hallo,
heute habe ich folgende Frage und hoffe, daß hier jemand eine Antwort darauf weiß.
Bruder A verkauft im kommenden März an Bruder B sein Haus.
Das Haus hat einen Wert von ca. 170 000 Euro, welcher auch vom Finanzamt, nach gründlicher Vorabinformation, anerkannt wird.
Bruder A verkauft das Haus an Bruder B in Höhe der noch zu bezahlenden Hypothek in Höhe von ca. 115 000 Euro. Die Diffenrenz von 55 000 Euro wird vom Finanzamt als Schenkung betrachtet werden. Der Freibetrag unter Geschwistern liegt bei 20 000 Euro. Somit fallen auf 35 000 Euro Schenkungssteuer an.
Wie errechnet sich die Höhe der Grunderwerbssteuer sowie Notarkosten? Wird der Hauswert von 170 000 Euro
zugrunde gelegt oder 115 000 Euro ?
Herzlichen Dank
Hauskauf unter Geschwistern
21. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2018 | 21:17
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 13x hilfreich)
Hauskauf unter Geschwistern
#1
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 21:27
Von
Status: Unbeschreiblich (49292 Beiträge, 17338x hilfreich)
Die Grunderwerbsteuer wird auf die 115.000€ berechnet.
Die Schenkungssteuer wird auf 55.000€ berechnet, nach Abzug Freibetrag auf 35.000€
Die Gebühren für Notar und Grundbuch werden auf 170.000€ berechnet.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 21:45
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 13x hilfreich)
danke für die rasche Antwort.
Der Erwerber des Hauses ist ledig ohne Kinder sowie berufstätig. Gibt es noch irgendwelche steuerlichen Vergünstigungen, die er beantragen könnte?
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#3
Antwort vom 21. Oktober 2018 | 22:14
Von
Status: Junior-Partner (5301 Beiträge, 1260x hilfreich)
Wenn das Haus zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder unentgeltlich überlassen wird, sehe ich das nicht.
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