Schadenersatz, weil Kaution nicht zurückbezahlt wurde?

31. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)
Schadenersatz, weil Kaution nicht zurückbezahlt wurde?

Hallo zusammen.
Ich bitte um Hilfe bei folgendem Fall:

A mietet ein Auto bei Europcar und zahlt 300 Euro Kaution.
Er gibt es nach der Mietzeit zurück. Da sie weiterhin ein Auto benötigen, mietet sein Vater ein Auto.
Heute muss das zweite Auto zurückgegeben werden. A benötigt jedoch bis Samstag ein Auto. Dieses kann er aber nicht mieten, da die Kaution des ersten Autos noch nicht zurücküberwiesen wurde, obwohl 2 Wochen um sind. Laut Mietbedingungen müsste diese jedoch nach 8 Tagen da sein.

Kann A jetzt ein anderes Auto bei einem anderen Unternehmen mieten, bei dem er die Kaution nachzahlt, und Schadenersatz von Europcar verlangen?
Oder aber von Europcardie kostenfreie Verlängerung des aktuellen Mietwagens verlangen?

Anbei die Bedingungen:
https://www.europcar.de/files/live/sites/Europcar.de/files/PDF/AVB/CGL_DE_DE.pdf

Vielen Dank!




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 616x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Laut Mietbedingungen müsste diese jedoch nach 8 Tagen da sein.


In den AGB steht "innerhalb von 8 Arbeitstagen". Was auch immer Eropcar darunter versteht ... wahrscheinlich Montag bis Freitag. Da steht daber nicht, dass das immer und bedingungslos so ist.

Bist Du Dir sicher, dass das Geld zurück überwiesen wird? Hat Europcar Deine Kontonummer? Du hast doch bar bezahlt. Dann schickt Dir Europcar einen Barscheck zu ... und auf den Postweg hat Europcar keinen Einfluss.

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#2
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Zitat (von Afg001):
Laut Mietbedingungen müsste diese jedoch nach 8 Tagen da sein.


In den AGB steht "innerhalb von 8 Arbeitstagen". Was auch immer Eropcar darunter versteht ... wahrscheinlich Montag bis Freitag. Da steht daber nicht, dass das immer und bedingungslos so ist.

Bist Du Dir sicher, dass das Geld zurück überwiesen wird? Hat Europcar Deine Kontonummer? Du hast doch bar bezahlt. Dann schickt Dir Europcar einen Barscheck zu ... und auf den Postweg hat Europcar keinen Einfluss.


Es sind mehr als 8 Arbeitstage rum.
Wo steht ewas von bar? Ich habe per EC-Karte bezahlt. Also ja, das sollte nicht das Problem sein.
Europcar sagte selbst, dass ein Fall eröffnet wurde und an die Buchhaltung ging.

-- Editiert von Afg001 am 31.10.2018 15:09

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 616x hilfreich)

"Falls Sie die Kaution in bar oder per Girocard entrichtet ha-ben, erstatten wir die Kaution entweder per Banküberweisung oder per Scheck innerhalb von 8 Arbeitstagen."

Wann genau haben Sie den Wagen zurück gegeben?

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#4
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
"Falls Sie die Kaution in bar oder per Girocard entrichtet ha-ben, erstatten wir die Kaution entweder per Banküberweisung oder per Scheck innerhalb von 8 Arbeitstagen."

Wann genau haben Sie den Wagen zurück gegeben?


Ja EC-Karte ist die Girocard.
Rückgabe war am 15.10.

-- Editiert von Afg001 am 31.10.2018 16:11

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#5
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Niemand sonst?

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#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Kann A jetzt ein anderes Auto bei einem anderen Unternehmen mieten, bei dem er die Kaution nachzahlt, und Schadenersatz von Europcar verlangen?
Welcher Schaden ist denn genau entstanden? Du kannst doch sicher den Schadensbetrag nennen oder?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)


Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Kann A jetzt ein anderes Auto bei einem anderen Unternehmen mieten, bei dem er die Kaution nachzahlt, und Schadenersatz von Europcar verlangen?
Welcher Schaden ist denn genau entstanden? Du kannst doch sicher den Schadensbetrag nennen oder?


Bspw. Rücklastschriften weil das Konto nicht gedeckt war.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Laut Mietbedingungen müsste diese jedoch nach 8 Tagen da sein.

Nö.
Da steht z.B. "Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind."

Müsste man also mal prüfen, ob es Gründe für die Verzögerung gibt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Afg001
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Afg001):
Laut Mietbedingungen müsste diese jedoch nach 8 Tagen da sein.

Nö.
Da steht z.B. "Die Kaution wird Ihnen nach Beendigung der Miete zurückerstattet, wenn keine zusätzlichen Kosten angefallen sind."

Müsste man also mal prüfen, ob es Gründe für die Verzögerung gibt.


Wie gesagt, Europcar selbst sagte dass es da ein Problem in der Buchhaltung gab bzw. technische Probleme und dass das Geld überwiesen wird sobald die das in den Griff kriegen. Also doch.
Wie es aussieht kann man mir aber hier nicht helfen, ich werde mal meinen Anwalt fragen. Danke trotzdem.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Wie gesagt, Europcar selbst sagte dass es da ein Problem in der Buchhaltung gab bzw. technische Probleme und dass das Geld überwiesen wird sobald die das in den Griff kriegen.

Was bitte heißt hier "Wie gesagt"? Die Info gibt es jetzt gerade zum ersten Mal.



Zitat (von Afg001):
Wie es aussieht kann man mir aber hier nicht helfen

Doch, nur wenn man elementare Informationen zurückhält ... da würde selbst ein Anwalt in die falche Richtung schießen ...

Noch irgendwas das vergessen wurde?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7421 Beiträge, 3095x hilfreich)

Zitat (von Afg001):
Welcher Schaden ist denn genau entstanden? Du kannst doch sicher den Schadensbetrag nennen oder?


Bspw. Rücklastschriften weil das Konto nicht gedeckt war.
Zitat (von Afg001):
Wie es aussieht kann man mir aber hier nicht helfen, ich werde mal meinen Anwalt fragen

Wenn wegen einer nicht umgehend ausgezahlten Kaution schon das Konto nicht gedeckt ist und abgebuchte Beträge gleich seitens der Bank zurückgebucht werden, dann sollte man dringend im Hinterkopf behalten, dass ein Anwalt auch bezahlt werden muss. Ein Beratungsgespräch kostet im allgemeinen locker um 200 € herum.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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