Hallo, ich bin heute eine Station verbotenerweise Weitergefahren und habe dem Prüfer mein Schülerticket gezeigt. Nach dem Feststellen hat er mein richtigen Name angegeben aber ich wollte dummerweise die Strafe
,,vermeiden´´ und habe falsches Geburtsdatum + falsche Adresse angegeben. Klar werden die nun mich ausfindig machen und es wird teuer da ich in der angegebenen Stadt auch zur Schule gehe. Hat das nun Rechtliche folgen?
Viele Grüße
-- Editiert von Moderator am 23.04.2019 19:21
-- Thema wurde verschoben am 23.04.2019 19:21
Beim Schwarzfahren falsche Adresse angegeben
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Nun, beim ersten Schwarzfahren wird nicht immer Anzeige erstattet - hier dann aber wahrscheinlich schon. Für weitere Einschätzungen müßten Sie dann schon mal Alter und Vorstrafenstatus angeben...
ZitatFür weitere Einschätzungen müßten Sie dann schon mal Alter und Vorstrafenstatus angeben... :
Bin 15 und habe keine Vorstrafen.
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Nun ja - da wird es wohl bei Sozialstunden bleiben, vielleicht auch bei einer richterlichen Ermahnung. Und die obligatorischen 60 Euro wird das Beförderungsunternehmen natürlich unabhängig von der strafrechtlichen Seite als "erhöhtes Beförderungentgelt" einfordern.
Die Angabe falscher Personalien beim Schwarzfahren, um das erhöhte Beförderungsentgelt zu vermeiden, ist strafrechtlich gesehen Betrug.
Da sich das im jugendrechtlichen Bereich aber alles etwas verwischt, macht es den Kohl nicht fett. Eine bloße Schwarzfahrt wäre vielleicht gar nicht zur Anzeige gebracht worden, oder wäre wenn doch, eingestellt worden. Mit dem Betrugsversuch wird es sicherlich bestenfalls auf eine Einstellung mit Sozialstunden heraus laufen, oder auf eine Verurteilung zu Sozialstunden.
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