Hallo und Guten Morgen.
Ich hätte ein paar Fragen zum Steuerrecht, bzgl. des Schreibens von privaten Rechnungen.
Ich habe privat seit Jahren einen Webserver angemietet und betreibe darauf eine Webseite. Nun hat mich eine Bekannte angesprochen, die einen Online-Shop betreibt und mehrere Webseiten, die unter Ihrem Verein (e.V.) laufen.
Sie fragte mich nun, ob es nicht möglich ist, dass ich Ihre Webseiten und Domains auf meinen Webserver mit rüber nehme. Sie würde dann ein Viertel der Ressourcen des Servers übernehmen und würde dann auch ein viertel der Kosten tragen wollen.
Der Webserver kostet 120,00 € pro Jahr. Bei einem Viertel würde Sie 30,00 € übernehmen. Sie besitzt 10 Domains. Diese Domains kosten 12,00 / je Stück pro Jahr (120,00 € gesamt pro Jahr).
Mit dem umzug auf meinen Webserver erhalte natürlich weiterhin ich die Rechnung dafür. Da ich die Domains dann auch übernehmen würde, würden mir auch die oben aufgeführten 120,00 € pro Jahr in Rechnung gestellt werden. Da die Domains immer dann in Rechnung gestellt werden, in dem Monat, in dem Sie bestellt worden sind. Müsste ich zu den Domains mehrere Rechnungen schreiben.
Ich hatte nun gedacht, dass ich Ihr dann beispielsweise folgendes in Rechnung stellen würde.
Server......30,00 €
2x Domains..24,00 €
===================
Summe.......54,00 €
Dann irgendwann z.B. eine zweite Rechnung
5x Domains..60,00 €
===================
Summe.......60,00 €
Und zu letzt eine dritte Rechnung
3x Domains..36,00 €
===================
Summe.......36,00 €
Nun meine Frage: Darf ich als Privatperson Jährlich Rechnungen Schreiben, oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Ich berechne meine Kosten einfach Weiter, ich möchte auch keinen Gewinn erzielen. Da das ganze aber über den Verein läuft, kann das ganze nicht als Freundschaftsdienst ausgelegt werden, sondern es muss eine Rechnung her. Sie wäre auch die einzige die ich auf meinem Webserver aufnehmen würde. Es würde defintiv niemand mehr dazu kommen, für den ich auch Rechnungen schreiben würde.
Oder reicht es, wenn ich diese "Einnahmen" bei meiner Lohnsteuererklärung einreiche?
-- Editiert am 24.02.2011 10:50
Als Privatperson Rechnungen Schreiben
Hallo
nein. Dafür brauchst du eine Gewerbeanmeldung. Als Privatperson darfst du keine rechnungen ausstellen. Du kannst die Gewerbe auch als Nebengewerbe anmelden, wenn du einen Hauptberuf hast.
Außerdem sind die Mindestinhalte sowie die Anforderungen an einer rechnungsausstellung gemäß §14 Abs.5 UStG
zu beachten.
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
Hallo leonardou200,
wo ist denn hier ein Gewerbe zu erkennen? Insbesondere mangelt es doch an der Gewinnerzielungsabsicht.
Und natürlich darf auch jede Privatperson Rechnungen schreiben.
Einzig die MwSt darf NICHT ausgewiesen werden (bzw. darf schon, müsste dann aber auch abgeführt werden ).
MfG Stefan
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Hallo
bei der Gewinnerzielungsabsicht muß man zischen handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Folgen unterscheiden.
Gewerbe ist jede selbstständige, nach außen gerichtete, auf Dauer angelegte und in ABSICHT
Gewinnerzielung vorgenommene Tätigkeit.
Hier wird auf das Wort Absicht abgestellt. Danach ist nicht ausschlaggebend ob tatsächlich Gewinne erzielt worden sind oder nicht.
Wenn du hier jemanden auf dem markt einen Dienst bietest und dafür Geld bekommst, dann liegt auch die Gewinnerzielung, auch wenn am Ende kein Gewinn realisiert wird.
