Angst wegen Falschaussage vor Gericht angeklagt zu werden?

6. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
HaruMaru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Angst wegen Falschaussage vor Gericht angeklagt zu werden?

Liebes Forum,

Folgender Fall: Person A wird vor Gericht geladen um gegen Person B (Täter) wegen einer KV auszusagen. Während der Befragung wird der Zeuge ziemlich in die Mangel genommen und gerät des Öfteren ins Straucheln, Person A hat wegen dieser Patzer und den stockenden Aussagen Angst wegen Falschaussage angeklagt zu werden. Präzise gesagt wird Person A regelrecht „gezwungen" Aussagen über Dinge zu machen, an die sie sich offenkundig nicht mehr genau erinnern konnte. Aus Nervosität hat Person A oftmals Denkpausen eingelegt und anschließend des Öfteren mit Aussagen wie „ja, vielleicht war das so", oder „ich denke nicht, dass das so war" geantwortet. Mal so am Rande: Ist das normal, dass einem vor Gericht so dermaßen „die Worte im Mund verdreht werden"? Ist das so eine Art Verhörmethode, die etwas Spezielles ans Licht bringen soll?

Ganz explizit geht es aber um folgende Frage: Als Person A gefragt wurde, wie nah sie dem Täter nach einer verbalen Provokation kam, da dieser behauptete es gäbe einen „Stoß mit dem Kopf in seine Richtung", sagte Person A, sie könne sich nicht an einen Stoß ihrerseits erinnern. Blöderweise folgte diese Aussage wieder auf ein Straucheln und ein Nachdenken. Der Täter und sehr wahrscheinlich auch sein Zeuge (Person A hat keine Augenzeugen) haben aber genau das behauptet.

Jetzt liegt die Befürchtung im Raum, die Staatsanwaltschaft, der Richter oder sonst ein Beteiligter werden diese Aussagen als Lügen ansehen oder der Person A unterstellen, dass diese gelogen hat um ihre eigene Haut zu retten?
Person A aber erinnerte sich tatsächlich nicht mehr daran, hat alles nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet...

Kann es Person A zum Verhängnis werden, wenn sie etwas subjektiv anders wahrgenommenes behauptet, als der Täter und „sein" Augenzeuge?

Ich hoffe auf Eure Hilfe und wünsche einen angenehmen Abend! :-)

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5 Antworten
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#1
 Von 
HaruMaru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Push.

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#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Jetzt liegt die Befürchtung im Raum, die Staatsanwaltschaft, der Richter oder sonst ein Beteiligter werden diese Aussagen als Lügen ansehen


Ja ... vielleicht tun sie das, vielleicht nicht.

Ob sie es tun, kann hier niemand wissen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HaruMaru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na gut, dann frage ich Mal anders:

Unter Betracht, dass der Zeuge sich verunischern lassen hat, die Staatsanwaltschaft mit Nachdruck nachbohrte und nicht locker ließ, der Prozess relativ klein war und der Zeuge stets mitteilte, dass er sich an die Sachen nicht zu 100% erinnern kann - wie wahrscheinlich ist es, dass es zu einer Anklage wegen Falschaussage kommen kann? Wie oft kommt sowas in der Praxis vor?

Der Zeuge fühlt sich sehr unsicher, weil er die gängige Praxis eines Strafgerichts bei bestem Willen nicht kennt und sich durch die sehr offensive Vorgehensweise in der Zeugenbefragung unter Druck gesetzt sieht, aus Versehen (im Ermessen von irgendeiner Partei in dem Prozess) eine Falschaussage getätigt zu haben, ohne es zu wollen?

Vor allem stellt sich mir hierbei aber noch zusätzlich die Frage: Inwieweit kann eine Aussage als falsch angesehen werden, wenn der Zeuge eine Aussage tätigt, die nur er so getätigt hat, vom Angeklagten und einem weiteren Zeugen aber etwas anderes behauptet wird? Es gibt keinerlei andere Beweise, ausser die Zeugenaussagen.

P.S. Dem Zeugen wurde während des Prozesses indes nicht verbal vermittelt, man gehe von einer Falschaussage aus. Auch, wie andere, bei denen es anschliessend zu eben einem solchen Prozess kam, hier oft berichten, erinnerte der Richter den Zeugen während seiner Befragung nicht an seine Pflicht zur wahren Aussage.

