Erstattung Grunderwerbsteuer

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.10.2019 10:26:48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung Grunderwerbsteuer

Guten Tag.

Ich habe eine Frage und hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

Ich habe von der Gemeinde ein Grundstück mit Bebauungspflicht innerhalb von drei Jahren erworben.

Nun habe ich jedoch andere Pläne und möchte das Grundstück wieder zurückgeben.

A) Ich habe ja Grunderwerbsteuer bezahlt. Allerdings wird der Kauf u.U. wieder zurückabgewickelt. Kann mir dann die Grunderwerbsteuer wieder gutgeschrieben werden?

B) Bei Rückabwicklung habe ich "Steuern" und Kosten zu tragen. Welche Steuer sollte dies sein? Die Gemeinde bezahlt doch selbst keine Grunderwerbsteuer?!

Vielen Dank für die Hilfe.

Grüße, T. Reiter




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cybert.
Status:
Junior-Partner
(5301 Beiträge, 1260x hilfreich)

Grundsätzlich ist das möglich, insbesondere wenn der Vorgang rückgängig gemacht wird, weil die Bedingung (die Bebauungspflicht) nicht erfüllt werden, s. § 16 GrEStG.

Auch Gemeinden zahlen GrESt.
Dennoch könnte der Vorgang nach vorgenannter Vorschrift auf Antrag insgesamt unbesteuert bleiben.

Signatur:

"Der Steuerspartrieb der Deutschen ist ausgeprägter als ihr Sexualtrieb."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.10.2019 10:26:48
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

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