Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, wie folgender Sachverhalt einzuschätzen ist.
Ich habe ca. 6 Monate vor Reisebeginn eine Dynamische Pauschalreise gebucht. Ich habe die Reise über einen großes Vergleichsportal gebucht. Ich habe schon des öfteren über diees Portal gebucht und somit war auch der Name eines Kumpels mit eingespeichert, mit welchem ich schonmal verreist bin.
Dieses Mal wollte ich mit Frau und Tochter verreisen. Habe leider nicht richtig aufgepasst und nach dem Klick, wurde die Reise für Meinen Kumpel, meine Tochter und mich gebucht. Das ist mir vor Zugang der Buchungsbestätigung aufgefallen und ich habe um Änderung gebeten.
Habe nichts weiter gehört und am nächsten Tag ist die Buchungsbestätigung für besagte Personen eingegangen.
Ich habe dann die Antwort erhalten, dass nur für die Namensänderung 485,00€ anfallen sollen. Auf Anfrage wie die Kosten zustande kommen, wurde mir gesagt, dass die Airline keine Umbuchungen zulässt und die Tickets neu gebucht werden müssen.
Ich habe dann durch Selbstrecherche erfahren, dass die Airline, gerade wegen der Pandemie, eine Umbuchung gratis gewährt.
Dem Hotel wäre egal wer die 3 Personen sind, welche dort wohnen, solange die Ansprechperson dabei ist. Wir waren schon des öfteren dort.
Ich möchte einfach nur wissen, ob der Verantstalter mir darlegen muss, wie diese Kosten für die Namensänderung zustande gekommen sind oder er mir zumindest die Tickets, die nicht mehr genutzt werden, zukommen lassen muss.
Ich möchte einfach nicht, dass sich gerade in Corona-Zeiten bereichert wird. Sieht doch fast so aus, als ob der Veranstalter kostenlos umbuchen kann, aber 485€ an mich weitergibt.
Danke im voraus.
Utopische Kosten für Namensänderung bei Pauschalreise
Es handelt sich aber nicht um eine Umbuchung und auch um keine Namensänderung (z.B. nach Heirat), sondern um den Wechsel des Reisenden.ZitatIch habe dann durch Selbstrecherche erfahren, dass die Airline, gerade wegen der Pandemie, eine Umbuchung gratis gewährt. :
So ist es. Hier wurde eine Reise gebucht und diese soll jetzt storniert werden. Anschließend soll eine neue Reise gebucht werden.
Wie bereits geschrieben wurde, das hat nichts mit einer Namensänderung oder einer Umbuchung zu tun.
@jayokdaone, du hast also einfach nur für jemanden eine Reise gebucht, der aber gar nicht verreisen möchte. Die Reisebuchung für deine Frau fehlt noch.
Du musst dich also erkundigen, welche Stornogebühren fällig sind und dann für deine Frau quasi eine neue Buchung durchführen. So setzt sich der geforderte Betrag zusammen.
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Ich verweise mal auf LG München I, 26.09.2013 - 12 O 5413/13. § 651e BGB klingt auch gut.
Ich gebe aber zu, dass ich mich mit Reiserecht nicht so wirklich auskenne.
Ja und zwar dessen Absatz 4. Der Veranstalter muss lediglich die Kosten nachweisen. Wenn diese hier im geforderten Bereich liegen, dann ist alles o.k.Zitat§ 651e BGB klingt auch gut. :
Naja, das lediglich sollte man vielleicht eher streichen. Zumal das hier nicht wirklich so klingt, als ob dem Veranstalter ein solcher Beweis gelingen könnte:ZitatDer Veranstalter muss lediglich die Kosten nachweisen. Wenn diese hier im geforderten Bereich liegen, dann ist alles o.k. :
ZitatIch habe dann die Antwort erhalten, dass nur für die Namensänderung 485,00€ anfallen sollen. Auf Anfrage wie die Kosten zustande kommen, wurde mir gesagt, dass die Airline keine Umbuchungen zulässt und die Tickets neu gebucht werden müssen. :
Ich habe dann durch Selbstrecherche erfahren, dass die Airline, gerade wegen der Pandemie, eine Umbuchung gratis gewährt.
Im übrigen bleibt #2 Schwachsinn. Es soll nichts storniert und neu gebucht werden. Das ist auch gar nicht notwendig. Der Teilnehmer wollte wissen, ob der Veranstalter die entstandenen Kosten nachweisen muss. Die Antwort darauf sollte wohl ja lauten. Ob dem Veranstalter das gelingt, wird wohl auch daran liegen, was für ein Tarif dieser Veranstalter bei der Airline nun wirklich gebucht hat.
Antwort 2 ist aber genau das, was hier gemacht wird.
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