Ach man. Das ist alles sehr verwirrend und beängstigend.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Zitat:
Unter Betracht, dass der Zeuge sich verunischern lassen hat, die Staatsanwaltschaft mit Nachdruck nachbohrte und nicht locker ließ, der Prozess relativ klein war und der Zeuge stets mitteilte, dass er sich an die Sachen nicht zu 100% erinnern kann - wie wahrscheinlich ist es, dass es zu einer Anklage wegen Falschaussage kommen kann? Wie oft kommt sowas in der Praxis vor?


Auch so kann man die Frage nicht beantworten. Entscheidend ist nicht, ob eine Aussage flüssig oder stockend vorgetragen wird, ob man sprudelnd berichtet oder einem alles aus der Nase gezogen werden muss. Entscheidend ist, ob das letztendlich Gesagte (egal ob stockend oder flüssig) zur Überzeugung des Gerichts unwahr ist, oder nicht, bzw. ob die StA einen hinreichenden Tatverdacht der Falschaussage sieht.

Ob das ist diesem Fall so ist, kann man nicht beurteilen ohne dabeigewesen zu sein, die Aussagen der anderen Verfahrensbeteiligten zu kennen, oder die Ermittlungsakte oder mind. das Urteil incl. Urteilsbegründung aus dem Verfahren in dem der Zeuge ausgesagt hat.

Bevor es zu einer "Anklage" käme, käme es im Übrigen erst mal zu einem Ermittlungsverfahren, in dem der seinerzeitige Zeuge dann als Beschuldigter vernommen würde.

Zitat:
eine Falschaussage getätigt zu haben, ohne es zu wollen?


Er muss doch wissen, ob er die Wahrheit gesagt hat, oder nicht. Wenn er es getan hat, gibt es im Regelfall keinen Grund zur Besorgnis.

Abgesehen davon lassen meiner Erfahrung nach 99% aller Richter schon während der Zeugenvernehmung durchblicken, wenn sie dem Zeugen nicht glauben. Was natürlich nur dann geht, wenn sich die Falschheit der Aussage nicht erst durch danach noch folgende Aussagen aufdrängt.

Zitat:
Vor allem stellt sich mir hierbei aber noch zusätzlich die Frage: Inwieweit kann eine Aussage als falsch angesehen werden, wenn der Zeuge eine Aussage tätigt, die nur er so getätigt hat, vom ... weiteren Zeugen aber etwas anderes behauptet wird?


Dann kommt es darauf an, ob sich die Aussagen zwingend widersprechen und somit einer der beiden falsch ausgesagt haben muss. Welcher das dann war, bzw. von welchem das Gericht glaubt, dass er es war, kann man aber von hier aus immer noch nicht beurteilen. Fakt ist dann (bei zwingendem Widerspruch der Aussagen), dass der eine oder der andere mit einiger Sicherheit Ärger bekommen wird.

Zitat:
P.S. Dem Zeugen wurde während des Prozesses indes nicht verbal vermittelt, man gehe von einer Falschaussage aus.


Siehe oben

Zitat:
Auch, wie andere, bei denen es anschliessend zu eben einem solchen Prozess kam, hier oft berichten, erinnerte der Richter den Zeugen während seiner Befragung nicht an seine Pflicht zur wahren Aussage.


Nein, dafür belehrt er ihn ja vor seiner Aussage darüber. Alles andere entstammt US-Fernsehkrimis, bzw. sind seltene Ausnahmen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
HaruMaru
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Abgesehen davon lassen meiner Erfahrung nach 99% aller Richter schon während der Zeugenvernehmung durchblicken, wenn sie dem Zeugen nicht glauben. Was natürlich nur dann geht, wenn sich die Falschheit der Aussage nicht erst durch danach noch folgende Aussagen aufdrängt.


Danke erst ein Mal für diese ausführliche und äußerst hilfreiche Antwort. Wie ist das gemeint, dass Richter dies durchblicken lassen, woran erkennt man das?

Mir ist klar, dass nicht jeder Mensch und somit auch nicht jeder Richter gleich tickt und es hierfür eine Formel X gibt, doch gibt es dafür deiner Meinung nach offensichtliche oder klare Anzeichen während einer Geeichtsverhandlung?

Und wie ist in diesem Kontext dein zweiter Satz zu verstehen?

Vielen lieben Dank! :-)

-- Editiert von HaruMaru am 07.06.2019 00:53

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