Steuerrechtlich ist die Gewinnerzielung wichtig für die Besteuerung der gewerblichen Einkünfte und liegt eine solche vor, wenn tatsächlich Gewinne erzielt werden.
Deshalb ist die Anmeldung einer Gewerbe hier notwendig.
GANZ anders sieht es aber aus( und deshalb keine Gewerbe anzumelden brauchst) wenn du den Server allein und nur für dich als Privat benutzt und die Einnahmen für die Kostendeckung ausreichen.
Wenn du Rechnungen für nur eine Person schreibst, dann wird hier (und solange keine Gewerbe angemeldet ist) die Scheinselbstständigkeit vermutet mit der Folge, daß diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig wird.
So...
was du eigentlich danach machst, ist deine Entscheidung und dir überlassen
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
Hallo leonardou200,
quote:Ja genau, und diese Absicht gibt es hier gerade nicht. Es sollen nur die Kosten durchgereicht/geteilt werden, fertig.
Gewerbe ist jede selbstständige, nach außen gerichtete, auf Dauer angelegte und in ABSICHT Gewinnerzielung vorgenommene Tätigkeit.
Praktisch ist das genauso, als wenn ich mir mit einem Freund/Nachbarn etwas gemeinsam anschaffe oder etwa eine Urlaubsreise buche. Vertragspartner ist dann oft nur einer der beiden und abgerechnet wird im Innenverhältnis.
Dazu kann man dann auch einen Vertrag, eine Rechnung und eine Quittung schreiben, es ist trotzdem kein Gewerbe.
Und zwar selbst dann, wenn beide Parteien durch einen so vereinnahmten Mengenrabatt indirekt eine Art Gewinn gemacht haben.
Ich sehe hier immer noch kein Gewerbe.
quote:Genau davon ist doch hier auszugehen.
GANZ anders sieht es aber aus( und deshalb keine Gewerbe anzumelden brauchst) wenn du den Server allein und nur für dich als Privat benutzt und die Einnahmen für die Kostendeckung ausreichen.
quote:Sorry, aber das ist mal wieder ganz großer Unsinn.
Wenn du Rechnungen für nur eine Person schreibst, dann wird hier (und solange keine Gewerbe angemeldet ist) die Scheinselbstständigkeit vermutet mit der Folge, daß diese Tätigkeit sozialversicherungspflichtig wird.
MfG Stefan
Wenn du so ganz sicher bist und auch davon überzeugt, wieso hast du dann die Frage gestellt, ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht?
Hier ist ein Link, passt genau zu deiner Frage
Hier klicken
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"
Hallo leonardou200,
quote:Häh, das ist doch nicht mein Thread.
Wenn du so ganz sicher bist und auch davon überzeugt, wieso hast du dann die Frage gestellt, ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht?
Glaubst du, ich würde solche Fragen stellen? Da kennst du mich aber schlecht (und die Stammposter sollte man schon kennen).
Und in deinem Link geht es doch um eine Dienstleistung (Erstellung von Vorlagen), die entlohnt werden soll. Und das geht privat natürlich nicht, entwerde Gewerbe oder Angestelltenverhältnis (allerdings gibt es da auch Ausnahmen).
In unserem Fall geht es aber doch um eine Servermiete, die nur weitergereicht/geteilt werden soll. Ich glaube, du hast die Fragestellung nicht richtig verstanden (oder ich nicht?).
MfG Stefan
quote:
Wenn du so ganz sicher bist und auch davon überzeugt, wieso hast du dann die Frage gestellt, ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht?
Leonardou,
was immer Du da nimmst, es bekommt Dir offensichtlich nicht.
Stefan hat den Thread doch garnicht eröffnet.
Es braucht KEIN Gewerbe angemeldet oder irgend etwas steuerlich erklärt zu werden.
Das mit der Scheinselbständigkeit ist so ziemlich der größte Schwachsinn, der hier in letzter Zeit gepostet wurde.
