Abmahngebühren und Vertragsstrafe

4. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
PcDrifter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahngebühren und Vertragsstrafe

Hallo,

ich habe zwei Frage bezüglich Abmahnkosten und Vertragsstrafe.

Kann ich diese auch als "Privatmann" von der Steuer absetzen oder nur dann, wenn ich z.B. ein Gewerbe habe?

Wo kann ich bei einem Gewebe diese Kosten ansetzen? Bei einer Gewinn/Verlust-Aufstellung unter Ausgaben/Verlust? Oder unter Werbungskosten /außergewöhnliche Belastungen ?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !!

Herzliche Grüße und ein erholsames Wochenende

-- Editiert von PcDrifter am 04.02.2018 08:58




6 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33915 Beiträge, 17617x hilfreich)

Kann ich diese auch als "Privatmann" von der Steuer absetzen Nein.

Wo kann ich bei einem Gewebe diese Kosten ansetzen? Bei einer Gewinn/Verlust-Aufstellung unter Ausgaben/Verlust? Oder unter Werbungskosten /außergewöhnliche Belastungen ? Anscheinend haben Sie kein Gewerbe, sonst wüßten Sie, das man da keine Werbungskosten hat, sondern Betriebsausgaben. Und Kosten für eine Abmahnung im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit wären eine Betriebsausgabe.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
PcDrifter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

durch das nicht mehr zahlen einer Lizenz wurde ich wegen unerlaubtem verwenden von Bildern,Texten und einer Wortmarke auf meiner Webseite abgemahnt und einigte mich außergerichtlich auf das Zahlen einer durch den Lizenzvertrag festgesetzten Vertragsstrafe.
Ich bin Angestellt und habe neben her ein Gewerbe (Vorträge, Schulungen, Coachings zum Thema Kommunikation)

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#4
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

Dann sind sie selbständig tätig und kein Privatmann und die Kosten - sofern es eine Vertrags- und keine vom Gericht verhängte Strafe ist - sind Betriebsausgabe.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
PcDrifter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist keine vom Gericht verhängte Strafe, da wie schon gesagt die Einigung außergerichtlich erfolgt ist.

Danke für Ihre Unterstützung

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
PcDrifter
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist keine vom Gericht verhängte Strafe, da wie schon gesagt die Einigung außergerichtlich erfolgt ist.

Danke für Ihre Unterstützung

0x Hilfreiche Antwort

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