Arbeitszimmer

19. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb436938-73
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszimmer

Guten Tag,

Ist es rechtens, ein Kellerraum in einer eigenen Immobilie als Arbeitszimmer zu benutzen?
In diesem Kellerraum sind konstante 20-23Grad, da dieser den Heizkessel und Fernwärmepumpe beinhaltet. Es ist ein kleines Fenster verbaut und eine Heizung.
Nein, es existiert kein Geräuschpegel.

Der Raum würde hergerichtet werden, streichen und Arbeitstisch inkl. Monitor und Tastatur würden aufgebaut werden.

Würde das vom Finanzamt anerkannt werden?

Viele Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Master
(4840 Beiträge, 1171x hilfreich)

Zitat (von fb436938-73):
Würde das vom Finanzamt anerkannt werden?

M.E. nich als häusliches Arbeitszimmer , da es ein Heizungsraum ist und somit keiner, der ausschließlich für berufliche und betriebliche Zwecke genutzt wird.

Hinsichtlich der Home-Office-Pauschale sähe das anders aus.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

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