Hallo,
ich habe zwei Frage bezüglich Abmahnkosten und Vertragsstrafe.
Kann ich diese auch als "Privatmann" von der Steuer absetzen oder nur dann, wenn ich z.B. ein Gewerbe habe?
Wo kann ich bei einem Gewebe diese Kosten ansetzen? Bei einer Gewinn/Verlust-Aufstellung unter Ausgaben/Verlust? Oder unter Werbungskosten /außergewöhnliche Belastungen ?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung !!
Herzliche Grüße und ein erholsames Wochenende
-- Editiert von PcDrifter am 04.02.2018 08:58
Abmahngebühren und Vertragsstrafe
Kann ich diese auch als "Privatmann" von der Steuer absetzen Nein.
Wo kann ich bei einem Gewebe diese Kosten ansetzen? Bei einer Gewinn/Verlust-Aufstellung unter Ausgaben/Verlust? Oder unter Werbungskosten /außergewöhnliche Belastungen ? Anscheinend haben Sie kein Gewerbe, sonst wüßten Sie, das man da keine Werbungskosten hat, sondern Betriebsausgaben. Und Kosten für eine Abmahnung im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit wären eine Betriebsausgabe.
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durch das nicht mehr zahlen einer Lizenz wurde ich wegen unerlaubtem verwenden von Bildern,Texten und einer Wortmarke auf meiner Webseite abgemahnt und einigte mich außergerichtlich auf das Zahlen einer durch den Lizenzvertrag festgesetzten Vertragsstrafe.
Ich bin Angestellt und habe neben her ein Gewerbe (Vorträge, Schulungen, Coachings zum Thema Kommunikation)
Dann sind sie selbständig tätig und kein Privatmann und die Kosten - sofern es eine Vertrags- und keine vom Gericht verhängte Strafe ist - sind Betriebsausgabe.
es ist keine vom Gericht verhängte Strafe, da wie schon gesagt die Einigung außergerichtlich erfolgt ist.
Danke für Ihre Unterstützung
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