Nichtveranlagungsbescheinigung ausländische Einnahmen

27. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464446-51
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichtveranlagungsbescheinigung ausländische Einnahmen

Hallo,
Angenommen eine Person hätte dieses Jahr im Ausland 3000€ mit Aktien verdient und sonst keine anderen Einkünfte gehabt.
Muss die Person eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen oder entfällt die Notwendigkeit der Angabe und einer Steuererklärung komplett, da der Grundfreibetrag nicht überschritten wurde und der Broker (da Sitz im Ausland) keine Abgeltungsteuer an den deutschen Fiskus abgeführt hat?

Grüße

-- Editiert von go464446-51 am 27.11.2017 10:06

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Nichtveranlagungsbescheinigung dient nur dazu, den Abzug der Abgeltungssteuer zu vermeiden. Wenn aufgrund des Auslandsbezugs sowieso keine Abgeltungssteuer abgezogen wird, dann ist auch keine Nichtveranlagungsbescheinigung erforderlich.

Da die Gesamteinkünfte unterhalb des Grundfreibetrages liegen, ist auch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nicht erforderlich.

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