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""
quote:
Wenn du so ganz sicher bist und auch davon überzeugt, wieso hast du dann die Frage gestellt, ob du ein Gewerbe brauchst oder nicht?
Wo ist denn diese Frage von reckoner gestellt worden? Reckoner hat schon in seiner ersten Antwort energisch bestritten, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
quote:
Hier ist ein Link, passt genau zu deiner Frage
Der Link passt leider nicht zu dieser Fragestellung. Während in dem Link offensichtlich eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, ist das hier nicht der Fall.
Und dieses Zitat stammt von Dir @leonardou200
quote:
Gewerbe ist jede selbstständige, nach außen gerichtete, auf Dauer angelegte und in ABSICHT Gewinnerzielung vorgenommene Tätigkeit.
Das hast Du auch richtig erkannt, aber wo liegt denn im konkreten Fall die Gewinnerzielungsabsicht. Die liegt doch ganz offensichtlich nicht vor und daher liegt auch keine gewerbliche Tätigkeit vor.
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" "
quote:
Wo ist denn diese Frage von reckoner gestellt worden
quote:
Nun meine Frage: Darf ich als Privatperson Jährlich Rechnungen Schreiben, oder muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
zu viel am PC sitzen, schadet die Augen.
handelsrechtlich ist nicht wichtig für das Vorliegen eines gewerbe, ob Gewinne erzielt worden sind oder nicht.
Die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr reicht schon aus, daß diese Absicht vorliegt, auch wenn tatsächlich keine Gewinne erzielt worden sind.
einen kurzen Anruf beim FA kann die frage erledigen. ruf mal an und frag mal ob du dafür eine gewerbe brauchst oder nicht
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten.Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durch"
--- editiert vom Admin
quote:
Die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn das jetzt noch ein bißchen weitergeht, wirst Du bestimmt auch noch irgendein Doppelbesteuerungsabkommen ins Spiel bringen.
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""
--- editiert vom Admin
Also eines sollte doch mittlerweile jedem klargeworden sein
quote:
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
klar es ist sicherlich schwer nach einigen Post noch zu beurteilen ob die Person mit der mann eine Diskussion führt auch dieselbe ist der mann zuerst eine Info gab, ob diese nun den Sachverhalt richtig trifft oder auch nicht ist ja gar nicht die frage
Es ist auch schwer zu beurteilen ob die Absicht einen Gewinn zu erwirtschaften vorliegt, die Tatsache das lediglich der entsprechende Anteil der Kosten in Rechnung gestellt werden sollen ist da noch lange kein Indiz, NOT.
schräg(er) Humor
quote:
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"Diskutiere niemals mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herab und schlägt dich dort durc"
omg ich fands durchaus erheiternd, und mann sollte dem Einsatz für seine Ansichten auch respektieren, und ihm erstmal den guten Willen jemandem zu helfen unterstellen.
quote:
Leonardou,
was immer Du da nimmst, es bekommt Dir offensichtlich nicht.
Stefan hat den Thread doch garnicht eröffnet.
Ja da kann ich nur zustimmen, wenn es ein länger anhaltender nennen wir es Zustand bleibt ist es durchaus bedenklich, evtl mal einen Tag in der Woche auch mal schlafen gehen, dann klappt es auch mit dem Nachbarn, äh Posten oder whatever
Und immer beachten wenn mann selbst der ... ist sollte mann die Leute nicht nur erheitern, dazu bringen den Kopf gegen die Wand zu klopfen oder sich ROFLMAO auf den boden zu werfen.....sondern wie treffend festgehalten wurde sie auf dieselbe Ebene ziehen auf der mann sich gerade befindet (und drauf ist nicht immer oben), um sie
quote:die eigene mentale Überlegenheit sowie der Ortskenntnis niederstrecken zu können
dort durc"
wer den schaden hat braucht für den Spot nicht zu sorgen
Wer einen Schreib- oder Tippfehler findet darf ihn gerne behalten
PS Stefan klare infos danke sehr
-- Editiert go351693-83 am 04.10.2012 17:20
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