Flugstornierung und damit zusammenhängende Unkosten

16. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Pan123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)
Flugstornierung und damit zusammenhängende Unkosten

Ein freundliches Hallo an die Reiserechts-Experten,

Sachverhalt:
Flugbuchung über Austrian-Airlines: Salzburg-Wien-Athen und zurück

Rückflug am 17. Mai 18.20 Uhr wird laut Ticket von Partner LH ausgeführt.

Außerdem wurde am 17. Mai um 15 Uhr noch ein Flug bei Olympic Air von der Urlaubsinsel nach Athen gebucht.

Gestern kam eine Mail von Austrian: Rückflug wurde von LH storniert und wir werden auf einen früheren Flug nach Salzburg am gleichen Tag um 15 Uhr umgebucht.
So ist der Antritt des Inlandsflugs nicht möglich.

Telefonische Rückfrage bei Austrian Airlines mit der Frage, ob nun die Fluggesellschaft für den Inlandsflug, den wir nicht antreten können, bezahlt, ergab, dass dafür die LH zuständig sei. Telefonische Nachfrage bei der LH ergab, dass sie keinerlei Zahlungen leisten für Flüge, die wir nicht antreten können, auch wenn das Verschulden bei LH liegt.
Hätten wir den Flug direkt bei Austrian oder LH gebucht, wäre das anders.

Wir haben das Problem nun so gelöst, dass wir unseren Urlaub um einen Tag verlängern und noch eine Übernachtung (die natürlich auch keiner zahlt) am Ende des Urlaubs in Flughafennähe buchen, damit unsere Inlandsflüge nicht verfallen und wir uns eine 11stündige Fährfahrt ersparen. Austrian hat uns dann auf den 18. Mai umgebucht.

Fragen:

Ist es tatsächlich so, dass Fluggesellschaften bereits gebuchte Flüge einfach stornieren können und dann die Unkosten, die damit im Zusammenhang stehen, nicht zahlen müssen, nur weil die Flüge bei verschiedenen Airlines gebucht wurden ?

Wie kann ich künftig (wir fliegen die Strecke regelmäßig zusammen mit innergriechischen Flügen) vorgehen, dass ich das in einer Buchung mache ? Meines Wissens hat OA ja nichts mit Austrian zu tun ?

Vielen Dank für rechtliche Erleuchtung!

LG Pan123



-- Editiert von Pan123 am 16.02.2018 15:05

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Grundsätzlich gilt eine Fluggesellschaft haftet nur im Rahmen des eigenen Vertrages.

Hier gibt es zwei von einander unabhängige Buchungen entstehende Probleme gehen also zu Lasten des Reisenden.

Die einzige Lösung ist daher entweder zukünftig die gesammte Flugstrecke in einer Buchung zu vereinen oder noch mehr Transferzeit ein zu planen um auch zwei/drei frühere Alternativen wählen zu können.
Eine andere aber wegen der hohen Ticketpreis wohl weniger wirtschaftliche Methode wäre den Inlandsflug als flexibles Ticket zu buchen.

Ansonsten ja die Fluggesellschaft kann Flüge einfach stornieren dies ist in keinster Weise saktioniert.
Allerdings stehen in dem Fall dem Reisenden gewisse Recht zu, hier wurde der pragmatisch beste Weg gewählt und ein späterer Flug genommen man könnte versuchen wegen der Übernachtungskosten im Sinn von notwendigen Betreuungsleistungen nach zu verhandeln.

-- Editiert von AlinaKl am 16.02.2018 16:33

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#2
 Von 
Pan123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank AlinaKl,

nein, wir werden nicht nachverhandeln, habe keine Nerven / Zeit nach einem 10 Stunden-Arbeitstag für sowas und wollte auch nur bestätigt haben, dass die Auskunft der LH-Mitarbeiter rechtlich in Ordnung ist.

Noch eine rein praktische Frage: wie kann ich eine Buchung bei Austrian machen, die auch einen griechischen Inlandsflug der Olympic beinhaltet ? Da wir mehrmals im Jahr diese Strecke fliegen, werde ich - falls technisch machbar - künftig nur noch so buchen.

Man lernt nie aus ;) auch wieder schön!

LG Pan123

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Lufthansa ist Ihr Ansprechpartner. Lufthansa ist verpflichtet, Sie auf Ihre Wunschverbindung ab Athen (operated by Lufthansa) kostenfrei umzubuchen. Freie Sitzplätze wird es für den Mai garantiert noch geben.
Alternativ wäre Lufthansa verpflichtet, Ihnen den gesamten Flugpreis zu erstatten.

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#4
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Bei Austrian selbst könne das schwierig werden. Aber wie sieht denn das Streckenbeispiel aus dann könnte man das prüfen.

Ein Kollege fliegt öfters Olympic und bucht immer über Aegean Airlines diese Flüge komplett, da Aegean auch Mitglied von Star Alliance ist, kam es auch öfters vor dass Lufthansa Segmente enthalten waren.
Das könnte also vielleicht ein Lösungsansatz sein

Ansonsten hat auch oft ein Reisebüro die Möglichkeit solcher Buchungen oder eben die diversen OTAs mit eventuell verbundenen Nachteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Lufthansa ist Ihr Ansprechpartner. Lufthansa ist verpflichtet, Sie auf Ihre Wunschverbindung ab Athen (operated by Lufthansa) kostenfrei umzubuchen. Freie Sitzplätze wird es für den Mai garantiert noch geben.
Alternativ wäre Lufthansa verpflichtet, Ihnen den gesamten Flugpreis zu erstatten.


Es wurde ja schon das Angebot der Ersatzbeförderung abgelehnt und eine Ändernung des Fluges am nächsten Tag angenommen daher ist diese Fall dahingehend abgeschlossen ohne das genaue Routing zu kennen ist es auch schwer zu beurteilen ob es Möglichkeiten gegeben hätte noch am selben Tag gegebenenfalls mit Fremdairlines zu fliegen.

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#6
 Von 
Pan123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank an alle!
Es hätte tatsächlich an diesem Tag keine spätere Fl***erbindung mehr nach Salzburg gegeben, nachdem die LH den einzigen Abendflug storniert hat. Daher haben wir die Möglichkeit der einmaligen kostenfreien Umbuchung für den nächsten Tag angenommen, auch wenn wir zusätzliche Kosten für die Übernachtung haben werden. Die Angelegenheit ist somit in diesem Fall abgeschlossen.
Den Tipp, den gesamten Flug künftig über Aegean abzuwickeln finde ich super, das werde ich für die nächste Buchung gleich testen! Was sind OTAs ??
Streckenbeispiel wäre für den nächsten Flug z.B. Salzburg - Wien-Athen-Leros und zurück Leros - Athen - Wien - Salzburg :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.11.2022 15:56:08
Status:
Schüler
(381 Beiträge, 163x hilfreich)

OTA gleich Online Travel Agents also wie Fluege.de Trivago und das andere Zeug was es da so gibt

wenn es aber wirklich keine Alternative gibt könnte man durchaus das ganze so sehen dass die Übernachtung Teil einer Betreuungsleistung wird die von der Airline gestellt bzw. die Kosten erstattet werden muss.

Daher kann es sich vielleicht doch lohnen in einer ruhigen Minute eine E-Mail zu verfassen dass man zwar die Ersatzbeförderung am nächsten Tag angenommen hat aber doch wissen möchte wie es sich die Fluggesellschaft mit den Bereuungsleisten gemäß Artikel 9 der Fluggastrechte Verordnung vorstellt.

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