachbarschaft aufgewachsen und die Hecke war da immer.
Die steht eben auch zur Wetterseite hin und da dort nur noch Felder kommen, wäre die Rodung eine extrem Verschlechterung dort, weil der Wind ungehindert aufs Grundstück könnte.
Ich meine mal gelesen zu haben, dass nicht jeder Überhang in jedem Fall zu beseitigen ist. Das ist wohl etwas komplexer. Sonst würden Gerichte darüber nicht entscheiden müssen, ob ein Ast weg muss, dessen Entfernung dann z.B. zur Folge hätte, dass ein alter Baum abstirbt oder verkehrsunsicher wird.
Leider ist der ältere Herr jemand, der sich gleich furchtbare Sorgen macht und immer darum bemüht ist, alles 100 %ig zu machen. Er hat dieses Haus geerbt und vorher waren da wohl ewig Mieter drin, die die Heckenpflege übernommen hatten, um Nebenkosten zu sparen, diese dann aber etwas in den Wirtschaftsweg hineinwachsen ließen. Nun lässt er die Hecke pflegen und gibt immer den Auftrag, so weit wie nur möglich zurück zu schneiden, damit der Überhang nicht größer wird.

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#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Denn das Haus wird Anfang des Jahres auf die Mieter übergehen und der Eigentümer geht dann ins Ausland (Altersruhesitz).

Noch besser wenn der Verkäufer das nicht dem Käufer mitteilt, wenn danach die Verfügungen kommen, obwohl er selbst weis, das es nicht zulässig war / sondern das er zurückschneiden hätte müssen.
Das ist Arglistige Täuschung und wird dem Verkäufer dann danach sehr viel Spaß mit Anwälten des Käufers bescheren.

Zitat (von Morcheeba):
Er hat dieses Haus geerbt und vorher waren da wohl ewig Mieter drin, die die Heckenpflege übernommen hatten, um Nebenkosten zu sparen, diese dann aber etwas in den Wirtschaftsweg hineinwachsen ließen.

Das ist mal einfach gesagt blanker Unfug, da Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden.
Zitat (von Morcheeba):
Ich meine mal gelesen zu haben, dass nicht jeder Überhang in jedem Fall zu beseitigen ist. Das ist wohl etwas komplexer. Sonst würden Gerichte darüber nicht entscheiden müssen, ob ein Ast weg muss, dessen Entfernung dann z.B. zur Folge hätte, dass ein alter Baum abstirbt oder verkehrsunsicher wird.

Kommt auf die Höhe des Astes an, in 6 m Höhe kann man darüber streiten, am Boden auf keinen Fall.

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#7
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1451 Beiträge, 186x hilfreich)

Richtig, Nebenkosten werden auf die Mieter umgelegt.

Wenn dies für eine Heckenpflege sagen wir mal 1.000 Euro im Jahr sind und die Mieter anbieten, die Leistung selbst zu erbringen, sparen sie 1.000 Euro.

Nicht so schwer zu verstehen.

In meinen Mietobjekten haben die Mieter sich z.B. dazu bereit erklärt, das Treppenhaus zu putzen, um die Kosten der Reinigungskraft zu sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Dann ist es noch einfacher,
wenn der Eigentümer die Arbeit auf die Mieter übertragen hat, und dies nicht richtig ausführt wurde, sind eh die Mieter in der Verantwortung es in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41020x hilfreich)

Zitat (von Morcheeba):
Ich meine mal gelesen zu haben, dass nicht jeder Überhang in jedem Fall zu beseitigen ist. Das ist wohl etwas komplexer.

Stimmt.
Zum einen sind Bäume in vielen Gemeinden besonders geschüzt, im Gegensatz zu Hecken.
Zum anderen gibt es im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr nur einen reduzierten Bestandsschutz, insbesondere für alles was unter der 4m Grenze liegt.
Die Grenze zum Nachbarsgarten unterliegt wieder ganz anderen Regeln.







Signatur:

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